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Abzug der Vorsteuern erst bei Zahlung

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letzte Antwort am 17.03.2025 09:06:47 von Claudia-
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Claudia-
Aufsteiger
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Leider kommt es immer wieder vor, dass man die Vorsteuern erst bei Zahlung geltend machen kann.

Warum gibt es hier keine einfache Lösung von DATEV in Form eines Steuerschlüssel für solche Rechnungen?

 

Das würde nicht nur das buchen von Abschlagszahlungen, sondern auch das buchen von vielen Nicht-Bilanzierern für einen besseren Überblick über offene Rechnungen vereinfachen, wenn ich diese einbuchen könnte und mit Zahlung ausbuche und Vorsteuern ziehe.

 

Gibt es hier schon eine Lösung, oder ist was in Planung?

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Thaler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Claudia- ,

 

für diesen Fall gibt es bisher keine besonderen Buchungsschlüssel oder Automatikfunktion im Programm.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber nun geregelt, dass der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern künftig erst möglich ist, wenn die Rechnung bezahlt ist.
Das gilt allerdings erst für Rechnungen, die ab 2028 ausgestellt werden.

Viele Grüße
Andreas Thaler | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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jmstb
Einsteiger
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Ich frage mich auch gerade, warum "erst bei Zahlung"... noch gilt doch § 15 UStG?

RAHagena
Meister
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@jmstb  schrieb:

Ich frage mich auch gerade, warum "erst bei Zahlung"... noch gilt doch § 15 UStG?


weil in § 15 I Nr.1 steht "soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;"

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RAHagena
Meister
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@Claudia-  schrieb:

Leider kommt es immer wieder vor, dass man die Vorsteuern erst bei Zahlung geltend machen kann.

Warum gibt es hier keine einfache Lösung von DATEV in Form eines Steuerschlüssel für solche Rechnungen?

 


Die einzige saubere Möglichkeit ist die Verwendung des Leistungsdatums, ein Steuerschlüssel wäre ein Traum! Vielleicht bekommen wir den ja vor 2028. 

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RAHagena
Meister
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@Claudia-  schrieb:

Das würde nicht nur das buchen von Abschlagszahlungen, sondern auch das buchen von vielen Nicht-Bilanzierern für einen besseren Überblick über offene Rechnungen vereinfachen, wenn ich diese einbuchen könnte und mit Zahlung ausbuche und Vorsteuern ziehe.

 


Nr.1 ist richtig, für die zweite Gruppe stimmt das so nicht. "Bilanzieren" und "Vorsteuer" haben keine Berührungspunkte, das eine ist Ertragssteuer, das andere Umsatzsteuer. 

Wir buchen z.B. alle Mandanten ob groß oder klein inkl. Ärzte mit OPOS. 

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Claudia-
Aufsteiger
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Kleine Mandanten (Nicht-Bilanzierer) dürfen die Vorsteuer erst mit Zahlung ziehen.

Wenn ich hier mit OPOS buchen würde, dann wäre jede Rechnung erstmal ohne UST einzubuchen.

Erst beim ausbuchen der Rechnung / mit Zahlung könnte ich die Vorsteuer ziehen.

Soweit so gut, aber wenn ich Zahlungen buche, dann mir jedes Mal erst die Rechnung anzuschauen, wieviel UST enthalten ist, halte ich für zu aufwendig.

 

Deshalb wäre hier optimal wenn DATEV einfach einen Steuerschlüssel anbieten würde, sodann die Steuer erst mit OPOS Ausgleich gezogen wird. 

 

Bei Ausgangsrechnungen habe ich ja auch die Möglichkeit manuell zwischen Soll- und IST-Versteuerung bei einzelnen Buchungen zu wechseln. 

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StB_che
Einsteiger
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"Kleine Mandanten (Nicht-Bilanzierer) dürfen die Vorsteuer erst mit Zahlung ziehen."

 

Haben Sie da auch irgendeine Quelle zu? Das würde ich nämlich anders sehen. Vorsteuer hat nichts mit EÜR zu tun. Aus dem Grund benötigt man hier mE auch keinen besonderen Steuerschlüssel und Sie können einfach die Kreditoren per OPOS buchen.

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alma82
Aufsteiger
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Also einerseits hat das nichts mit Bilanzierer oder nicht sondern mit Soll- oder Istversteuerung zu tun und zweitens gilt es ab 2028. Also vielleicht einfach mal abwarten, wie die DATEV das bis dahin lösen will. 

 

Gruß Alma82

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 10
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Ja stimmt. Jetzt war ich irgendwie auf dem Holzweg. 🙈

 

 

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9
letzte Antwort am 17.03.2025 09:06:47 von Claudia-
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