abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Amazon Gebühren buchen

12
letzte Antwort am 10.11.2020 15:53:54 von SvenHirche
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 13
24106 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Mandanten, der relativ viel über Amazon verkauft.

 

Er erhält alle 14 Tage eine "Nettoauszahlung" seiner Verkäufe. Von den eigentlichen Umsätzen werden die Amazon Gebühren schon abgezogen.

 

Wie buche ich die "Nettoauszahlung" und die Gebühren im SKR03? Die Gebühren tauchen ja auf dem Bankkonto gar nicht auf, aber ich kann die ja nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Wie sieht es mit der MwSt. aus?

 

Ich danke für Eure Hilfe 😃

 

 

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 13
24033 Mal angesehen

Wenn Sie Zugang zu "cellercentral.amazon.de" haben, dann finden Sie speziell unter Berichte/Steuerdokumente/Rechnung über Verkaufsgebühren die Rechnungen über die verschiedenen Gebühren, welche Amazon berechnet als PDF-File.

 

Gruß

 

Martin Heim

JulianKoch
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 13
23859 Mal angesehen

Hi, das Problem bei Amazon - Mandaten ist die Auflösung der einen Zahlung von Amazon in die verschiedenen Gebühren und Umsätze. Ganz einfach geht das mit speetax unter sbco.cloud/amazon_datev_import/

Damit sparst Du viel Abstimmungsarbeit. Es geht einfach auf Null auf. 

 

 

LG Julian 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 13
23775 Mal angesehen

Hallo, 

 

bitte buchen Sie keine Summen im Zusammenhang mit Amazon.

 

Sie möchten die Transaktionsdaten aus Amazon für die Buchführung aufbereitet in Ihr DATEV-Rechnungswesen-Programm übernehmen.
DATEV kooperiert dafür mit dem Anbieter amaZervice.
amaZervice analysiert alle Transaktionen eines Amazon-Händlers und gibt sie GoBD-konform für die Buchführung an die DATEV-Programme weiter.
Dabei werden alle möglichen Abwicklungsformen zwischen Amazon und dem Händler abgebildet: Nutzung Umsatzsteuerberechnungsservice, Vertrieb auf mehreren Amazon-Marktplätzen (DE, IT, UK etc.) , Nutzung Fulfillment by Amazon, PAN europäischer Versand
amaZervice bietet für Steuerkanzleien eine kostenlose Analyse ihrer Mandanten, die als Amazon-Händler tätig sind. Auf Basis des Analyseergebnisses können Sie einen einstündigen Beratungstermin mit einem DATEV-Berater vereinbaren. (Der Beratungstermin ist befristet bis 30.11.2020 kostenlos. Danach wird er als kostenpflichtige Beratungsleistung berechnet.)
Wenn Sie sich nach der Analyse und optionalem Beratungsgespräch für die Nutzung entscheiden, kann amaZervice 14 Tage kostenlos getestet werden.
Hier können Sie sich für die Analyse registrieren: https://amazervice.de/amazervice-datev

0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 13
23763 Mal angesehen

 

bitte buchen Sie keine Summen im Zusammenhang mit Amazon.

 

 


Warum?

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 13
23691 Mal angesehen

Hallo,

 

der DATEV wird immer wieder von Mitgliedern gespiegelt, dass das Buchen von Summen nicht mit der Einzelaufzeichnungspflicht in Deutschland vereinbar ist. Bei der Suche nach Lösungsansätzen verweisen wir in diesen Fällen auf Konverterdienste, die Sie u.a. auch bei uns auf dem Marktplatz über den Filter "E-Commerce" finden können. Link: https://www.datev.de/web/de/m/marktplatz/?query=&Marketplace3=E-Commerce

 

Zwar gibt es eine Ausnahme zur Einzelaufzeichnungspflicht, allerdings ist es fraglich, ob die Ausnahme bei E-Commerce Mandaten bei den heutigen, technischen Möglichkeiten und dem Angebot an Dienstleistern am Markt im Zuge einer Buchführungsprüfung anwendbar ist.

Wir empfehlen Rechnungen, Zahlungen, Gebührenpositionen etc. in der Buchführung einzeln zu erfassen und aufzuzeichnen.

 

 

 

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 8 von 13
23682 Mal angesehen

Hallo Frau @Selina_Gottwald,

 

dann wird ja bei vielen Bank gegen diesen Grundsatz verstoßen, weil Gebühren für jede Überweisung erhoben werden. Dennoch werden die Bankgebühren am Monatsende in einer Summe erhoben.

