Hallo!
Mandant ist Ende Februar 2020 verstorben. Es wurde bis 30.04.2020 gebucht. Buchungssätze sind festgeschrieben.
Die Bank wurde noch gebucht und die restlichen Forderungen/Verbindlichkeiten auf die nachfolgende Firma übertragen.
Im Anlagevermögen wurden zwei Monate Abschreibung berücksichtigt.
Bei Übermittlung der E-Bilanz kommt die Fehlermeldung: die Werte der Anlagenbuchführung stimmen nicht mit den Bilanzwerten überein.
Anlagebuchführung bis 29.02.2020 Fibu bis 30.04.2020
Kann man festgeschriebene Buchungsläufe löschen?
Wie kann ich mein Problem lösen?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Am besten für das ganze Jahr alle Stapel exportieren,
dann in Bestandsdienste ReWe den Mandanten zur Sicherheit exportieren und/oder noch mal sichern,
dann das höchste Jahr löschen,
das Jahr wieder neu anlegen,
dann nur die benötigten richtigen Stapel wieder importieren
fertig
Vielen Dank.
Inzwischen kann man auch in der Primanotaansicht mit rechtem Mausknopf einen Stapel mit Generalumkehrbuchungen erzeugen.
Wenn auch nur eine Buchung mit zu hohem Datum festgeschrieben ist, dann bleibt nur noch das Entsorgen des kompletten Wirtschaftsjahres.
Bitte, bitte, Bitte DATEV ermöglicht es bitte dem Admin, auch einen festgeschriebenen Stapel zu entsorgen, oder einfach die Festschreibung zu canceln. Der Admin wird schon wissen, warum das in Ausnahmefällen notwendig ist..
Situation: Mandant verkauft seine Firma zum 30. Juni.
Der UO- Automat hat leider bei einer Telefon- Rechnung das Belegdatum 2. Juli (Lieferdatum 30. Juni) in den Juni- Vorlauf geschmuggelt.
leider konnte dann das Wirtschaftsjahr nicht mehr zum 30. Juni abgeschlossen werden.
Ja, natürlich wäre das Ändern des Wirtschaftsjahres sofort bei Informationseingang _vor_ dem Buchen notwendig gewesen, aber derartige Fälle landen immer erst dann auf meinem Schreibtisch, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Bitte Bitte Bitte gebt dem Admin die Möglichkeit Fehler zu beheben, ohne die komplette Buchhaltung incl. Anlag, Aktivitätenprotokoll, usw. komplett entsorgen zu müssen.
Sicherung? Frage in den Raum: Wer hält ein einfach einzuspielendes ReWe- Backup vom Vormonat bereit? natürlich nur ein mandanten- Jahr rücksichern!
Hallo zusammen,
ich verstehe ihren Wunsch @martinkolberg voll und ganz. Im Alltag sieht es oft ganz anders aus, als es uns die Gesetzesvorgaben vorschreiben.
Jedoch müssen wir als DATEV uns an diese Gesetzesvorgaben halten.
Nach dem allgemeinen Grundsatz der Unveränderbarkeit, der aus § 146 Abs. 4 AO, § 239 Abs. 3 HGB abgeleitet wird, dürfen Eintragungen im Hauptbuch nicht derart verändert werden, dass deren ursprünglicher Inhalt nicht mehr feststellbar ist oder deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder später gemacht wurden.
Die Festschreibung von Buchungen erfüllt den Grundsatz der Unveränderbarkeit und gewährleistet, das ab diesem Zeitpunkt alle Änderungen lückenlos nachvollziehbar sind.
Das bedeutet, dass die festgeschriebenen Buchungen nicht mehr gelöscht oder überschrieben werden können.
Wir haben ihren Wunsch zur " Aufhebung der Festschreibung" aufgenommen.
Bezüglich der Umsetzung können wir nichts versprechen, da es eine Gesetzesvorgabe nach den GoBD Richtlinien ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Wir haben ihren Wunsch zur " Aufhebung der Festschreibung" aufgenommen.
Bezüglich der Umsetzung können wir nichts versprechen, da es eine Gesetzesvorgabe nach den GoBD Richtlinien ist.
Was kümmert es denn die DATEV, ob ein Berater gegen die GoBD verstossen will? Wir sind doch alle alt genug...
Was kümmert es denn die DATEV, ob ein Berater gegen die GoBD verstossen will? Wir sind doch alle alt genug...
Aber ein GoBD-konformes Programm von DATEV erwarten wir ja wohl alle schon?!
Ich habe gerade auf dem Schreibtisch.
Abgeschlossene Januar- Buchung.
Ein Beleg mit Leistungsdatum 2. Februar wurde beim Buchen übersehen. (Wartungsrechnung)
-> festgeschriebener Vorlauf:
Jetzt kommt die Info, daß Unternehmen zum 31.1.25 verkauft wurde zur Buchhaltung.
Jetzt muß! das WJ- Ende auf den 31. Januar geändert werden.
Wann gibt es eine Lösung, um dieses Kind zu retten, ohne das Wirtschaftsjahr mit allen Sub- Informationen in die Tonne zu treten?
Danke für Vorschläge.
Hallo @martinkolberg,
für die On-Premises-Produkte ist es nicht geplant festgeschriebene Buchungen löschen bzw. die Festschreibung aufheben zu können.
Für das Online-Produkt wurde das Thema Festschreibung bisher noch nicht umfassend diskutiert. Ob zu dem beschriebenen Thema eine Lösung entwickelt wird, ist derzeit noch unklar.
Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Wir haben eine neue Standardantwort.....
Jahre des Wartens auf sinnvolle Neuerungen verzögern sich um weitere Jahre, da ja erst wenn die Cloud "fertig" ist geprüft wird was noch neues dazu kommt....anstatt man gleich sinnvolle Änderungen mit einplant.....
Wo schrieb ich etwas über "Vorlauf löschen"?
Wäre es nicht möglich das WJ- Ende zu erfassen und den festgeschriebenen Vorlauf einfach komplett in das neue WJ zu transferieren?
Egal, wie, aber ein erzwungenes Komplettlöschen des Mandantenjahres mit Bankmanager, Anlag, usw. ist der größte Mist, den man sich ausdenken kann.
Bitte geben Sie dem Admin die Möglichkeit, hier Reparaturen am Bestand vorzunehmen, wenn es zwingend erforderlich ist:
- WJ- Änderung
- Datenschutz, also wenn ein Vorlauf versehentlich bei einem verkehrten Mandanten importiert wurde.
Der Admin weiß, welche Konsequenzen en Löschen eines festgeschriebenen Vorlaufes zur Folge hat, aber wenn ein WJ- Wechsel nach einem Rumpfwirtschaftsjahr verpennt wurde, dann muß einfach repariert werden.
Beispiel:
zum 1. April wird das Unternehmen eröffnet und im System angelegt.
In der Dezember- Buchhaltung befinden sich Belege mit Leistungsdatum Januar.
Der Dezember wird ganz normal gebucht und gesendet.
Wie in aller Welt soll jetzt die Jahresübernehme zum 1. Januar erfolgen, wenn in den Stammdaten nicht der 31.12 als WJ- Ende erfaßt wurde?
(Natürlich dürfen die drei festgeschriebenen Januar Buchungen (VST- im Folgejahr) ins neue Jahr transferiert werden.)
Die Frage ist absolut ernst gemeint.