Guten Tag zusammen,
ich stelle mir gerade die Frage, ob ich dem Mandanten Auswertungen (Lohn- und Gehalt) lediglich mit einem (kostenlosen) SmartLogin online zur Verfügung stellen kann, ohne einen DUO-Vertrag abzuschließen.
Bei Freizeichnung online funktioniert dies ja auch.
Vielleicht weiß jemand die Antwort?!
Danke im Voraus & Viele Grüße
Gregor Vooren
Sehr geehrter Herr Vooren,
für die Anwendung Auswertungen Personalwirtschaft in DATEV Unternehmen online (compact) benötigt sowohl die Kanzlei als auch der Mandant einen aktiven Vertrag zu DATEV Unternehmen online (compact). Als Zugangsmedium kann entweder der mIDentity-Stick (inkl. SmartCard) oder das SmartLogin verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Loan Bui
DATEV eG
Hallo
ein aktiver Vertrag steht doch zwischen Kanzlei und Datev. Wenn ich jetzt Smartlogin auf Kanzleiebene für den Mandanten bereitstelle und die Rechte so organisiere, dass er nur Zugriff auf die Auswertungen bekommt, dann sollte das doch funktionieren - oder nicht?!
LG
...das verstößt gegen die AGB der DATEV und ist ein Ausschlussgrund aus der Mitgliedschaft...
Viele Grüße
Bei jedem Bestellvorgang erscheint die Meldung, dass Kanzlei-SmartCards/SmartLogins nicht von Mandanten etc. verwendet werden dürfen... Daher kann ich mich Hr. gvooren nur anschließen, dass dies wohl nicht ganz den Vorschriften entsprechen würde wenn Sie dies dennoch versuchen...
Haben Sie dazu einen Auszug?
Dann müssten einige Steuerberater ihre Mitgliedschaft schon verloren haben...
Wir tun es nicht, falls das von Bedeutung ist. Mir stellt sich nur die Frage, ob es "geduldet" wird.
Hallo,
unsere AGBs (www.datev.de/agb) untersagen die Weitergabe von Zugangsrechten und Zugangsmedien der Kanzlei an Mandanten. Die Zugangsrechte und -medien dürfen nur von der Beraternummer genutzt werden, die auch die Leistung bestellt hat.
Darauf wird mit folgendem Passus bei der Bestellung im DATEV Shop hingewiesen:
Hinweis: Leistungen der DATEV dürfen nur bezogen auf die jeweilige Beraternummer genutzt werden. Bitte beachten Sie daher, dass SmartCards bzw. SmartLogins, die für die Kanzlei bestellt wurden, nicht beim Mandanten zum Einsatz kommen dürfen.
Gemäß unseren AGBs sind wir berechtigt, die Zugänge zu Cloud-Anwendungen zu sperren, falls wir Kenntnis davon erlangen, dass diese in missbräuchlicher oder rechtswidriger Weise genutzt werden.
Wenn Sie Ihrem Mandanten nur Auswertungen bereitstellen wollen, könnte für den Mandanten Unternehmen online compact (Artikel-Nr. 95148) mit den Auswertungspaketen Rechnungswesen online in Frage kommen.
Eine Leistungsbeschreibung finden Sie in Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0904236
Viele Grüße
Silvija Radicek
Ein nützlicher Hinweis bei der nächsten Diskussion um genau diese Konstellation!
Danke!
Compact wird in der Kombi leider beim Großteil der Mandanten nicht funktionieren. Wir buchen die meisten unserer Mandate digital. Heißt, wir haben für den Mandanten UO als vollwertige Instanz freigeschaltet, aber auf Beraterebene und ohne Mandantenzugang. Der Mandant liefert also nur die Belege über Fremd oder Datev Software und wir buchen.
Auswertungen hat er früher per Post und seit längerem per Mail erhalten, jedoch ändert sich das demnächst.