... die "Datev Datenanalyse" arbeitet ja auch mit ähnlichen Prozessen und ähnlichen Auswertungsmöglichkeiten wie "IDEA". Es gibt dort z.B. auch eine GDPdU-Importschnittstelle.
Eigentlich müsste man mit "Datev Datenanalyse" auch all das machen können, was der BP mit den GDPdU-Daten macht, z.B. "Benford-Chiquadrat"-Analysen und andere Plausibilitäts- und Vollständigkeits- und sonstige Prüfungen.
Wenn sich eine Gelegenheit ergibt, will ich "Datev Datenanalyse" mal mit konkreten Mandantendaten testen, bei denen ich die 'Knackpunkte' gut kenne, z.B. bereits geprüfte Bestände oder Mandate, die schon ein Insolvenzverfahren abgeschlossen haben.
Nachtrag:
... vermutlich könnte @bernd_wettstein oder einer der anderen 'Datenanalysten' mehr dazu sagen, was man mit Software à la "Datev Datenanalyse" so alles anstellen kann
Hallo Herr Vogtsburger,
Sie meinen vermutlich DATEV ACL comfort.
Danke, Herr @Marco_Lachmann ,
ja, stimmt !
Ich komme leider manchmal mit den vielen Produktbezeichnungen etwas in's 'Schleudern'.
@bodensee schrieb:Gedanke interessant ,aber aus meiner Sicht in den nächsten 20 Jahren nicht zu realisieren. So lange die Finanzverwaltung Angst hat eine start .exe der Datev der Originaldatei zu öffnen,werden die einen Teufel tun und sich im RZ der Datev wie auch immer einloggen und im Gegenzug ist die Rechtverwaltung so safe das das FA auch nur das sieht was es sehen soll?
DVD da bin ich völlig bei Ihnen gehören der Vergangenheit an, alles was wir in der Praxis brauchen ist das und die DAtev das was ich jetzt von Hand gemacht habe in einem Tool steuerlicher Export zur Verfügung stellt ohne DVD einfach via file gezippt oder zum Download noch besser klar wir stossen dass nur wie bei der SV Prüfung und Datev übermittelt direkt an die Finanzverwaltung inkl.Belege.
Hallo Herr Eberhardt, hallo Comm und vor allem, hallo DATEV,
ich möchte das von mir geschilderte Szenario aus #86 nochmals anführen; vielleicht ging das auch erklärungsbedingt ein wenig unter.
Ich hatte mir den workaround (Vogtsbuger/Eberhardt) genauer angeschaut, aber das ist doch nie und nimmer eine Lösung, die dem Anspruch der DATEV gerecht werden kann. Das ist schlichtweg nicht praktikabel und inakzeptabel.
Viele Kollegen können sich noch daran erinnern, wie die Prüfungen früher abliefen; ohne DVD, ohne IDEA, ohne USB, ohne . . .
Der Prüfer kam in die Kanzlei und bekam einen Platz zugewiesen. Eine Armada von Ordner wurde vom Mandanten in die Kanzlei gekarrt (später wieder geholt) und zusätzlich wurden noch weitere Dokumente, Verträge etc. vorgelegt.
Dem Prüfer wurde ein Prüfer-PC zur Verfügung gestellt und er konnte sich im Rechnungswesen die Auswertungen und Kontenblätter anschauen.
Dieser eingeschränkte Zugriff erfolgte damals bereits über die Rechteverwaltung nach dem Ausschlussverfahren "Freigeben - außer". Diese Rechte wurden je Prüfung einfach neu administriert.
Die "alte" Rechteverwaltung hatte m.W. doch noch die Möglichkeit, die Freigabe, hier für den Benutzer "Prüfer", auf bestimmte Jahre zu beschränken.
Warum sich das in den nächsten 20 Jahre nicht realisieren lassen kann/soll, ist mir schleierhaft. Die Grundlagen sind doch bereits in der Rechteverwaltung vorhanden und ich will fast behaupten, dass diese ein Programmierer in der Frühstückspause mit einem Fleischkäswecken in der Hand problemlos "reanimieren" kann.
Die Finanzverwaltung googelt laufend danach, ob ein Betrieb noch aktiv ist, was er für Aktionen anpreist usw. usf. um sich Informationen zur Prüfung zu beschaffen.
Gerade das Problem, dass keine lokalen Installationen auf Amtsrechnern zugelassen sind, wird mit einem gesicherten Online-Zugriff gelöst und dürfte von Amtsseite doch nichts entgegenstehen. Ich werde nächste Woche direkt die Quelle befragen, da am 08.03.2021 zwei Prüfungen anstehen (LSt, Voll) und in beiden Gesprächen, wurde die DVD von Prüferseite angesprochen und nichts Gegenteiliges erwähnt.
Wenn die Rechteverwaltung nicht "so safe" ist, um den Zugriff so sicherzustellen, taugt sich nichts und darf ab sofort nicht mehr genutzt werden; dieser Sicherheitsaspekt ist jetzt bereits obligatorisch und es gäbe nichts zu verändern.
Wir brauchen doch nicht wieder ein extra tool und das Rad neu erfinden, sondern bestehende Funktionalitäten zu erweitern, anzupassen und zu verbessern.
Mit einem tool haben wir doch wieder händische Arbeit ! Der von Ihnen genannte Lösungsansatz mit einem Download hört sich zwar ganz gut an, aber da bewegen wir z.T. schon einige Gb an Belegen . . . Ich bezweifle da her, dass sich das Finanzamt das alles runterlädt und die USB-Lösung ist m.E. technisch auch von gestern; ich mag an sich die Daten nicht "physisch" in der Gegend rumgetragen wissen.
Es muss nicht immer hochkomplex sein. Manches Mal liegt die Lösung bereits augenscheinlich vor.
Vielleicht habe ich auch einen massiven Denkfehler. Technisch nicht oder nur schwer umsetzbar ist wohl unzutreffend und/oder ein Misstrauen gegenüber der Rechteverwaltung sind für mich keine Argumente.
Das Einzige was doch gegen eine derartige Umsetzung spricht, ist doch der Wegfall des Produktes "Mandanten-DVD" und dessen Bepreisung.
Ich lasse mich technisch gerne vom Gegenteil überzeugen, aber andere als monetäre Gegenargumente, sehe ich nicht; dieses unselige Plastikprodukt nebst Verpackung und Versand ist nicht mehr digital-zeitgemäß.
Könnte so aussehen und dann müsste die Vererbung noch ein wenig verbessert werden und voilá.
Sehr geehrter Herr Deusex,
ich habe zwar immer noch manche Mandanten mit dem Szenario der Ordner "Verschleppung " aber ich habe auch in diesen Zeiten der Rechtevergabe nicht wirklich getraut.
Sprich ich habe die Datenbestände vom Server lokal auf den Prüferrechner kopiert, und während der Prüfung war der Rechner dann stand alone bzw. hat keine Rechte für den Zugriff auf den Server.
Der jetztigen Rechteverwaltung, Benutzerverwaltung usw. traue ich noch viel weniger , habe selbst genug Mühe das alles so administriert zu bekommen wie ich es gerne hätte. Das Zusammenspiel von Rechtverwaltun online ( Medium Smartcard und Smartlogin) und die Benutzerverwaltung und das dortige Zusammenspiel zwischen Anmeldename Windows und Mitarbeiter ist aus meiner Sicht nicht wirklich anwenderfreundich geregelt ( siehe div. Posts vom Allwissenden @metalposaunist und auch andere. Oder auch der hier:
DVD 14.0 - Installation sorgt für Kanzleistillstand wegen Benutzer- und Rechteverwaltung
Daher wäre ich mit einer Lösung wie die EUBP der SV , ich wähle aus welcher Mandant und welche Daten und übermittlung an die OfD und nach Prüfung Mitteilung das die Daten wieder gelöscht sind durchaus glücklich und zufrieden.
Welchen Anspruch die Datev hat, da halte ich mich mit Mutmaßungen zurück, vlt. kann dazu @Michael Renz etwas sagen.
