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Datenweitergabe Rewe-> ESt für Bilanzierer

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letzte Antwort am 27.01.2020 13:34:32 von deusex
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deusex
Allwissender
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Die Datenweitergabe Rewe -> ESt/GuE ist ja schon eine feine Sache. Abgrundet mit der Übernahme der Anlagenbuchführung in die Anlage AVEÜR. Sehr gut.

 

Was hindert eigentlich die DATEV daran, eine Datenweitergabe an Bilanzierer einzurichten. Wir haben doch bereits die Grundlage für eine Datenübergabe nach KSt/GewSt bspw., dass betriebliches Ergebnis sowie die steuerlichen Korrekturen entsprechend übergeben werden.

 

Warum ist diese Übergabefunktion der Daten nach ESt nicht möglich? Dies spielt sich doch alles in der Anlage G ab, welche zwischenzeitlich detaillierte Felder der Hinzu - und Abrechnungen besitzt.

 

Oder habe ich da was übersehen? Datenübernahme aus Bilanz o.ä. . . .

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hansch
Fortgeschrittener
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Sie können auf der Anlage G in der ESt neuerdings die Daten aus der GewSt übernehmen. 

deusex
Allwissender
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Oh, sehr toll.

 

Ist das mit den jüngsten Vollversionen implementiert worden? Reicht vollkommen und zielführend, denn zunächst ist ja die Gewerbesteuer nebst Rückstellungen zu ermitteln und anschließend die ESt.

 

Den Fall hatte ich letztes Jahr begonnen und diese Woche wieder geöffnet und tatsächlich dieses neue Funktion nicht entdeckt.

 

Vielen Dank. You made my day !

 

 

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cwes
Meister
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Funktioniert nur leider nicht bei freiwillig Bilanzierenden mit Einkünften aus selbständiger Arbeit.

oschmitt
Erfahrener
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Ich stimme Ihnen hier zu. 

 

Zwar kann ich die 2 Werte aus der Gewerbesteuer nun übernehmen, aber eine korrekte Übergabe des Jahresüberschusses nach EStG geht nicht. Gerade wegen den doch relativ einfachen Sachverhalten "Nabzf. BA" sollte so etwas implementiert werden.

 

Sobald es komplizierter wird (3 Nr. 40/3c EStG etc.) wäre eine Vorerfassung (die automatisch befüllt wird)

ähnlich der Vorerfassung in der GuE zu begrüßen.

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wielgoß
Experte
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Hallo,

 

neben der Gewerbesteuer und dem Gewerbesteuermessbetrag können bei Bilanzierern auch die in GewSt vorhanden außerbilanziellen Hinzu- und Abrechnungen übernommen werden, sodass der korrekte einkommensteuerliche Gewinn berücksichtigt wird.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

0815
Fachmann
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Tatsache! Danke!

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deusex
Allwissender
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Sind nicht nur die beiden Zahlen, sondern so, wie es sein soll. Das steuerliche Ergebnis mit Zu- und Abrechnungen. Sonst wäre es ja für die Tonne.

 

 

image.png

 
 

Echtdaten im Screen durch @Dirk_Jendritzki gelöscht, siehe Nutzungsbedingungen & Datenschutz 

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letzte Antwort am 27.01.2020 13:34:32 von deusex
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