Dürfen die Datev Rewe Daten einfach per E-Mail an den neuen Steuerbetrater gesendet werden? Stichwort Datenschutz.
Vielen Dank.
Wenn die E-Mail verschlüsselt ist, sollte das kein Problem sein. Problem wird dann eher die Verschlüsselung sein.
Eine reine E-Mail und einen REWE Export mit Kennwort würde ich nicht nutzen.
Oder die Daten einfach übers RZ tauschen, nachdem das Formular zum Übertrag gestellt worden ist.
Oder die Daten einfach übers RZ tauschen, nachdem das Formular zum Übertrag gestellt worden ist.
Einfach, vielleicht. Aber (relativ) teuer!
<Ironie>
Spendenkörbchen für notleidende Steuerberater rumreich...
</Ironie>
Ich denke nur an den armen Mandanten dem die Kosten ggf. weiterbelastet werden!
Wenn die Daten verschlüsselt sind sehe ich kein Problem.
Ich hatte jetzt das Problem das ein Kollege die Altdaten von einem Mandanten wollte, der nicht im RZ gespeichert war, Jahresbuchhaltung und Abschluss bei mir, daher nur Vorort verwaltet.
Daher kein Datenübertrag übers RZ sondern ich habe ihm die Buchungsstapel via verschlüsseltet *.csv Dateiein zugemailt. ging am einfachsten und am schnellsten und ist auch DSGVO konform. Zustimmung des Mandaten vorausgesetzt.
Hallo Herr Eberhardt,
wieso nicht Sichern, Übertragen und Einspielen des gesamten Rewe-Bestands mit "Bestandsdienste Rechnungswesen" ?
... aus meiner Sicht die schnellste und vollständigste Methode.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Klar geht auch sichern, finde ich aber nicht schneller als im Regelfall 3 Vorläufe
zur exportieren und zu verschlüsseln.
Beim CSV-Export fehlen dann allerdings die Rechnungswesen-Stammdaten.
Wenn Sie Ihren Nachfolger nicht explizit ärgern wollen und er mit Datev arbeitet, so ist eine Rechnungswesendaten-Sicherung definitiv empfehlenswerter.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Naja,
aber wenn der neue Steuerberater die Daten bei sich übernimmt hat er neue Festschreibedaten. Das heißt, sie müssten die Daten bei sich auch weiterhin speichern und sind ggf. bei einer Betriebsprüfung "mit im Boot", um dann ggf. nachzuweisen, wann die Daten tatsächlich festgeschrieben wurden.
Insoweit würde ich -um diese Problematiken zu umgehen- auch immer mit einer Sicherung arbeiten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Eberhardt,
für den annehmenden StB ist es perfekt, wenn er den kompletten REWE-Bestand (ggfs. von einigen Wirtschaftsjahren) per Bestandssicherung erhält. Dann muss er nur noch die Ordnungsbegriffe (Beraternummer, Mandantennummer) ändern, fertig !.
Wenn ich selbst einen Mandanten von einer anderen Datev-Kanzlei übernehme, ist mir dieser Weg am liebsten.
Viele Grüße,
Michael Vogtsburger
Zur Konkretisierung:
Das Mandat war seit über 1 Jahr bereits beim neuen Kollegen. Im Zuge der Abschlusserstellung 2017 , wg. Anlag und VJ datenvergleich wollte er jetzt noch gerne die Altdaten 2016 haben.
D.h. a) er hat schon einen neuen Bestand für die 2017 er Fibu selbst angelegt
b) für BP bis 2016 bin ich sowieso im Boot
Wenn es um lfd. Überträge geht habe ich in 99% der Fälle die Daten sowie im RZ gespeichert so, dass dann der RZ Übertrag -trotz Kosten- gewählt wird.
Das erklärt das ganze natürlich.