Sehr geehrter Herr Kinzler, "Es dient zur Weitergabe der Daten an die Finanzverwaltung zwecks Prüfung und nicht zum Übertrag an ein anderes Buchhaltungssystem." Stimmt. Aber man kann die Daten durchaus dafür verwenden. Die Finanzverwaltung macht im Prinzip doch auch nichts anderes damit. Es sind nicht unbedingt alle Informationen und Daten enthalten," Stimmt. Es kann sein, dass Kostenstelleninformationen nicht ausgegeben werden. Alle für eine Betriebsprüfung erforderlichen Informationen müssen aber vorhanden sein und können entsprechend für die Erzeugung von Buchungssätzen herangezogen werden. "es kann auch vorkommen, das Sachverhalte mehrfach in verschiedenen Kontexten enthalten sind, z.B. Buchungen sowohl auf Debitor/Kreditor wie auch auf Forderungen/Verbindlichkeiten" Stimmt. In diesem Fall handelt es sich um Journaldaten, die meine "Drehscheibe Buchungssätze" auch behandeln kann. "zusätzliche Statistikbuchungen" Die stören nicht, wenn sie als Buchungssätze verarbeitet werden. "Oft handelt es sich um Textdateien, das muss aber nicht zwingend so sein. Der GDPdU-Standard schreibt kein Umfang/Format vor, sondern legt fest, wie das verwendete Format und Zuordung zu den Feldern/Funktionen zu Beschreiben ist." Stimmt nicht. Der Beschreibungsstandard sieht vor, dass es sich zwingend um Text-, Excel-, Access-, dBase-, Lotus123-Dateien handeln muss. In aller Regel werden Textdateien ausgegeben, aber auch die anderen Formate lassen sich verarbeiten. Nur zur Info: Csv-Dateien sind auch Textdateien. "Zwingend wäre auch eine index.xml. In dieser wird das Format und die Bedeutung beschrieben." Stimmt. Diese Datei wird immer bei GDPdU-Daten benötigt. Siehe auch https://audicon.net/themen/beschreibungsstandard Sehr geehrte Frau Köpke, "*.oio, *.osp, *.oej, *.oan, *.ost, *.oiv" Diese Dateiendungen sind mir unbekannt. Es kann sich aber trotzdem um Textdateien handeln. Gibt es auch eine Datei index.xml? Dann müsste sich aus dieser Datei ersehen lassen, welche Daten die anderen Dateien beinhalten. Carl-Rainer Zeiss
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