Warum ich gleich mit 20 Jahren eine Kerbe einschlage, weil ich mir nicht vorstellen kann dass dies datenschutzrechtlich weder von Seiten der Kollegen noch von Seiten der Finanzverwaltung noch der von Datev umgesetzt werden will und kann.
Softwareseitig bin ich bei Ihnen, da dürfte das kein Problem sein, wobei auch hier das Thema Datenschutz und Steuergeheimnis relativ wichtig sein werden und bei der Umsetzung zu beachten sein wird.
Für mich ist das keine Extra Tool sondern exakt wie die EUBP bzw. jetzt digitale BP Personalwirtschaft.
Alles andere bin ich bei Ihnen es muss natürlich nicht komplex sein, sondern oft ist einfach besser und für die Praxis besser geeignet.
Gutes Schaffen in den Corona Zeiten.
@bodensee schrieb:
Das Zusammenspiel von Rechtverwaltun online ( Medium Smartcard und Smartlogin) und die Benutzerverwaltung
Der Vollständigkeit halber: Sie vergaßen den DATEV RZ-Benutzer, der immer wichtiger wird (z.B. PayPal Anbindung REWE und auch meineSteuern, wenn keine SmartCard steckt) und das DATEV Benutzerkonto fallen auch in die Rechteverwaltung online 🤓 .
Aber ja, ich weiß, was Sie meinen 😉. Habe jetzt erst gestern quick & dirty geholfen bzgl. digitaler Personalakte und festgestellt: die zwei Belegtypen fehlen in der Freigabe. Dann geht das auch nicht. Die Chefin meint: Haken sind gesetzt, die Mitarbeiterin sieht unter www.datev.de/upload aber noch immer keinen Belegtyp Lohn.
Aber ich wüsste das Thema auch nicht einfach zu lösen. Datensicherheit und Zugriffsregeln sind immer ein riesen Thema - auch innerhalb der Windowswelt. Wir alle wollen SOWAS tunlichst vermeiden.
@metalposaunist schrieb:Sie vergaßen den DATEV RZ-Benutzer, der immer wichtiger wird (z.B. PayPal Anbindung REWE und auch meineSteuern, wenn keine SmartCard steckt) und das DATEV Benutzerkonto fallen auch in die Rechteverwaltung online 🤓 .
Danke während ich schrieb, wußte ich es gibt noch eine dritte Kategorie die mir nicht eingefallen ist. Aber dafür ist die Community ja auch da😃
Ist ja hoffentlich auch wurscht, weil wir hoffentlich bald Personen als Rechteträger in der RVo haben und man dann nur noch seine Mitarbeiter mit Namen administriert. Welche Medien die alle haben: egal. Die Rechte sind überall gleich 👍.
Ist ja jetzt schon fast so umgesetzt, wenn man in Gruppen statt Medien die Personen hinzufügt. Was aktuell nervt und ich mir von der Änderung erhoffe: besteht schon eine Gruppe für den Mandanten mit Medium SmartCard und bestellt man ein SmartLogin, muss man es aktuell noch von Hand in die Gruppe packen und mit Rechten versehen. Ich hoffe, wenn sich die Personen dann durchsetzen, dass man nur noch das SmartLogin bestellt und damit durch ist, weil die Person schon Rechte auf einem anderen Medium hat. Das wäre cool 👍!
Fraglich, was ich dann mache, da bin ich tatsächlich bei @jjunker: Mein SmartLogin hat nur Testbenutzer freigegeben, damit ich den Scandinavier bei Mandanten vorführen kann. Wenn mein SmartLogin jetzt die gleichen Rechte wie die SmartCard mit > 200 UO Mandanten bekommt, stürzt der Scandinavier wieder ab, weil er > 4500 Belegtypen anlegen will. Hm. Uncool. Mal sehen, wie ich das lösen kann.
Sorry, wir schweifen ab. back2topic.
@metalposaunist schrieb:
Fraglich, was ich dann mache, da bin ich tatsächlich bei @jjunker: Mein SmartLogin hat nur Testbenutzer freigegeben, damit ich den Scandinavier bei Mandanten vorführen kann. Wenn mein SmartLogin jetzt die gleichen Rechte wie die SmartCard mit > 200 UO Mandanten bekommt, stürzt der Scandinavier wieder ab, weil er > 4500 Belegtypen anlegen will. Hm. Uncool. Mal sehen, wie ich das lösen kann.
Sorry, wir schweifen ab. back2topic.
Für diese Zwecke einfach Billig-Smartphone mit entsprechendem Smartlogin zum "Vorführen", ist das keine Option?
@andreashofmeister schrieb:
Für diese Zwecke einfach Billig-Smartphone mit entsprechendem Smartlogin zum "Vorführen", ist das keine Option?
Hm, ungern. Da hängt noch ein personenbezogenes MDM bei uns zwischen und auf wen schlüssele ich das? Dann muss ich alle Strukturen umbauen, dass der mir nicht mein EX Konto einstreut und auch nur die beiden DATEV Apps automatisch installiert und nicht noch x andere und wenn man's dann braucht, ist es sowieso immer leer und da wir nur iPhones haben mit iCloud Anbindung, dazu eine SIM-Karte? Wir haben es endlich geschafft alle Tarife zu vereinheitlichen in 1 RV und dazu extra eine neuen Vertrag zu knapp 40€/Monat? Mit einer MultiSIM bimmelt das iPhone dann immer mit der Rufnummer, wo es ggf. dank kostenloser MultiSIM mit in irgendeiner Rufnummer hängt ...
Alles uncool in meinen Augen aber der Scandinavier ist unseren Mandanten eh zu teuer 😂. Das Feedback ist immer: Ja, schickes Gerät und was kostet das? Oh, ne - dann brauche ich das doch nicht für meine paar Scans 😜.
back2topic. Ist ein Problem Prio Z 😉.
@metalposaunist OFF TOPIC: Ich werde mir Max Musterkanzlei als Person anlegen. Wenn DATEV keine ordetnlich Lösung bietet dann müssen die eben damit leben, dass es jede Menge fingierte Personen in den Datensätzen geben wird.🤗
@deusex & friends,
... das FA bzw. der BP kann mMn mit Recht verlangen, dass er die zu prüfenden Daten und Belege in standardisierter Form erhält, also in Form von GDPdU-Dateien und analoge oder digitale Belege, je nachdem, was vorhanden ist.
Der Prüfer kann und will sich nicht in x verschiedene 'Welten' (DATEV, AGENDA, ADDISON, Lexware, SAP usw.) einarbeiten, sonst müsste er ja erst noch Lehrgänge zum Buchhaltroniker und/oder FIButroniker erfolgreich absolvieren.
Ein Datenträger mit sämtlichen Daten ist aus meiner Sicht ideal und am sichersten.
Natürlich darf der Datenträger auch ein sonneneinstrahlungsgeschützes "ISO" sein.
Das 'Herumeiern' mit Rechten nach dem Sperr- oder Freigabeprinzip erspare ich mir lieber.
Das 'Herumeiern' mit Rechten nach dem Sperr- oder Freigabeprinzip erspare ich mir lieber.
Herumeiern?
Einmalig den SmartLogin für "Finanzamt X" einrichten und für die nächste Prüfung einmal Mandantennummer und Jahre ändern...in Sekunden ?
Schneller is nix !
Ein Kauf bei Amazon ist komplexer, als dieser Zugriff auf die Fibu-Auswertungen; insofern traue ich das dem Prüfer durchaus zu.
Eine ISO wäre gangbar.
Wie kommt die dann zu uns?
Download ? Ok.
Zum Prüfer? Per USB per DVD?
Hmm... 😉 Download durch den Prüfer aus der DATEV-Drop-Box?
Auch noch oo.kee . Gibt´s aber nicht.
Hört sich alles umständlich an, weil es so ist. 🤔
Hmm, der Schlüssel liegt m.E. in der Wolke.
Der Zugang via Auswertungen Unternehmen online und ein Export über DLS und Versand per Mail ans Finanzamt wäre im Prinzip ausreichend.
edit:
Zumindest hat mir eben die Voll-Betriebs-Prüferin bestätigt, dass sie auch nicht befugt ist, Datenträger zu nutzen, für die eine Installation auf dem Eingabegerät notwendig ist.
@deusex schrieb:
edit:
Zumindest hat mir eben die Voll-Betriebs-Prüferin bestätigt, dass sie auch nicht befugt ist, Datenträger zu nutzen, für die eine Installation auf dem Eingabegerät notwendig ist.
Vielleicht macht man mit dem jeweiligen FA ein Agreement und sponsort denen einen Laptop, auf dem all das (DATEV)-mäßig funktioniert, was auf deren High-Potential-IT nicht gehen darf.
Allein die Zeitersparnis der Diskussion über dieses Thema mit jeweils immer wieder anderen Prüfern des gleichen Finanzamtes wäre diese Überlegung doch die ganze Sache schon wert, oder?
Laptop für das "Haus"-Finanzamt, auf dem dann die DVDs ausgelesen werden können, fertig. Muss dass in Deutschland immer alles so schwierig sein?
Kann doch nicht wahr sein....
Was soll das erst geben, wenn das ersetzende Scannen so richtig ans Laufen gekommen ist...
@deusex ,
es gibt auch noch eine Welt außerhalb von Datev-Software, "Datev Unternehmen Online" und "Datev Cloud"
... gut möglich, dass die Schufa oder ihr Kooperationspartner "GetMyInvoices" demnächst den Service anbietet, sämtliche Daten für eine Betriebsprüfung 'mundgerecht' zusammenzustellen und in auswertbarer Form an das FA zu übermitteln , wenn man ihnen 'freiwillig' Zugriff auf alle Quellen gibt 😉
Viele Mandanten und viele Kanzleien nehmen die Abhol-Dienste von "GetMyInvoices", "finAPI" und anderen Anbietern ja bereits gerne in Anspruch 😉
@metalposaunist schrieb:Ist ja hoffentlich auch wurscht, weil wir hoffentlich bald Personen als Rechteträger in der RVo haben und man dann nur noch seine Mitarbeiter mit Namen administriert. Welche Medien die alle haben: egal. Die Rechte sind überall gleich 👍.
Warum überhaupt Rechnungen per E-Mail versenden?
- Datev schafft eine Plattform an die ALLE Rechnungsersteller in Deutschland verpflichtend Ihre Rechnung elektronisch übermitteln
- Anhand der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ermittelt die Datev den Mandanten und den Steuerberater
- Die Rechnung wird revisionssicher archiviert
- Der Buchungssatz wird erzeugt
- Mandant wird benachrichtigt
- Steuerberater wird benachrichtigt
Bitte noch obige Liste ergänzen um:
Und damit ist der feuchte Traum eines jeden Prüfers erfüllt! 😁
Und Archiv-ISOS auf USB gezippt und dann vermailt brauchts auch nicht mehr. 😎
@vogtsburger schrieb:
@deusex ,
es gibt auch noch eine Welt außerhalb von Datev-Software, "Datev Unternehmen Online" und "Datev Cloud"
Welche ist das, wenn Sie oben "DATEV" weglassen ?
Ich hatte heute ein aufschlussreiches Gespräch mit einem Interessenten, der "nicht zufrieden mit seinem Steuerberater sei (der Klassiker)" u.a. meinte, dass sein Steuerberater die digitale Buchführung nicht empfehle, weil diese fehleranfällig, aufwändig und kompliziert sei; dies heute hören zu müssen, grenzt an Körperverletzung und ärgert mich schlichtweg.
Weiterer Kalauer unter anderer seltsamer Aussagen:
Er rät von der Zahlung des steuerfreien Corona-Bonus an Mitarbeiter ab, da man ja nicht gewiss weiß, ob dieser nachher doch steuerpflichtig werden würden.
Ja, Sie haben vollkommen recht, es gibt "da draußen" tatsächlich noch eine andere Welt. Egal, ob da DATEV oder etwas anderes davor steht. Der Weg ist für alle vorgezeichnet.
Das Resultat wäre doch das Gleiche, oder nicht ? BP ist eh eine lästige Angelegenheit.
Der Kneiper tippt auch in Zukunft trotz TSE nur das was er will.
Die Frisörin teilt "Trinkgeld" und Einnahme weiterhin nach Tagesform auf.
Der Handwerker schreibt seine Rechnungen weiterhin nur, wen er muss.
Der...
Wir könnten natürlich die Abschaffung des Bargeldes thematisieren und vorsorglich nach wallet googeln. 😉
Eine Buchführung ist indes mehr, als das Sammeln von Eingangs-und Ausgangsrechnungen.
@deusex schrieb:Das Resultat wäre doch das Gleiche, oder nicht ? BP ist eh eine lästige Angelegenheit.
Eine Buchführung ist indes mehr, als das Sammeln von Eingangs-und Ausgangsrechnungen.
Ich stelle mir da eher eine permanente BP im Hintergrund vor ...
In etwa so wie in Österreich ?
Dort werden zumindest im Hotelbereich in weiten Teilen Umsätze die getippt wurden direkt an die Finanzverwaltung übermittelt. Folge für eine Storno z.Bsp. weil vertippt braucht es einen speziellen Stornoschlüssel ( quasi) die Zustimmung der fin. vewaltung so geht digital ?
Permanente BP wie bei den Großkonzernen ? (dort sitzen ja in aller Regel immer 3-4 Konzernprüfer). Mir ist schon klar dass sie nicht daran denken BP vor Ort sondern Kontrolle via Datenstrom.
Dazu müssten alle Prozesse in der Fin.verwaltung verändert werden und vermutlich auch die personelle Ausstattung und vor allem die digitale.
Wer weiß wie lange das dauern mag ? Lange wenn man mich fragt sehr lange.
Dann wird letztlich die Frage aufkommen wozu braucht es dann noch uns ?
... dieses Herumschaufeln und 'durch die Gegend tragen' von Digitalen Belegen ist schon ein großer Klotz am Bein der Mandanten und Steuerberater.
Der Klotz am Bein kann je nach Belege-Volumen ein echter 'Hinkelstein' sein.
... warum nicht auf dem direkten Weg von einer der vielen möglichen Quellen auf Mandanten- und/oder StB-Seite direkt in die (noch nicht vorhandene) Cloud der Finanzverwaltung übertragen, z.B. über ein 'aufgebohrtes' ELSTER.
... die GDPdU-Daten am besten auch auf diesem Weg.
@bodensee schrieb:I
Dazu müssten alle Prozesse in der Fin.verwaltung verändert werden und vermutlich auch die personelle Ausstattung und vor allem die digitale.
Wer weiß wie lange das dauern mag ? Lange wenn man mich fragt sehr lange.
Guten Morgen Herr Eberhardt,
meinen Sie etwa, dass werden wir noch erleben? Wie es um die IT-Infrastruktur in den deutschen Behörden aussieht, kann man ja tagtäglich verfolgen, wenn der Begriff "Gesundheitsamt" fällt.
Und aufgrund des Wirecard-Skandals möchte Herr Scholz nun eine forensische Taskforce seitens der BaFin.....
Soso..., klingt interessant, oder?
Letztendlich werden bis dahin noch viele DVDs aus Nürnberg in die Kanzleien dieser Republik verschickt werden, diese dann wiederum per Post an die Finanzämter, Diskussionen darüber werden folgen...
Vielleicht gibt es ja Wege und Mittel, die uns das Leben erleichtern werden (vielleicht mal ein Passwort-Management für die DVDs etc....), und ebenso werden hier dann noch einige Beiträge zum Thema manifestiert werden.
Spannend wie vieles. Aber nicht das wichtigste. An uns liegts ja nicht...
Lieber Herr Hofmeister Sie und ich werde das mit höchster anzunehmender Sicherheit nicht mehr erleben (dürfen )😂
@bodensee schrieb:Lieber Herr Hofmeister Sie und ich werde das mit höchster anzunehmender Sicherheit nicht mehr erleben (dürfen )😂
Ich vermute es.....danke für Ihre Einschätzung....
