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Einrichtung Afa-Buchungsvorlage für speziellen Afa-Art 58

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letzte Antwort am 06.09.2018 17:45:59 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Leute,

ich habe im Anlag-Programm den Afa-Schlüssel 58 (7i-Afa) erfolgreich anwenden können. War zwar tricky, aber mit Hilfe der Lexinfo habe ich es doch hinbekommen.

Nun wird bei diesem Afa-Schlüssel die Abschreibung in zwei Komponenten aufgeteilt. Ein Teil wird als normale Afa behandelt und ein Teil als Sonderabschreibung. Das ist allerdings nicht ganz richtig, da es sich hierbei ja um einen insgesamt zu behandelnde Sonderabschreibung handelt.

Wie kann ich jetzt ganz speziell für diesen Afa-Schlüssel die FiBu-Konten hinterlegen?

Ich möchte mir immer die manuelle Umbuchung ersparen.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß A. Martens

DATEV-Mitarbeiter
Martin_Irsigler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Martens,

meinten Sie unser Dokument §§ 7h, 7a EStG - Erhöhte Absetzungen?

Darin heißt es: "Die erhöhte AfA wird in der Auswertung gesplittet (Normal- und Sonder-AfA-Anteil) dargestellt.

Der Anteil Normal-AfA ist abhängig von der eingestellten Nutzungsdauer oder dem eingestellten Prozentsatz."

Dementsprechend werden auch die Werte auf die Konten N-AfA und S-AfA übergeben.

Ein geändertes Verhältnis zwischen N-AfA und S-AfA erreichen Sie nur dann, wenn Sie den Nuztungsdauer bzw. den Prozentsatz verändern.

Alternativ können Sie  über Stammdaten | Anlagenbuchführung | Buchungssatzvorlagen die Konten für die Normal- und Sonderabschreibung ändern.

Hinweis:

Wenn Sie mehrere Inventare unter einem Konto führen, dann wirkt sich die Änderung auf alle Inventare aus.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Irsigler
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Irsigler,

Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich verwende nur ein Anlag-Konto, da es sich ja um ein WG handelt (nur Afa muss gesplittet berechnet werden). Ich werde daher die "paar" Jahre die Afa manuell aufteilen. Ist glaube ich die einfachste Lösung. Wichtig ist, dass die Afa richtig berechnet wird.

Übrigens, mit der Lexinform-Info hat es gut geklappt. Auf den Trick muss man aber auch erst kommen, aber dafür ist ja auch die Hilfe da.

Gruß A. Martens

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letzte Antwort am 06.09.2018 17:45:59 von Gelöschter Nutzer
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