Hallo an alle Lohn-Bearbeiter/-innen mit LuG, ein Mandant hat im betrieblichen Interesse einen Mitarbeiter überredet, seinen Meister zu machen. Die Firma übernimmt die Kosten der Schule und der Mitarbeiter darf den Firmenwagen weiterhin behalten. Die Meisterschule befindet sich an einem anderen Ort und der Mitarbeiter wird mehrere Monate "ausfallen". Zur Lohnabrechnung, dieses zur Meisterschule delegierten Mitarbeiters, habe ich Probleme wie folgt: Er ist für mehrere Monate Vollzeit in der Meisterschule an einem anderen Ort. Ich würde als Ausfallschlüssel AM eingeben. Eigentlich müsste er doch abgemeldet werden, da Meisterschüler in keinem Zweig der Sozialversicherung der Versicherungspflicht unterliegen. Was habe ich falsch gemacht? Die Bildungsstätte wird doch zur arbeitsrechtlichen ersten Bildungsstätte. Muss ich bei der Nutzung des Firmenwagens die Ermittlung des geldwerten Vorteils (Fahrten Wohnung /Arbeitsstätte) anpassen? Oder kann ich die PKW Nutzung gar nicht abrechnen? Durch die Nutzung des Firmenwagens entsteht weiterhin eine Versicherungspflicht. Meisterschüler sind doch aber nicht versicherungspflichtig. Und was ist mit der Überzahlung (Beiträge der SV für den PKW), kann der Arbeitgeber diese mit dem Lohn nach Beendigung der Meisterschule verrechnen? Ich hoffe von ganzen Herzen jemand von euch hatte einen solchen Fall, da ich in der Literatur nicht fündig geworden bin. Petra Raabe
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