Hallo Datev,
bitte bei der der Standardkontenbeschriftung 4925 Telefax und Internetkosten (SKR 03) das "Telefax" löschen. 99,99% der Nutzer werden seit Jahren keine gesonderten Telefaxkosten mehr haben. Die 0,01% können die Beschriftung dann individuell anpassen...
und 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) könnte dann direkt auch in Fachliteratur (digital und analog) umbenannt werden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich bin dafür, dass dieses Konto (4925) komplett gelöscht wird.
In der Regel ist auf der normalen Telefonrechnung der Internetanschluss mit enthalten. Keine Ahnung, wie andere das machen, aber wir teilen die monatliche, reguläre Telefonrechnung dahingehend nicht auf. Und wenn jemand heute noch ein Fax hat... kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand dafür eine gesonderte Rechnung erhält. Auch diese Kosten werden in der monatlichen Telefonrechnung enthalten sein.
@m_brunzendorf schrieb:Ich bin dafür, dass dieses Konto (4925) komplett gelöscht wird.
Wäre ich wiederum dagegen. Bei manchen Mandanten wird das Konto bspw. für die laufenden Website-Kosten genutzt (sind ja auch Internetkosten im weiteren Sinne, "Wartungskosten Hard- und Software" passt nicht wirklich).
Generell sollten die SKRs in dem Bereich aber mal aktualisiert werden, das stimmt.
@rschoepe schrieb:Wäre ich wiederum dagegen. Bei manchen Mandanten wird das Konto bspw. für die laufenden Website-Kosten genutzt (sind ja auch Internetkosten im weiteren Sinne, "Wartungskosten Hard- und Software" passt nicht wirklich).
Ich habe keine Ahnung, wie andere das sehen, aber die Kosten für die eigene Website sehe ich eher im Werbekostenbereich anstatt im Bereich der Telefonkosten.
@Gelöschter Nutzer schrieb:....und 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) könnte dann direkt auch in Fachliteratur (digital und analog) umbenannt werden.
Wohin bucht ihr digitale Kommentare? Auch auf 4940? @Datev: Wer pflegt die Kontenrahmen bei der Datev wie?
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:....und 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) könnte dann direkt auch in Fachliteratur (digital und analog) umbenannt werden.
Wohin bucht ihr digitale Kommentare? Auch auf 4940? @Datev: Wer pflegt die Kontenrahmen bei der Datev wie?
Digitale Kommentare fallen für mich ohne Frage unter Fachliteratur (#4940).
@m_brunzendorf schrieb:Digitale Kommentare fallen für mich ohne Frage unter Fachliteratur (#4940).
Sehe ich genauso, deshalb sollte die Kontenbeschriftung ("Zeitschriften, Bücher") angepasst werden. Die Datev wirbt doch immer mit Agilität ....
... man könnte die Konten auch einfach selber umbenennen; evtl. sogar kanzleiweit. Das geht wahrscheinlich sogar schneller als auf die Datev zu warten. Oder man legt sich schöne Konten als Unterkonten an (4920 01 vielleicht) um die Standardkonten nicht anfassen zu müssen.
Das stimmt wohl, aber solche Gedanken werde ich mir erst zum Jahreswechsel machen, nicht bei einer Übernahme der Fibu im laufenden Jahr. 😉
Hallo zusammen ,
vielen Dank für Ihre Beiträge zur Änderung der Standardkontenbeschriftung der Konten 4925 und 4940 im SKR03.
Ihren Wunsch die Beschriftungen anzupassen, haben wir für den SKR 03/04 wie folgt umgesetzt:
Konto 4925 / 6810 Internetkosten
Konto 4940 / 6820 Zeitschriften, Bücher, digitale Medien (Fachliteratur).
Die Beschriftungen werden ab 2024 zum Jahreswechsel 2023/2024 geändert.
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
@m_brunzendorf schrieb:
@rschoepe schrieb:Wäre ich wiederum dagegen. Bei manchen Mandanten wird das Konto bspw. für die laufenden Website-Kosten genutzt (sind ja auch Internetkosten im weiteren Sinne, "Wartungskosten Hard- und Software" passt nicht wirklich).
Ich habe keine Ahnung, wie andere das sehen, aber die Kosten für die eigene Website sehe ich eher im Werbekostenbereich anstatt im Bereich der Telefonkosten.
Wie immer das kommt darauf an , das Erstellen der Website wenn nicht aktiviert Werbung da bin ich dacor.
Aber wenn sie lfd Kosten für das Hosting haben buche ich diese in meiner kanzlei auf Internetkosten. Wartung der Homepage wiederum auf Werbung.
Aber eine Aktualisierung an die heutige Zeit täte den Kontenrahmen SKR 03 und 04 ( ich buche nur auf SKR04) gut.
Buche ich auf Lizenzen im SKR 04 6837 .
Warum weil ich letztlich für die Nutzung der Fachliteratur bezahle und das sind Lizenzgebühren.
Aber letztlich wäre sowas ein Streit um des Kaisers Bart. Für die Fin.verwaltung wichtig es sind Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzug das "richtige" Konto ist vermutlich nur Handelsrechtlich relevant.
Aber klar sollte es eigentlich einheitlich sein.
Aber wie immer im Steuerrecht es gibt fast immer Argumente dafür und/oder dagegen.
Hallo Frau Harwarth,
Daumen hoch und gelöst habe ich zwar schon vermerkt, aber dann ist mir aufgefallen, dass die Kontenbeschriftung ja nur 40 Zeichen lang sein darf ... "Zeitschriften, Bücher, digitale Medien (Fachliteratur)" sind leider 54 Zeichen 🙂
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
für die Anzeige im Programm lautet die dazugehörige Kurzbeschriftung dann:
"Zeitschrift./Bücher/dig.Medien(Fachlit.)" .
Danke für Ihren Hinweis.
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG