Hallo,
ist es möglich ohne das man sich im ELSTER-Portal eingeloggt hat Einsprüche elektronisch zertifiziert an das FA zu übermitteln?
Beispielsweise eine DATEV Schnittstelle zu Word?? Oder ein eigenständiges DATEV-Programm?
Vielen Dank vorab!
MfG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die DATEV kündigt die Elektronische Übermittlung von Einsprüchen als Neuerung für die DVD 11.0 an. Daher gehe ich davon aus, dass dies bisher noch nicht geht.
Viele Grüße,
BF
Hallo,
danke für den Hinweis, ich habe nur gefunden das es kommen soll:
aber wann steht dort nicht?
MfG
Hallo,
hier ist der Link zu den Programmneuerungen DVD 11.0A:
http://secure4.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/neuerungenpraesentation_110a_steuerberater.pdf
Viele Grüße,
BF
super vielen Dank!
Ich bin Testkanzlei, Sie können nur versuchen, sich auch als Testkanzlei zu registrieren, dann klappt. das jetzt schon.
Ist in der aktuellen Stabi-Version enthalten u. sieht eigentlich ganz nett aus
Was fehlt, ist die automatische Vorbelegung mit Bescheiddaten. Dies ist nur aus den Abgleichinformationen heraus möglich. Nicht unter den Punkten 'Elektronische Übermittlung' u. neu ' Elektronische Einsprüche'.
Ob nach BescheidEinsprucheinlegung automatisch Dokumente, bspw. an den Mand., generiert werden können, hab ich noch nicht herausgefunden......
Edith: Unfug
Btw,, ich nehme an die Einspruchsentscheidungen kommen dann nicht per Elster??
Hallo,
Abgleichinformationen sind für die Vorbelegung der Einspruchsdaten nicht erforderlich. Ab der Programm-DVD 11.0 können Einsprüche aus den zugehörigen Posteingängen (Post, Fristen und Bescheide) sowie aus verschiedenen Übersichten im DATEV Arbeitsplatz, z. B. den Geschäftsfeldübersichten Steuern, mit Vorbelegung des Mandanten, Steuerart und VAZ angelegt werden.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Datum des Bescheides gibt es nur aus den Abgleichinformationen. Nicht an den anderen beiden Stellen.
Hallo Herr Behrens,
auch bei den Posteingangssätzen (bei erfasster Frist) werden die Daten vorbelegt - dies ist z. B. interessant bei Steuerarten/Steuerbescheiden bei denen keine ELSTER-Werte zurück übermittelt werden können.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
auch bei den Posteingangssätzen (bei erfasster Frist) werden die Daten vorbelegt - dies ist z. B. interessant bei Steuerarten/Steuerbescheiden bei denen keine ELSTER-Werte zurück übermittelt werden können.
Interessant, damit gibt es dann schon zwei Stellen mit automatischer Vorbelegung (Posteingangssätze à la Datev kann ich nicht beurteilen - sowas gibt es für uns nicht).
Um nochmal zu verdeutlichen was ich mit
Was fehlt, ist die automatische Vorbelegung mit Bescheiddaten. Dies ist nur aus den Abgleichinformationen heraus möglich. Nicht unter den Punkten 'Elektronische Übermittlung' u. neu ' Elektronische Einsprüche'.
meinte:
Es gibt sehr viele Wege einen Einspruch anzulegen. Im DAP sowohl über die rot markierten Register als auch über die Geschäftsfeldansichten (ESt, ...) als auch über das Programm PFB.
Wählt man einen Bescheid in den Abgleichinformationen erhält man dies:
Mandant, Stammdaten, Steuerart, Jahr u. Datum des Bescheides sind korrekt vorbelegt.
Wählt man irgendeinen anderen Weg (Möglichkeit über Posteingang haben wir nicht, s.o.) erhält man das:
Mand. muss manuell ausgewählt werden, es erfolgt die automatische Einsetzung von Stammdaten. Danach wählt man manuell die Steuerart aus u. es wird ein Jahr (2016) vorbelegt, zu dem keinen Bescheid gibt. Das Feld 'Vom' (Pflichtfeld zur Speicherung) bleibt leer. Über das Symbol kann man ein beliebiges Datum erfassen (sinnfrei).
Da man aber nun weder speichern noch weiterarbeiten kann, bleibt
- falls man den Bescheid nicht zufällig gerade in der Hand bzw. vorher gelesen hat -
nichts anderes übrig, als zurück in den Arbeitsplatz zu wechseln (wird von Einspruchsfenster verdeckt), sich dort das Datum / Jahr des Bescheids zu suchen, zu merken u. wieder zurückzuwechseln. EDV zu Fuß.
