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DATEV-Kompatibilität Drittbuchführungen

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letzte Antwort am 20.10.2016 15:11:06 von crzeiss
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f_mayer
Fachmann
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Manche Anbieter von Buchhaltungssoftware werben damit, ihr Produkt könne nach DATEV exportieren. Wie ich leider feststellen musste (und mir so auch von der DATEV-Hotline mitgeteilt wurde), sind diese Versprechungen teilweise, sagen wir mal, vorschnell. Die Architektur der Buchungssätze und insbesondere die Erfassung der Umsatzsteuersachverhalte verträgt sich manchmal überhaupt nicht mit der DATEV-Logik, so dass der Import falsche Ergebnisse liefert.

Frage: Wie oder wo kann man vorab feststellen, ob die Buchführungssoftware eines Drittanbieters sich tatsächlich in DATEV Rechnungswesen vernünftig (d.h. mit richtigen Ergebnissen) einspielen lässt?

mkinzler
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Wenn der Anbieter eine Testversion anbietet: Testlauf. Sonst halt nach Erfahrungen von anderen Anwendern fragen.

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andreashofmeister
Allwissender
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Es gibt auch sehr viele Anbieter, die wissen nicht, dass es das sog. DATEV-Format gibt. Die wissen natürlich (auch) nicht, dass das Postversandformat abgeschafft wird.

Neulich hatte ich diese Information an ein großes  (branchenspezifisches) Softwarehaus weitergeben, die sehr erstaunt darüber und natürlich offen für alle Infos darüber waren.

Lexware z.B. hält schon lange 2 Formate bereit. Da ist  das Problem schon gelöst.

Natürlich kann man nicht erwarten, das die Softwarehäuser das alles wissen (müssen). Schließlich ist das DATEV-Standard ja fast "Gesetz".

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Nachricht 4 von 20
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Die Überraschung ist auch groß, wenn eine DATEV-Funktionalität geändert/erweitert/verbessert wird und der andere Softwareanbieter seine DATEV-Schnittstelle nur (wenn überhaupt) mit zeitlicher Verzögerung anpasst. Aus meiner Sicht immer eine sehr große Fehlerquelle, zumal hierdurch ggf. eine "doppelte" Buchführung durch Abweichungen in beiden Datenbeständen entsteht! Der Überprüfungsaufwand kann so größer werden als das eigene Verbuchen der Geschäftsvorfälle......

Sollte die DATEV-Schnittstelle reibungslos funktionieren, müsste die andere Software ja mindestens die volle DATEV-Funktionalität haben und entsprechend / und in Kooperation mit DATEV regelmäßig upgedatet werden. Dieses wird sicher nicht bei einem Softwareprodukt im Niedrigpreissegment zu erwarten sein. 

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andreashofmeister
Allwissender
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Im von mir vorliegenden Fall handelt es sich um eine Software im oberen Preissegment. Die ebenfalls anfallenden DATEV-Kosten für die gesamte Abwicklung des betriebl. Rechnungswesens sind dagegen sehr übersichtlich.....

Um so erschreckender dagegen das Info-Defizit des Softwarehauses (bundesweit vertreten).

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mkinzler
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Die Datev hant auch lange mit der Infomation an die Softwarehäuser gewartet, wenn sie diese i.d.Zw. überhaupt schon informiert hat. Ich hatte auch div. Telefonate mit einem Fremdanbieter, der von nichts wusste. Ich vermutete, dass diese Info falsch sei, aber uns wurde dann von der Datev bestätigt, dass diese Informationen noch nicht an die anderen Anbieter ging: "Ist ja noch genug Zeit bis zur Abkündigung!"

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mkolberg
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Oftmals ist es nicht die Software, sondern der Anwender, der es nicht lassen kann, individuelle Funktionen, wie eine VST- Automatik in seine Buchhaltung einzubauen, von der er natürlich der Kanzlei nichts verrät.

Wenn es gelingen sollte, daß der Mandant mit einem identischen Kontenrahmen (incl. aller Funktionen) arbeitet, wie die Kanzlei, dann gibt es regelmäßig keine Probleme mit den Einspielen.

Wenn dann natürlich die Fremdsoftware ein abweichendes Leistungsdatum ermöglicht, und dieses als Buchungsdatum übergibt... Viel Spaß bei der Jahresabgrenzung...

Dann gab es in der Vergangenheit Software- Pakete, die Skonti. Storni, usw. rückwirkend zum Belegdatum korrigieren - egal, ob das WiJa  schon festgeschrieben war, oder nicht. ... Buchungssätze... Niemand wußte, wie man diese automatischen Buchungen für den Export generieren konnte... Mir den unerklärlichen Differenzen mußte man damals einfach leben....

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ulli_preuss
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Hallo,

vielleicht wäre dies mal ein Punkt, für den ein Unterbereich im Betriebl. Rechnungswesen geschaffen werden sollte. Sofern sich alle beim ersten Post daran halten, könnte anhand der Titel dieser jeweils ersten Einträge eine Sortierung der Dritt-Software funktionieren.

(Unterbereich:

Kompatibilität mit Dritt-Programmen
Einträge:

Simba

SAGE

Avista

Agenda

Lexware

usw.)

Es wäre auf alle Fälle sehr hilfreich, einen ersten, relativ schnell auffindbaren Einstieg zu haben, denn aus eigener leidvoller Erfahrung weiss ich um die Problematik. Kein einziges Drittprogramm, mit welchem ich konfrontiert bin, bekommt einen vernünftigen DATEV-Export hin. (Avista, SAGE, Lexware, Buhl)

Dies geht z. B. von verschluckten Steuerschlüsseln über zerschossene Exportprotokolle für den WA/WE bis hin zu unnötigen und teilweise nicht DATEV-konformen Buchungen.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 9 von 20
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Sorry, Herr Mayer,

in Lexmark, Navision, Sage als auch in Addison funktionieren die Exporte (einwandfrei).

Sogar Kontenrahmenübergreifen (Lexmark SKR03, fünfstellig nach DATEV SKR04 4stellig, Mandant kennt sich da hervorragend aus und liefert Zahlen in entsprechender Qualität).

Leider ist es vonnöten, auch das andere System zu kennen. Dies funktioniert (leider) mit entsprechender Einarbeitung.

Ich stimme Ihnen aber zu, dass das ganze (zumindest hier) entsprechend in einen eigenen Forum diskutiert und dokumentiert werden sollte. Dazu gibt es auch n der alten Newsgroup schon etliche Beiträge...

christiankunz
Aufsteiger
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Für Sage (PC-Kaufmann) kann ich die Problemlosigkeit nicht bestätigen. Teilweise waren bei importierten Buchungen z. B. Soll und Haben vertauscht. Die Mandantenbuchungen waren korrekt.

Grüße

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mkinzler
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Bei LexWare funktioniert es aber auch nur, wenn man bei der Analge des Bestandes in LexWare den entsprechenden Haken für die Datevkompatibilität setzt.

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andreashofmeister
Allwissender
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@Christian Mayer: meinte Erkenntnis/Erfahrungen beziehen sich auf den (längst veralteten KHK-Kaufmann/Wago-Curadata.....)

@Markus Kinzler: M.E. geht auch später noch beim Export. DATEV-Schnittstelle wird dann festgelegt. Kann ich aber zumindest schlecht beurteilen, ob der Mandant (manchmal kommen Mandate erst konkret zum JA auf Kanzlei zu), dass schon von vornherein so eingestellt hat.

Aber letztendlich spricht ja nichts dagegen, dass hier entsprechend als Handlungsanweisung für ähnlich gelagerte Fälle hier abzubilden in einem spez. Forum. Damit wäre m.E. auch vielen anderen geholfen.

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mkinzler
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Man kann dann schon exportieren, es kommt dann aber zu Abweichungen bzgl. der USt.

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andreashofmeister
Allwissender
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..die vermieden werden können. Abstimmung bei der Einrichtung. Rücksprache mit Mandant. Dann klappt´s!

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f_mayer
Fachmann
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Worum es mir vor allem geht: Bevor ich den Mandanten bitte sich mit dem Export nach DATEV herumzuschlagen, würde ich gerne vorher wissen, ob das überhaupt Sinn macht, oder ob der Export ganz scheitert, beziehungsweise erhebliche Nacharbeiten erfordert.

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andreashofmeister
Allwissender
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Es macht Sinn. Meistens ist es doch so, dass Mandant "Fremdsystem" anschafft und steuerlicher Berater davon (erst mal) nicht informiert.

Dann wird gebucht, evtl. noch ohne Rücksprache nach Kontenrahmen etc.

Dazu noch weitere (im Idealfall im Vorhinein zu klärende) Details.

Dieses Kommunikationshemmnisse erschweren dann natürlich den dann irgendwann zu vollziehenden Datenexport.

Kann alles vermieden werden durch Kommunikation im Vorhinein. Ist auch schon mal zeitaufwändig, aber einmal dann so richtig eingerichtet, klappt es dann auch immer in der Zukunft.

Wie gesagt, sind Erfahrungen, die ich auf diese Art und Weise so gemacht habe.....

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ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo,

ich kann die geäußerten positiven Erfahrungen so nicht bestätigen. Teilweise sind es auch programmspezifische Eigenheiten, die einem korrekten DATEV-Export entgegenstehen.

