Hallo liebe Community,
die Rentenversicherung bittet um maschinelle Übermittlung des Entgeltes für die Zeit vom 01.03.2018 bis 30.09.2018 für einen unserer Mitarbeiter.
Kann ich das über LODAS verschicken??
Wenn ja, wie?
Vielen Dank im Voraus.
Elisa H.
Hallo Elisa H.,
geht es Ihnen um das Rentenantragsverfahren? Die Meldung mit Grund 57 kann durch die Rentenversicherung im Rahmen des Rückmeldeverfahrens angefordert werden. Nehmen Sie nicht an dem automatischen Verfahren teil, kann die Meldung auch manuell über Lodas erstellt werden.
Das Vorgehen ist im Dokument
rvBEA - elektronische Anforderung von Bescheinigungen
erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
ich bin mir eben nicht sicher, ob es sich hierbei auch um den Meldegrund 57 handelt. Bzw. ob der mehrmals also für unterschiedliche Zeiträume erstellt werden kann.
Hier mein derzeitiger Fall:
Wir haben für eine MA das Entgelt über Meldegrund 57 mitgeteilt. Zeitraum 01.06.18 bis 31.12.2018.
Jetzt das Schreiben von der Rentenstelle:
Die Meldung ist so nicht korrekt. Die Daten hätten wie folgt gemeldet werden müssen:
01.06.18 bis 30.06.18 endgültiges Entgelt für Juni 2018
01.07.18 bis 31.12.18 Entgelt + Verschlüsselung muss als Rentenbezieher erfolgen
Wie gebe ich das denn im LODAS ein?
Hier noch ein anderer Fall:
Für die Berechnung der Zuschlagsentgeltpunkte bitte wir um maschinelle Übermittlung des Entgeltes für die Zeit vom 01.03.18 bis 30.09.18.
Ich kann hier nicht wirklich raus lesen, ob hier der Meldegrund 57 gefordert wird...
Die Rentenstelle selber kann mir auch keine genau Auskunft geben.
Hallo Frau Heimann,
eine Meldung für den 01.03.2018 bis 30.09.2018 ist aus meiner Sicht aus LODAS nicht mehr möglich, da hier bereits die Jahresmeldung für 2018 erstellt und übermittelt wurde.
Zu Ihrem ersten Fall müssen Sie den Arbeitnehmer rückwirkend im Bearbeitungsmonat 07/2018 als Rentner umändern. Danach werden die Meldungen für Juni und ab Juli automatisch vom Programm ignoriert.
Gruß
Hallo Björn,
ich stehe momentan sehr auf dem Schlauch.
Die Mitarbeiterin ist nur geringfügig beschäftigt. Der Beitragsgruppenschlüssel ist 6-5-0-0. Oder muss ich das wo anders hinterlegen, dass sie ab 07/18 Rentnerin ist??
Viele Grüße
Hallo Frau Heimann,
bei einem Minijobber müssen Sie keine Umschlüsselung vornehmen. Das war aus Ihrem Beitrag nicht ersichtlich. In dem Fall müssen Sie die Meldung über sv.net vornehmen wenn die Rentenversicherung noch auf eine Meldung besteht.
Gruß
Und hier ist das Problem, die erste Meldung habe ich über SVnet vorgenommen.
Und da war die Meldung nicht korrekt.
Also ist über LODAS an und für sich jetzt keine Korrektur mehr möglich?
Trotzdem vielen Dank für die Mithilfe!
Meine Idee war jetzt noch den Rentnerschlüssel ab 07/18 auf "Altersrentner" zu setzen?!
Oder "verschlimmbessere" ich damit nur alles?
Das wäre mal ein Versuch wert, da hier dann Ab- und Anmeldungen erstellt werden würden. Ob das jedoch bei einem Minijobber auch funktioniert weiß ich leider nicht.