Ich tippe mal, an den übrigen Stellen wurde einfach nicht dran gedacht, eine Synchronisation mit den Bescheiden zu integrieren (obwohl man bekannterweise Einsprüche nicht beliebig, sondern nur gegen genau zu benennende, erteilte VA einlegt ).
Sinnvoll fände ich, wenn an dieser Stelle eine Auswahl von möglichen Bescheiden angezeigt würde. Übernahme der Daten sowie Fristprüfung erfolgte u. man sich den Bescheid in einem separaten Fenster anzeigen lassen könnte.
Hallo Herr Behrens,
erfolgt der Aufruf des Einspruches mit "Übermittlung Finanzverwaltung" im Zusatzbereich des Arbeitsplatzes werden die im Arbeitsbereich markierten Werte vorbelegt.
Das Bescheiddatum wird hierbei nicht berücksichtigt, da der Arbeitsplatz an diesen Stellen ja nicht wissen kann, welchen Bescheid Sie meinen.
Wie Sie selbst Schreiben ist das Vorgehen in den Kanzleien ja sehr unterschiedlich, z. B. hinsichtlich der Posteingänge i. V. m. den Fristen. Die Abgleichinformationen können m. E. nicht das Maß der Dinge sein, da diese Daten grundsätzlich unvollständig sind. So wird beispielsweise in Niedersachsen ein Änderungsbescheid nicht übermittelt.
Das manuelle Einfügen des Bescheiddatums halte ich für vertretbar
Viele Grüße
Christian Wielgoß
"Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 wird die Finanzverwaltung die Kommunikation mit dem Steuerbürger und dessen Vertreter bis 2022 in Stufen digitalisieren."
Ist bekannt was nach dem Elektronischen Einspruch folgt?
Derzeit sind konkrete Ergebnisse der Erweiterungen noch nicht endgültig bekannt es soll aber als nächstes der Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen realisiert werden und die sonstigen Mitteilungen an das Finanzamt über das Portal möglich sein. Größtes Manko man kann derzeit über die Elster-Eric Schnittstelle nur 5000 Zeichen keine Anlagen PDF Tiff Word usw. senden. Da hat die Finanzverwaltung einen Anpassungsbedarf der Softwareschnittstelle und die Finanzämter drucken nach meinen Piloterfahrungen die übermittelten Einsprüche aus und leiten diese an das zuständige Sachgebiet weiter eben Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Da fehlen noch einige Dinge innerhalb der Finanzverwaltung. Die Politik verkauft die Änderungen als größte Reform aller Zeiten durch die AO-Änderungen aber die Softwareentwicklung ist noch Monate bzw. Jahre zurück. Die DATEV hat aktuell wohl noch keine endgültigen Informationen der nächsten Schritte vorliegen. Meine Informationen sind aus erster Hand u.a. mache ich auch Chef-Seminare zum Thema Artikelnummer 78000
Die Einsprüche scheinen immer auf ein Veranlagungsjahr begrenzt zu sein. Wird Datev eine Funktion zur Verfügung stellen in dem ein Einspruchstext als Basis für mehrere Veranlagungsjahre genutzt werden kann?
Es sollen gleich mehrere Veranlagungsjahre ausgewählt werden können. Im Hintergrund werden dann pro Veranlagungsjahr ein Elektronischer Einspruch erstellt.
Hier muss aber fairerweise gesagt werden, dass das bei Elsteronline auch nicht geht. Es kann immer nur eine Steuerart und ein VJ ausgewählt werden.
Sie arbeiten mit dem Programm Elektronischer Einspruch und treffen auf Einschränkungen bei der Nutzung.
Diese Einschränkungen beinhalten folgende Punkte:
Das Begründungsfeld ist auf 5.000 Zeichen begrenzt.
Einsprüche können nicht gegen die folgenden Verwaltungsakte übermittelt werden:
Gewerbesteuer-Vorauszahlungs-Bescheid
Gesonderte und Einheitliche Festsetzung
Ein Betrag für die Aussetzung der Vollziehung kann nicht in einem separaten Feld eingegeben werden. Dies muss als Freitext in der Begründung erfolgen.
Anhänge können nicht mitgeschickt werden.
Pro Übermittlung kann nur gegen einen Verwaltungsakt Einspruch eingelegt werden.
