Hallo zusammen, ist korrekt, dass die Abstimmung Anlagenbuchführung eine Abstimmdifferenz anzeigt, wenn in der Buchführung der Monat 06/2017 gebucht ist, aus der Anlagenbuchführung aber nur Werte bis zum Monat 05/2017 vorliegen. In der Abstimmung erscheint dann im unteren Bereich ein Hinweis: Herr Martens, Sie haben Recht, dass die Auswahlmöglichkeit eines Datums für die Buchführung die Abstimmarbeiten erleichtern würde. Aus unserer Sicht ist das allerdings kein Fehler im Programm. Im Rahmen der Weiterentwicklung von Kanzlei-Rechnungswesen stehen in nächster Zeit, neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen - die folgenden Themen im Vordergrund: - Die Neuschreibung von Auswertungen: z. B. die Umstellung des Anlagenspiegels auf das Referenzystem, - Auswertungen direkt im Standard flexibel gestaltbar machen, - Abrundungen beim E-Bilanz-Assistenten, - Ausbau der Lösungen für Personengesellschaften, - Optimierung bei den Schnittstellen zu Steuern. Daher werden wir in nächster Zeit die Auswahlmöglichkeit eines Stichtag-Datums für die Buchführung in der Abstimmung Anlagenbuchführung nicht umsetzen. Mit freundlichen Grüßen Martin Irsigler Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung DATEV eG
... Mehr anzeigen