Also dann doch den Laptop als Spende fürs Finanzamt..?
@andreashofmeister : OFF TOPIC: Wenn jemand noch alte Laptops hat. MS TEAMS läuft seit einiger Zeit auch unter UBUNTU (Linux)
Es gibt genug Schüler die keinen Rechner für einen ordentlichen Fernunterricht haben. Kostet 20 Minuten Arbeit die alten Kisten mit Ubuntu neu aufzusetzen. 20.04 LTS download
Achtung: Wenn die Kisten aus Kanzleibeständen kommen die Platten mehrfach überschreiben (Datenschutz) und bei Abgabe den Ausschluss der Haftung bestätigen lassen. 😉
Schönes Wochenende.
@vogtsburger schrieb:
... dieses Herumschaufeln und 'durch die Gegend tragen' von Digitalen Belegen ist schon ein großer Klotz am Bein der Mandanten und Steuerberater.
Der Klotz am Bein kann je nach Belege-Volumen ein echter 'Hinkelstein' sein.
... warum nicht auf dem direkten Weg von einer der vielen möglichen Quellen auf Mandanten- und/oder StB-Seite direkt in die (noch nicht vorhandene) Cloud der Finanzverwaltung übertragen, z.B. über ein 'aufgebohrtes' ELSTER.
... die GDPdU-Daten am besten auch auf diesem Weg.
Deshalb ja auch "Daten-Träger"...
Wenn ich meinen Jungs erkläre, was bspw. eine "Telefonzelle" ist, halten die mich für übergeschnappt oder denken, ich will sie veräppeln.
Meine künftigen Enkel im digitalen Alter (in frühestens 20 - 30 Jahren) werden vielleicht dann mal die gleichen Gesichter machen, wenn meine Jungs erklären, was ein "Datenträger" war...mit dem man Daten "zu Fuß" auf einen anderen Computer übertrug.
p.s.: Würde es zu gerne erleben.
@jjunker schrieb:@andreashofmeister : OFF TOPIC:
Achtung: Wenn die Kisten aus Kanzleibeständen kommen die Platten mehrfach überschreiben (Datenschutz) und bei Abgabe den Ausschluss der Haftung bestätigen lassen. 😉
Schönes Wochenende.
Platte raus, neue Platte rein (also komplett neue), fertig.
Die Schmach, das da irgendwann mal was nicht gelöschtes wiederentdeckt wird...
Aber, @jjunker , die Projekte kennt man doch, kommen in jeder Stadt vor....Letztendlich scheiterts dann an "UBUNTU (Linux)". Weil man das erst wieder irgendjemanden erklären muss...
Anderes Thema. Es reicht ja schon diese "Diskussion" hier......
Das Thema hatte ich schon 2015 im Zuge der Migrationsproblematik. Ich hatte und habe regelmäßig alte Desktop PC's . Umrüstung auf Linux Open source und das komplette Equipment den Unterkünften spenden.
Das ganze ist daran gescheitert, der PC alleine genügt nicht = Monitore, Tastaturen, Mäuse und siehe @andreashofmeister irgendjemand muss den Verantwortlichen erklären wie das ganze funktioniert sprich vor Ort einrichten , Zugang zu Lan, Router usw.
2. Todeskriterium nach Umrüstung bzw. Plattenlöschung ( format c:\ bzw. fdisk oder neue Platte und neues Betriebssystem hat es zumindest 3 Altrechner erwischt, Netzteil ging kaputt , Motherboard ging kaputt, gereinigte Festplatt hatte auf einmal bad cluster und daher habe ich resigniert und aufgegeben. Mittlerweile gebe ich die Desktop PC an meinen EDV Händler hier vor Ort zurück, er garantiert mir nach DSGVO die Löschung physikalisch der Festplatte und er kann die Geräte als Ersatzteillager verwenden.
Ich bin schon erstaunt welche Diskussion ich mit einem -dachte ich- trivialen Thema hier ausgelöst habe.