Diese Einschränkungen begründen sich in der Softwareschnitstelle zwischen der Finanzverwaltung und der DATEV und können daher von DATEV nicht aufgehoben werden.
Mit freundlichem Gruß
Christian Dolha
DATEV eG
Service Eigenorganisation
Größtes Manko man kann derzeit über die Elster-Eric Schnittstelle nur 5000 Zeichen keine Anlagen PDF Tiff Word usw. senden. Da hat die Finanzverwaltung einen Anpassungsbedarf der Softwareschnittstelle und die Finanzämter drucken nach meinen Piloterfahrungen die übermittelten Einsprüche aus und leiten diese an das zuständige Sachgebiet weiter eben Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.
Zitat Elster-Entwicklung, ich glaube es war Cebit'16 [Wortlaut ähnlich]: "Dokument-Upload, bspw. pdf wäre kein Ding, ist aber [pol.] nicht gewollt, da. St-Pfl. dazu neigen zu viele Dok. einzureichen".
muhaha
Größtes Manko man kann derzeit über die Elster-Eric Schnittstelle nur 5000 Zeichen
Eric kann 5000, ElsterOnline anscheinend nur 500 (muhaha s.o)
Hier muss aber fairerweise gesagt werden, dass das bei Elsteronline auch nicht geht. Es kann immer nur eine Steuerart und ein VJ ausgewählt werden.
Das eine hat mit dem anderen nicht zwingendermaßen was zu tun, s. mein obiger Post. Bspw. gibt es für ElsterOnline u. ElsterFormular zwei versch. Entwicklungsabteilungen, die nicht zwingendermaßen dasselbe veranstalten
ERiC ist der Standard https://de.wikipedia.org/wiki/Elster_(Software). Ich habe keine Ahnung wie der bezügl. Bescheiden definiert ist. Könnte man aber rausfinden. https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/entwickler
PS Sollte nur eine Steuerart/VZ möglich sein, müsste man nat. anpassen;)
Pro Übermittlung kann nur gegen einen Verwaltungsakt Einspruch eingelegt werden.
Diese Einschränkungen begründen sich in der Softwareschnitstelle zwischen der Finanzverwaltung und der DATEV und können daher von DATEV nicht aufgehoben werden.
Selbstverständlich können sie das. Sie können doch ihre Software entsprechend programmieren.
S. ESt-Sammel-Belegabruf+StKonto, da klappts ganz gut (autom. Segmentierung in 50er-Paketen / getrennt nach Bundesländern) .
Anders als in 'Steuerkonto online', da klappts nicht
Werter Herr Dolha,
ein weiteres Manko ist etwas, was technisch m.E. eigentlich ganz einfach zu lösen sein müsste: Dem Finanzamt wird nicht mitgeteilt, wer den Einspruch eingelegt hat, wenn nicht:
1. entweder "Empfangsvollmacht" des Beraters angehakt wird (die aber ausdrücklich vielleicht gar nicht erteilt wurde)
2. oder man die eigenen Daten separat im Text erfasst (Platzhalter kann man dabei natürlich nicht nutzen).
Da läuft § 80 Abs. 2 Satz 1 AO ins Leere, weil das Finanzamt ohne zumindest 2., nicht weiß, dass und vor allem von wem der Steuerpflichtige vertreten wird. Wir haben aber sonst in allen möglichen Funktionen die automatisierte Nutzung der Berateradressdaten.
Solange das so bleibt, ist die vorhandene Briefvorlage allemal einfacher und per Computerfax - fast - genauso schnell wie der elektronische Einspruch.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Ich hatte auch schon bei der DATEV angeregt, dass ein Unterzeichner ausgewählt werden kann (z.B. in Kanzleien mit mehreren StB's).
Hallo Herr Heitschmidt,
wie Ihnen Fr. Brendel telefonisch mitgeteilt hat, ist es über die Schnittstelle des Finanzamts nicht vorgesehen ein weiteres Feld für den Sender des Einspruchs zu füllen. Sie können aber - wie Sie selbst schon gesagt haben - jederzeit das Begründungsfeld für solche Angaben nutzen, falls keine Empfangsvollmacht vorliegt.
Wir verstehen Ihren Wunsch nach einem eigenen Feld für den Sender des Einspruches und haben ihn für eine Weiterentwicklung aufgenommen. Bitte haben Sie an dieser Stelle Verständnis dafür, dass wir nicht zusagen können, wann und ob diese Funktion umgesetzt wird. Aktuell liegt der Fokus in der Entwicklung auf technischen und gesetzlichen Themen, wie z.B. dem datenschutzkonformen Löschen.
Mit freundlichem Gruß
Christian Dolha
DATEV eG
Service Eigenorganisation
Kann mir einer vielleicht erklären, warum ich unbedingt einen Einspruch per Elster einlegen soll?
Ich begreife das einfach nicht, wo da der Vorteil für mich sein soll?
1. Zeichenbegrenzung
2. Keine Layout, Tabellen etc.
3. nur ein Einspruch möglich
4. keine Anlagen als PDF etc.
Warum den Einspruch nicht als Fax über Word erstellen, eingescannte Unterschrift einfügen und versenden. Schneller und einfacher geht es doch nicht.
Warum sich Gedanken über eine kastrierte Schnittstelle machen!
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
ich möchte Ihren Eintrag ergänzen:
Die DATEV hat derzeit keine Möglichkeit die Erweiterungen um eine Belegeinreichung PDf usw. zu realisieren das hängt an der ELSTER-Schnittstelle Eric der Finanzverwaltung. Dort ist immer noch nicht bekannt wann Belege eingereicht werden können. Die Eric Schnittstelle kann nur 5.000 Zeichen entgegennehmen keine sonstigen Angaben das ist digitale Zukunft 1990. Erst wenn die Finanzverwaltung weiß was sie anbieten will und kann und die Software geändert ist wird auch die Schnittstellenprogrammierung der DATEV möglich. Es soll ja 2019 ? ein Steuerberaterpostfach bei der Bundessteuerberaterkammer kommen, hoffentlich dann mit Belegbildern usw. Die Programmierungen der DATEV laufen im Hintergrund aber ohne Freigabe der Finanzverwaltung kann nicht gestartet werden.
Layout ja ist nicht gerade "sexy" aber daran wird auch noch gearbeitet. Vorteil der elektronischen Einspruchseinreichung ist derzeit nur das Transferticket als Nachweis und Es wird in naher Zukunft dann wohl auch eine Rückmeldung der Finanzverwaltung realisiert hoffe ich. Glauben Sie mir die DATEV schläft da nicht sie ist nur auch blockiert Jamaika wird Besserung bringen? Hoffen wir gemeinsam
Es kommt von DATEV Steuern online noch in 2018 Belegweiterleitung an Finanzverwaltung usw. Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung usw.
Baden-Württemberg verzichtet ab sofort auf die Belegeinreichung bei der Einkommensteuer und das ohne die Möglichkeit einer digitalen Einreichung eigentlich eine nicht Möglich wird so durchgezogen
Hoffen wir mal solange haben wir Übergangszeit siehe auch mein Chefseminarangebot unter
Gruß aus dem Süden der Republik wir kämpfen weiter
Hallo Herr Schmid und
hallo Herr Martens,
leider alles richtig - aber allenthalben ist von der "Digitalisierung" die Rede und davon nicht den Anschluss zu verpassen. Nun ja, dies Gefahr, den Anschluss zu verpassen, besteht ja wohl nicht, wenn dir "Fortschritte" mit der Geschwindigkleit einer Schneche daher kommen...
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Fortschritt gut und schön, aber ich muss nicht über jedes Stöckchen springen, welches mir hingehalten wird (man denke nur einmal an ELENA). Was haben wir uns krum gelegt um hier alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Und was macht die Finanzverwaltung: Die setzten selber die Gesetze seit zig Jahren einfach nicht um (§ 139c AO Wirtschafts-Identifikationsnummer; Einführung zum 01.07.2007).
Ein per Fax erstellter Einspruch kann ebenfalls digital erstellt werden (PDF/A) und geht sogar noch viel weiter, als ein Einspruch über Elster. Im Fax habe ich das Zepter in der Hand und muss mich nicht von einer Fremdsoftware gängeln lassen.
Daher mein Fazit:
Ich mache solange mit, wie auch ich einen Vorteil davon habe.
Gruß A. Martens
Kann mir einer vielleicht erklären, warum ich unbedingt einen Einspruch per Elster einlegen soll?
Ich denke nicht. Es sei denn die Einreichung per Marktführer seinem RZ wird demnächst bepreist. Dann finden sich sicherlich zahlreiche Marketingexperten mit schlüssigen Argumenten dafür.
Warum den Einspruch nicht als Fax über Word erstellen, eingescannte Unterschrift einfügen und versenden. Schneller und einfacher geht es doch nicht.
Doch. Ohne Scan per Mail