Guten Tag,
wir wollen bei einem Mandanten, der zufälligerweise schon EBICS Bankparameter von der Bank hat, die Kontoumsätze durch EBICS abrufen. Bei einem anderen Mandanten ging die Einrichtung über Bank online im DUO recht einfach (EBICS Freischaltung durch Smartlogin des Mandanten).
Hier wird kein DUO benutzt, also muss der EBICS Zugang über Zahlungsverkehr eingerichtet werden. In der Anleitung steht, dass dafür eine Smartcard/mIDentity-Stick des EBICS brechtigten Benutzers benötigt wird. Geht hier kein Smartlogin?
Muss wirklich EBICS Zugang samt INI-Briefe komplett eingerichtet werden, wenn man NUR Kontoumsätze abrufen will?
Danke und viele Grüße
.... uns reicht RZ-Bankinfo für solche Zwecke
RZ-Bankinfo ist auch viel preiswerter als EBICS....
Natürlich nutzen wir für sowas normalerweise RZ-Bankinfo, aber hier hatte der Mandant halt schon die EBICS Daten und besteht auf die Nutzung über EBICS.
Im Programm Zahlungsverkehr kann ich EBICS verwalten. Aber dann muss für EBICS der Midentity in Kanzlei ReWe eingerichtet werden, um an die Kontoauszüge zu kommen. Es muss also ein weiterer Benutzer in der Kanzlei eingerichtet werden.
18.02.2020
14:25
zuletzt bearbeitet am
20.02.2020
11:05
von
Katharina_Schoe
Nun die RZ-Bankinfo liegt bei der DATEV bei XXX* €/Monat unabhängig der Anzahl der Abrufe.
Nun muss zunächst geschaut werden, was die Bereitstellung via RZ-Bankinfo bei der Bank für den Mandanten kostet.
Hier haben wir durchaus Bandbreiten von 0,00 - 15,00 €, wobei Letztgenannte die höchste Festsetzung bisher war. Dies wurde dann auf 5,00 € reduziert, nachdem meine Mandantin dort "freundlich" angerufen hat.
Soll heißen, hier sind Bewegungsspielräume vorhanden, da Banken selbstredend versuchen, jeden Handgriff zu bepreisen (kommt mir irgendwie bekannt vor 😬).
Bei der hiesigen Volksbank ist die Kontoumsatzbereitstellung, auch via EBICS, bereits im Kontomodell inkludiert.
Verglichen werden müsste im zweiten Schritt das Kontomodell und ob dann die Abholung der Umsätze via EBICS tatsächlich von der Bank zusätzlich bepreist wird und wenn ja, ob dies monatlich oder per Abruf erfolgt und wie viel dies letztlich zusätzlich kostet.
Ich denke, ganz so einfach lässt sich die Kostenfrage nicht beantworten.
Im Prinzip weisen wir zwar unsere Mandanten darauf hin, dass dies ggf. etwas kosten könnte, aber auch verhandelbar ist, dies jedoch für eine digitale Buchführung obligatorisch ist.
Für alle Mandanten erfolgt der Abruf über das DATEV-RZ !
*Preisnennung (nicht öffentliche DATEV-Preise) von @Katharina_Schoenweiss entfernt