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Buchung nachträgliche Ein- und Ausgaben bei Betriebsaufgabe zum 31.3.24

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letzte Antwort am 01.08.2025 11:29:03 von marcohüwe
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unklarer_Posten
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Hallo zusammen,

 

ein EÜRler (Blumeneinzelhandel) hat zum 31.3.24 sein Gewerbe abgemeldet und den Laden dichtgemacht.

 

Im April und Mai sind noch diverse Aufwendungen und Erträge über das betriebliche Bankkonto gelaufen (letzte Telekomrechnungen, letzte Auszahlungen vom EC-Anbieter usw.).

 

Darf man es in der Praxis so handhaben, dass diese nachträglichen Buchungen in einem April und Mai-Buchungsstapel erfasst und dann ganz normal in der EÜR 2024 ausgewiesen werden werden, oder muss man diese zwingend als Übergangsgewinn- oder Verlust in der entsprechenden EÜR-Zeile ausweisen? Das ist natürlich aufwändiger, weil es in Kanzlei Rewe keine passende Funktion dafür gibt.

 

Anders gefragt: Muss das Datum der Gewerbeabmeldung zwingend das Enddatum der regulären Gewinnermittlung sein, oder gilt hier so wie bei der Aufnahme des Betriebs das Datum der letzten betrieblichen Handlungen?

 

Die Ermittlung des Aufgabegewinns-/Verlusts z.B. durch Entnahmen von Wirtschaftsgütern meine ich hier explizit nicht, sondern nur die letzten regulären Ein- und Ausgaben NACH dem Stichtag der Gewerbeabmeldung.

martin65
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Hallo @unklarer_Posten ,

 

Wenn das Unternehmen aufgegeben wird, muss auf den Aufgabezeitpunkt eine Schlussbilanz erstellt werden. Dort können Sie dann alle Forderungen/Verbindlichkeiten entsprechend berücksichtigen. Das Betriebsergebnis wird dann als laufendes Ergebnis und einen Aufgabegewinn oder -verlust in der Steuererklärung dargestellt.

 

Gruß

 

Martin Heim

guenther
Fachmann
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Wir buchen in der EÜR zum Aufgabestichtag alle Forderungen/Verbindlichkeiten ein, die werden bei der EÜR ja neutralisiert. Dann hat man schon alles da für die Aufgabe nach § 16. 

mfg Thomas Günther
unklarer_Posten
Fortgeschrittener
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Wie macht ihr das dann technisch in Kanzlei Rewe, sprich welche Konten nutzt ihr für die Einbuchung der Forderungen und Verbindlichkeiten und mit welchem Datum werden sie eingebucht? Nutzt ihr den Saldo der Forderungen und Verbindlichkeiten dann für die EÜR-Zeile, die für den Wechsel der Gewinnermittlungsart vorgesehen ist?

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guenther
Fachmann
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Wir buchen gegen ganz normale Debitoren/Kreditoren mit dem Datum der Betriebsaufgabe. Das Belegdatum kommt in den Buchungstext. Übergangs- und Aufgabegewinn erstellen wir in Excel. Eine Lösung in ReWe gibt es leider nicht. 

mfg Thomas Günther
guenther
Fachmann
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Man könnte noch mal probieren, das richtige Belegdatum zu nehmen und als Leistungsdatum den Aufgabestichtag, müsste man mal testen. 

mfg Thomas Günther
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marcohüwe
Meister
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  • Kanzlei-Rewe = Basis für EÜR auf den Stichtag der Betriebsaufgabe
  • ggf. Einstellung als "Zwischenabschluss/Zwischen-EÜR" sofern unterjährige Betriebsaufgabe
  • Ermittlung weiterer Forderungen/Verbindlichkeiten etc. aus Folgezeit gebucht in Kanzlei-Rewe, aber Berechnung ausschließlich in Excel
  • Übertragung manuell in Anlage EÜR/Anlage G

Übergangsgewinn oder Übergangsverlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart ... - DATEV Hilfe-Center

ESt - Übergangsgewinn / Übergangsverlust erfassen - DATEV Hilfe-Center

 

marcohwe_0-1754040329109.png

 

Bitte auch die GewSt beachten:

Veräußerungs-/Aufgabegewinne - DATEV Hilfe-Center

GewSt – Übergangsgewinn, Veräußerungsgewinn und Aufgabegewinn erfassen - DATEV Hilfe-Center

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letzte Antwort am 01.08.2025 11:29:03 von marcohüwe
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