Avista

- Bedingt durch die Verbindung zur Fakturierung tritt häufig dieses Problem auf: Bruttorechnungsbetrag 334,05 €, ausgewiesener Nettorechnungsbetrag 280,72 € zzgl. 53,33 €. Da aber rechnerisch die USt 53,34 € betragen müsste und somit der ausgewiesene Bruttobetrag nicht 334,05 sondern 334,06 € sein müsste, wird beim Export der Nettobetrag (280,72) und eine Buchung mit 0,01 € exportiert. Je nachdem, ob die Centabweichung nach unten oder nach oben verläuft, mit BU-Schlüssel "20x" oder ohne.

- Ausgangsrechnungen mit 7 % und 19 % werden grundsätzlich mit dem jeweiligen Nettoerlös exportiert.

Lexware

- Es wird bei zwei Buchhaltungen grundsätzlich der Buchungsschlüssel "80" für 7 % VSt verschluckt, also nicht exportiert.

SAGE

- Bietet Sammelverbuchungen an, sprich die Eingangsrechnung wird als Gesamtbetrag gebucht, danach auch die entsprechenden Aufwandskonten verteilt. Dafür wird in unserem Fall das Konto 3000 und der Kreditor angesprochen. Bei den folgenden Aufteilungsbuchungen wird falls notwendig mit entsprechendem BU-Schlüssel umgebucht: Die Folge sind Cent-Differenzen in den BWA, SuSen und in der USt-Verprobung.

Buhl (Mein Büro)

- Es wird bei einer EÜR das Konto 8405 beim Export angesprochen, was sich in der Software auch nicht umstellen lässt. Dieses Konto hat bei Buhl die Bezeichnung "Erlöse 19 % USt, USt noch nicht fällig" und läuft bei deren BWA nicht in die Ermittlung der Erlöse ein. In KARE wird dafür eine Umschlüsselung der BWA notwendig, denn standardmäßig wird das Konto 8405 als Erlöskonto abgefragt.

Grundsätzlich werden bei Buchungen mit dem BU-Schlüssel"94x" Nacharbeiten fällig.

Aufgrund dieser beispielhaften, keineswegs vollständigen Aufzählung verschiedener Probleme kann ich zumindestens nicht von völlig unproblematischen DATEV-Exporten sprechen.

Nicht jedem Mandanten kann "DATEV Mittelstand ..." (oder wie das Dingen möglichweise jetzt heißen mag) und zusätzlich noch eine zertifizierte Fakturierung auf Auge gedrückt werden.

Und auch der eigentliche Idealfall, dass ein Mandant zu Beginn seiner Selbständigkeit auf den Steuerberater zugeht und um eine Softwareberatung bittet, ist in der Realität nicht vorhanden. Der Berater macht in erster Linie seinen Hauptjob und nur derjenige, der bereits mehrere Fremdbuchhaltungen in seinem Portfolio hat, hat auch die entsprechenden Erfahrungen, um als "IT-Berater" tätig zu werden.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
f_mayer
Fachmann
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Man hat mich auf das hier aufmerksam gemacht:

Neue DATEV-Schnittstelle optimiert Datenaustausch mit dem Steuerberater für viele Unternehmen

Die DATEV scheint mit diesen Drittbuchführungen eine Schnittstelle zum Online-Datenaustausch bereitzustellen. Darf man in diesem Fall davon ausgehen, dass die Software der hieran beteiligten grundsätzlich kompatibel ist? Dass man eventuell an den Einstellungen arbeiten muss ist klar, aber es gibt auch Software deren grundlegende Buchungslogik beim Übertrag nach DATEV zu erheblichen Verwerfungen führt, ich würde erwarten, dass die an dieser Online-Schnittstelle beteiligten Programme keine derart schwerwiegenden Probleme haben sollten.

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andreashofmeister
Allwissender
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"Kernaspekt für den Einsatz von DATEVconnect online ist der Austausch von digitalen Buchführungsbelegen."

Das ist sicherlich etwas anderes als der "profane" Austausch von Buchführungsdaten, um die es doch wohl (bisher) bei Ihrem Anliegen geht, oder?

Die "DATEVconnect online" -Schnittstelle geht da in eine andere Richtung....Waren Sie zufällig auf der CEBIT?

Dort wurde dort sehr anschaulich dargestellt....

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crzeiss
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Man kann die Buchungsdaten nahezu aller Fremd-Buchhaltungen mit meinem Programm "Drehscheibe Buchungssätze" einlesen, dabei ggf. "umkontieren" (einzelne Konten oder kompletter KR-Wechsel), nach dem Import prüfen, ggf. überarbeiten (Excel-Tabelle) und am Ende im DATEV-Format ausgeben.

Es ist auch ein Import aus GDPdU-Daten, aus Excel-Kalkulationstabellen und aus Text- und Csv-Dateien in die Drehscheibe Buchungssätze möglich.

Carl-Rainer Zeiss

www.crz.de

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letzte Antwort am 20.10.2016 15:11:06 von crzeiss
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