abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Elektronischer Einspruch über DATEV?

41
letzte Antwort am 30.11.2020 14:59:16 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 31 von 42
686 Mal angesehen

Hallo KollegInnen,
ich habe den elektronischen Einspruch eben mal bei einem Minifall ausprobiert (KiSt wurde wegen einer getrennten Veranlagung im Vorjahr bei der aktuellen Veranlagung nicht als Sonderausgabe berücksichtigt) grrrrh.
Ergebnis: Ist ganz nett, das alles schon vorbelegt ist (aus Fristen und Bescheide).
Nachteil: keine Textverarbeitung mit Textbausteinen oder Rechtschreibprüfung oder weiterem "Luxus"...
Außerdem frage ich mich, was ich in das Pflichtfeld "Betreff" eintragen soll, wenn Steuernummer, Mandant, Bescheiddaten etc. schon vorbelegt sind? Ich habe nochmal Einspruch eingetragen...:-)
Kann nicht wie bei den individuellen Anlagen Excel hier word zur Bearbeitung der Begründung aufgerufen werden und der dort erstellte Text übernommen werden? Dann wäre eine Nutzung des neuen Werkzeuges eventuell sinnvoll. (natürlich nur, wenn ich nicht noch zusätzlich dafür bezahlen muss ... angeblich sind ja Fortentwicklung des Programmes in der monatlichen Überlassungsvergütung enthalten .. und in den Steuerprogramem ist ja in den letzten Jahre so gut wie nichts passiert),
Schöne Grüße

Willi Müller

rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 32 von 42
686 Mal angesehen

Word wird hier wenig hilfreich sein, da die Übermittlung diversen Einschränkungen unterliegt. Insbesondere sind nur 5.000 Zeichen möglich, außerdem denke ich, dass Formatierungen ebenfalls verloren gehen würden. Beides wäre in Word kein Problem, so dass Sie im Zweifel zu viel Text schreiben und Formatierungen einfügen, um am Ende festzustellen, dass dies teilweise vergebens war.

Darüber hinaus sind unsere Einsprüche mit wenigen Ausnahmen sehr individuell, so dass ich persönlich keinen Vorteil von einer Word-Integration hätte.

Sie könnten den Text in Word schreiben und anschließend in den elektronischen Einspruch einfügen, wenn sie zeitsparende Textbausteine in Word hinterlegt haben.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
0 Kudos
willimüller
Fachmann
Offline Online
Nachricht 33 von 42
686 Mal angesehen

Sie könnten den Text in Word schreiben und anschließend in den elektronischen Einspruch einfügen, wenn sie zeitsparende Textbausteine in Word hinterlegt haben.

Hallo Herr Hagena,

dann kann ich den Einspruch auch direkt in der DokOrg in word erfassen und die Platzhalter aus der ZMSD bestücken lassen. Mir ist noch nicht ganz klar, warum die Datev den elektronischen Einspruch anbietet. Für die Finanzverwaltung ist das sicher praktisch, da - so ählich wie bei den Datev Servicekontakten - wir die systemgerechte Ablage für die Finanzverwaltung / Datev übernehmen.

Vielleicht geht eine Bearbeitung dann durch das Finanzamt schneller; ich werde berichten. @Datev: Können Sie etwas zur Motivation der Bereitstellung von Ressourcen für diese Programmentwicklung sagen?

Schöne Grüße

Willi Müller

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 34 von 42
609 Mal angesehen

@ Datev

 

Wird es noch möglich sein eine Signatur wie in Outlook anzulegen oder die Beraterstammdaten immer mit zu übermitteln?

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 35 von 42
557 Mal angesehen

Den größten Mangel sehe ich daran, dass neben dem Layout, das auch keine Tabulatoren u. ä. unterstützt werden. So müssten Aufstellung erst mühsam mit Leerzeichen ausgerichtet werden. Das sieht einfach unprofessionell aus.

 

Ehrlicherweise kann ich auch nicht den schlagenden Vorteil entdecken. Insofern muss ich meinem Vorredner Herrn @willimüller recht geben; wo liegt hier der Sinn?

 

Einsprüche reiche ich immer per Fax ein. Dafür habe ich eine Word-Vorlage und die fülle ich aus. Werden Anlage benötigt, speichere ich die Word-Datei einfach als PDF und füge die Anlagen hinzu. Für eine (nicht benötigte) Unterschrift, habe mich mir ein PDF-Stempel erstellt.

 


Gruß Achilleus

theo
Meister
Offline Online
Nachricht 36 von 42
528 Mal angesehen

Jetzt da man Belege anhängen kann, könnte man den eigentlichen Einspruch auch immer als pdf senden.

in dubio pro theo
chrisocki
Meister
Offline Online
Nachricht 37 von 42
501 Mal angesehen

@theo  schrieb:

Jetzt da man Belege anhängen kann, könnte man den eigentlichen Einspruch auch immer als pdf senden.


Genau in diese Richtung geht auch unsere Überlegung. Einspruch anlegen und im Anhang "ordentlich" hinzufügen.

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

stbadelmann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 38 von 42
485 Mal angesehen

Wir haben letzte Woche unser Fax ausgesondert. Die neuen Möglichkeiten Unterlagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind super. Nachdigal ich hör dir trapsen. Fax ist keine sichere Übermittlungsform. Daher hat Datev diese Möglichkeit bereits seit längerem abgekündigt. Das Finanzamt interessiert vermutlich mein Logo und ähnliches nicht. Die Übermittlung ist abgesichert und ich verschwende außer Strom keine Ressourcen in Form von Postboten und Papier. Das finde ich gut. 

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 39 von 42
472 Mal angesehen

Hallo  @stbadelmann,

 

solange die Möglichkeiten bei DATEV aber so eingeschränkt sind, ist es auch keine richtige Option. Dabei interessiert mich ein Kanzlei-Logo weniger. Bei einfachen Einsprüchen bin ich bei Ihnen, wenn es aber schon etwas umfangreicher wird und detaillierte Angaben/Aufstellungen erfordert, ist das DATEV-Tool kaum zu gebrauchen.

 

Und bei mir ist ebenfalls alles zu 100 % digital und das schon vor 20 Jahren. 😊 Ich habe noch nie ein Word-Dokument ausgedruckt, damit ich es faxen konnte. Alles läuft über PDF-Dateien und Faxdrucker ab.


Gruß Achilleus

 

 

deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 40 von 42
453 Mal angesehen

Hallo,

 

die elektronische Kommunikation ist doch ein tolle Sache. Warum sollte ich auch ein "gehübschtes" Briefchen einscannen und als Anlage zum elektronischen Einspruch einfügen. Verstehe ich offen gesagt nicht.

 

Der Inhalt gegenüber der Finanzverwaltung ist doch ausschlaggebend, nicht die Verpackung.

 

Insofern vertrete ich hier schon ein andere Meinung, als diverse Vorredner.

 

Die Anwendung steht zwar am Anfang, ist aber absolut effektiv, da die notwendigen Daten zum Einspruch aus den Stammdaten erfolgen und damit "barrierefrei" und ohne Kommunikationsbruch vorbelegt wird. Das wünschen wir doch mit dem Weg in die Digitalisierung.

 

Ich sehe das auch deutlich effektiver. Es gibt noch die ein oder anderen verbesserungswürdigen Dinge, aber grundsätzlich sieht das jetzt schon sehr gut aus.

 

Ich hatte in den div. Kommunikation mit dem Finanzamt auch freundlich um Feedback gebeten, was auch erfolgte. Die Erkenntnisse "der anderen Seite" sind hier auch interessant und unterstützen die Vorgehensweise.

 

Stellungnahme, Anschreiben, Anträge (auch für §87a AO - belastete) über sonstige Nachricht oder auch die Belegnachreichung (über sonstige Nachricht wegen der max. Zeichenzahl) empfinde ich deutlich charmanter und effektiver.

 

Insbesondere die automatische Ablage in die DokVer und das Übermittlungsprotokoll über die rechtlich einwandfreie Zustellung und Eingang beim Finanzamt gibt uns doch immense Rechtssicherheit.

 

Sicherlich mag der ein oder andere dem ganzen kritisch gegenüber stehen. Faxe versende ich seit Jahren nicht mehr. Ich wüsste beim besten Willen nicht, warum. Einsprüche legem wir schon seit mehr als zehn Jahren per einfacher E-Mail ein. Bisher keinerlei Reklamationen oder Fristversäumnisse mangels Form !

 

Der BFH hat die E-Mail als Unterform der erforderten Schriftform ( Urteil v. 13.05.2015 - III R 26/14) bestätigt und der AEAO zu §357 AO Ziffer 1 bestätigt dies zweifelsfrei; §87a (3) AO wird explizit im Urteil ausgeschlossen.

 

Eine persönliche Unterschrift ist überflüssig; diese liegt in der SmartCard 😉

 

Seit uns letzte Woche das neue Instrument zur Hand gegeben wurde, wird die Kommunikation mit dem Finanzamt nunmehr AUSSCHLIESSLICH kanzleiweit über diesen Kanal geführt. Gibt uns Rechtsicherheit und ist äußerst effizient.

 

Sofern der Mandant eine Abschrift erhalten soll, erhält er diese per E-Mail in verschlüsselter Anlage.

 

Über diese Art "Stöckchen, die mir hingehalten werden" hüpfe ich dann gerne 🙂

 

Die Signatur vermisste ich anfangs auch, aber mir drängte sich die Frage auf:

Für was?

Die Beraterdaten sind beim Finanzamt hinterlegt und ein "mit freundlichen Grüßen" geht auch so.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
chrisocki
Meister
Offline Online
Nachricht 41 von 42
417 Mal angesehen

Hi,

 


Wir haben letzte Woche unser Fax ausgesondert. Die neuen Möglichkeiten Unterlagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind super. Nachdigal ich hör dir trapsen. 


 Da bin ich bei Ihnen, ist zwar noch Luft nach oben, aber die Richtung stimmt.

 


Fax ist keine sichere Übermittlungsform.


 War es auch nie, anderslautende Informationen sind schon immer falsch gewesen. Kam immer auf den Aufwand des Angreifers an.

 


Daher hat Datev diese Möglichkeit bereits seit längerem abgekündigt. 


Das ist leider vollkommen falsch! Die Abschaltung kam, weil Telekom o.ä. das gute ISDN abgeschaltet / gekündigt haben. Jetzt haben wir VoIP mit all seinen Problemen. Und ja, es gibt Probleme. Nicht überall und alle Probleme aber es gibt sie.

Die Abschaltung kam dann von DATEV, weil die Technologie Fax nicht mehr sinnig in dem Umfang aufrecht erhalten werden konnte, ohne auf Qualitätseinbußen reagieren zu können. Gerade bei Fax ist jedes Fax eine Zitterpartie...

 


Das Finanzamt interessiert vermutlich mein Logo und ähnliches nicht. 


Korrekt, dass müssen aber noch andere Berufsträger lernen. Der Inhalt muss stimmen. Aber für "schön" geht auch mit Anlage...

 

 

@Gelöschter Nutzer und @deusex : Klar ist noch Luft nach oben. Wird sich mal wieder zeigen, wer hier liefern kann und will. DATEV wird hier auch wieder Vorgaben der FV umsetzen müssen, auch wenn es im Workflow in den Kanzleien anders läuft.

 

@deusex : Die "normale" DATEV-SmartCard ist leider nicht unterschriftskonform. Das kann sie nicht (fortgeschrittene Signatur). Und solang der Markt noch nicht durchgängig in Richtung "qualifizierte Signatur" geht oder gehen kann (weil keine "gescheite Programmunterstützung"), wird es auch nicht unbedingt besser.

 

Wenn die Finanzämter bei Ihnen die Einsprüche so akzeptiert haben, super. Aber nicht alle Finanzämter gehen so damit um. Mal von Datenschutz bei EMail abgesehen, da hätte ich so meine Bedenken als Techniker...

 

Und genau hier sehe ich, wie Sie auch, einen sinnvollen Kommunikationskanal zur Finanzverwaltung. Keine EMail-Verschlüsselung, Bestätigung des Eingangs, etc. Alles Vorteile, bei denen ich heute schon bereit wäre auch einen "grußeligen" oder "hakeligen" Workflow in Kauf zu nehmen (In der Hoffung, dass es besser wird...).

 

 

Also, Danke DATEV und bitte weiterentwickeln. 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 42 von 42
392 Mal angesehen

Hallo Herr Ockenfels,

 

die SmartCard legitimiert die elektronische Kommunikation mit den Servern des Finanzamtes. Die elektronische Kommunikation auf diesem Kanal ist gem. §87a (3) AO zulässig und rechtskonform und erfüllt sämtliche Voraussetzungen.

 

Die Akzeptanz von Einsprüchen per einfache E-Mail sind nicht vom Wohlwollen des Finanzamtes abhängig, sondern wurden vor Jahren bereits abgesegnet, wenn Sie meine geposteten Rechtsquellen einsehen wollen.

 

Eine "qualifizierte Signatur" wird explizit im Einspruchsverfahren nicht benötigt. Dies wurde bereits Juli 2013 rechtlich festgestellt und vom BFH 2015 bestätigt.

 

Der DSGVO wird indes mit der üblichen SSL/TSL-Verschlüsselung Genüge getan. Eine gesonderte Verschlüsselung, qualifizierte Signatur, DE-Mail oder Ähnliches ist demnach NICHT erforderlich. 

 

Hierzu gibt es auch eine Mitteilung der BStbK  (Seite 2 unten), dass die Transportverschlüsselung ausreichend ist.

 

Dies reicht mir insgesamt für meine Kommunikation vollkommen aus und erfülle die rechtlichen Vorgaben. Ob hier technisch etwas auszusetzen ist, ist mir weniger wichtig.

 

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
41
letzte Antwort am 30.11.2020 14:59:16 von deusex
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage