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DUO // Auswertungen Personalauswertungen online

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letzte Antwort am 19.04.2018 11:54:22 von lng88
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gvooren
Einsteiger
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Nachricht 1 von 9
1463 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

ich stelle mir gerade die Frage, ob ich dem Mandanten Auswertungen (Lohn- und Gehalt) lediglich mit einem (kostenlosen) SmartLogin online zur Verfügung stellen kann, ohne einen DUO-Vertrag abzuschließen.

Bei Freizeichnung online funktioniert dies ja auch.

Vielleicht weiß jemand die Antwort?!

Danke im Voraus & Viele Grüße

Gregor Vooren

DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 9
458 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Vooren,

für die Anwendung Auswertungen Personalwirtschaft in DATEV Unternehmen online (compact) benötigt sowohl die Kanzlei als auch der Mandant einen aktiven Vertrag zu DATEV Unternehmen online (compact). Als Zugangsmedium kann entweder der mIDentity-Stick (inkl. SmartCard) oder das SmartLogin verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

DATEV eG

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lng88
Beginner
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Nachricht 3 von 9
458 Mal angesehen

Hallo

ein aktiver Vertrag steht doch zwischen Kanzlei und Datev. Wenn ich jetzt Smartlogin auf Kanzleiebene für den Mandanten bereitstelle und die Rechte so organisiere, dass er nur Zugriff auf die Auswertungen bekommt, dann sollte das doch funktionieren - oder nicht?!

LG

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gvooren
Einsteiger
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Nachricht 4 von 9
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...das verstößt gegen die AGB der DATEV und ist ein Ausschlussgrund aus der Mitgliedschaft...

Viele Grüße

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marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 5 von 9
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Bei jedem Bestellvorgang erscheint die Meldung, dass Kanzlei-SmartCards/SmartLogins nicht von Mandanten etc. verwendet werden dürfen... Daher kann ich mich Hr. gvooren nur anschließen, dass dies wohl nicht ganz den Vorschriften entsprechen würde wenn Sie dies dennoch versuchen...

Viele Grüße
Marc Brost
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lng88
Beginner
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Nachricht 6 von 9
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Haben Sie dazu einen Auszug?

Dann müssten einige Steuerberater ihre Mitgliedschaft schon verloren haben...

Wir tun es nicht, falls das von Bedeutung ist. Mir stellt sich nur die Frage, ob es "geduldet" wird.

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 9
458 Mal angesehen

Hallo,

unsere AGBs (www.datev.de/agb) untersagen die Weitergabe von Zugangsrechten und Zugangsmedien der Kanzlei an Mandanten. Die Zugangsrechte und -medien dürfen nur von der Beraternummer genutzt werden, die auch die Leistung bestellt hat.

Darauf wird mit folgendem Passus bei der Bestellung im DATEV Shop hingewiesen:

Hinweis: Leistungen der DATEV dürfen nur bezogen auf die jeweilige Beraternummer genutzt werden. Bitte beachten Sie daher, dass SmartCards bzw. SmartLogins, die für die Kanzlei bestellt wurden, nicht beim Mandanten zum Einsatz kommen dürfen.

Gemäß unseren AGBs sind wir berechtigt, die Zugänge zu Cloud-Anwendungen zu sperren, falls wir Kenntnis davon erlangen, dass diese in missbräuchlicher oder rechtswidriger Weise genutzt werden.

Wenn Sie Ihrem Mandanten nur Auswertungen bereitstellen wollen, könnte für den Mandanten Unternehmen online compact (Artikel-Nr. 95148) mit den Auswertungspaketen Rechnungswesen online in Frage kommen.

Eine Leistungsbeschreibung finden Sie in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0904236

Viele Grüße

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 8 von 9
458 Mal angesehen

Ein nützlicher Hinweis bei der nächsten Diskussion um genau diese Konstellation!

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lng88
Beginner
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Nachricht 9 von 9
458 Mal angesehen

Danke!

Compact wird in der Kombi leider beim Großteil der Mandanten nicht funktionieren. Wir buchen die meisten unserer Mandate digital. Heißt, wir haben für den Mandanten UO als vollwertige Instanz freigeschaltet, aber auf Beraterebene und ohne Mandantenzugang. Der Mandant liefert also nur die Belege über Fremd oder Datev Software und wir buchen.

Auswertungen hat er früher per Post und seit längerem per Mail erhalten, jedoch ändert sich das demnächst.

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letzte Antwort am 19.04.2018 11:54:22 von lng88
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