Liebe Community, habe folgendes Problem: Eine Mitarbeiterin war bei uns geringfügig beschäftigt. Ab 01.11.2017 wurde sie SV-pflichtig eingestellt. Ich habe keine neue Personalnummer vergeben, lediglich ab 01.11.2017 SV-Pflicht geschlüsselt. Wäre soweit kein Problem, wenn für diese Frau keine Förderung laufen würde. Das entsprechende Amt hat mich jetzt informiert, dass auf der Lohnabrechnung das Eintrittsdatum von der geringfügigen Beschäftigung steht. Das dürfte bei der Förderung aber nicht sein, da muss der 01.11.2017 drauf stehen. Ist es denn möglich, nachträglich eine neue Personalnummer ab 01.11. anzulegen? Mein Problem ist, dass der November ja bereits abgerechnet wurde... Meine Idee war, in Nachberechnung Standard den November auf die alte Personalnummer "minus" einzustellen und auf der neuen Personalnummer "plus" einzugeben. Bin mir aber nicht im Klaren, ob das ungeahnte Folgen bei RV-Meldungen und co. mit sich ziehen kann. Kann mir hier jemand weiterhelfen? LG Elisa Heimann
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