 

Ferner ist der Einzelnachweis ja in der Einzelaufstellung der E-Commercedienstleister gegeben und auch rechnerisch nachvollziehbar.

 

Ich kann daher ein Verstoß nicht erkennen.

 

Gruß Achilleus

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 13
23681 Mal angesehen

Ok,

 

ich sehe das nicht so.

 

Für mich gibt es zwei Geschäftsvorfälle:

 

1. Der Kunde bezahlt eine Rechnung - Bruttobetrag der Überweisung 

2. Amazon stellt Gebühren etc. in Rechnung und schreibt darüber auch einen Rechnungsbeleg.

 

Anschließend zahlt Amazon die Bruttobeträge aus und kürzt in einer Summe ihre berechneten Gebühren.

 

Die Darstellung der Einzelbeträge dient m.E. nur der Kostenkontrolle und der Aufschlüsselung der Gebühren. 

 

Einen Grund warum ich alle Gebühren einzeln darstellen muss/soll, sehe ich nicht. Dann müsste ich jede Lieferantenrechnung in alle Einzelteile zerlegen.

 

Dennoch eine spannende Fragestellung.

deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 13
23663 Mal angesehen

Hallo Frau Gottwald,

 

die Aussage ist schon wischiwaschi, aber verständlich, dass man sich rechtlich nicht festlegen will.

Zu empfehlen, im Zweifel den "worst case" anzuwenden, sehe ich bezüglich der Unklarheiten bei der FinVerw nicht mehr ein. 

 

Ich gehe zwischenzeitlich in derartige Fällen dazu über, eine verbindliche Auskunft einzuholen, weil ich dem überdrüssig bin, Betriebsprüfer da sitzen zu haben, die hinterher den Schlaueren spielen.

 

Amazon bietet jedoch die Möglichkeit, die Einzelaufzeichnungspflicht zu erfüllen und wenn dies technisch angeboten ist, kann man sich darüber nicht hinwegsetzen; bei den angesprochenen Transaktionsgebühren der Bank oder auch der Belastung monatlicher Gebühren (bspw. Amazon) sehe ich hier auch kein Problem.

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 13
23644 Mal angesehen

Welche Folgen könnte denn das Finanzamt oder die Betriebsprüfung aus dem "Summenverfahren" ziehen?

 

Umsatzsteuerlich und ertragssteuerlich passiert doch "nichts"; will sagen, dass sich an der Steuerschuld nichts ändert.

 

Eine Zuschätzung von Erlösen entbehrt jeglicher Grundlage (auch wenn ich gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung verstoßen würde), da die Zahlen nachvollziehbar auf dem Tisch liegen.

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 12 von 13
23615 Mal angesehen

Na ja, es würde sich an der Steuerschuld ja auch nichts ändern, wenn man die Kasseneinnahmen bspw. einfach über Entnahme einbucht und die Ausgaben über Privateinlage.

Dennoch ist ein Kassenbuch oder eben die geseztlich vorgeschriebene Kasse zu führen.

 

Der Verstoß gegen Formalvorschriften ist ja hier das Problem; wie bspw. auch bei formellen Fehlern einer Eingangsrechnung.

 

Gut, hier werden die Gebühren ja bezeichnet und der Empfänger der Leistung ist benannt und bekannt. Ich würde auch drauf tippen, dass hier "nichts anbrennen kann", aber beim "Tippen" bleibt es eben.

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
SvenHirche
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 13
23113 Mal angesehen

Wenn man Amazon Auszahlungen als Gesamtposten bucht, dann hat man sehr großes Vertrauen in die Amazon Abrechnung, die immer mal wieder falsch ist. Einzelne Bestellungenn werden nicht ausbezahlt oder die Kunden erhalten unberechtigt ihr Geld zurück. Soetwas lasst sich nur verhindern, indem man gegen den jeweiligen Beleg bucht. Diese Funktion ist z.B. auch mit www.payjoe.de möglich. Hier werden die Berichte in einzelne Transaktionen aufgeteilt und vorab mit den Rechnungen aus dem ERP System abgeglichen. Dadurch kann die Rechnungsnummer der einzelnen Zahlungstransaktionen dirket mit ins BELEGFELD1 übergeben werden und der Abgleich in DATEV ist ein Kinderspiel. Die Gebühren werden sep. ausgegeben und über die Lerndatei verbucht.

 

0 Kudos
12
letzte Antwort am 10.11.2020 15:53:54 von SvenHirche
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage