Hallo Datev,
warum erscheint dieser Hinweis:
obwohl ein Jahresfehlbetrag bzw. ein negatives Einkommen vorliegt und gar keine Tantieme berechnet wird?
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
die Prüfungen zur Tantieme erfolgen in einem separaten Prüflauf vor der eigentlichen Berechnung.
Zu diesem Zeitpunkt ist also noch nicht bekannt, ob es in dem Fall tatsächlich zu einer Tantieme kommen wird.
Deshalb erhalten Sie Hinweise zur Tantieme auch in Fällen, in denen keine Tantieme berechnet wurde.
Der genannte Hinweis wird übrigens ausgegeben, wenn
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Hallo Frau Höpfner,
Danke für die Information. Warum wird die Prüfung nicht nach Berechnung der Tantieme durchgeführt? Wann wird das korrigiert? Dann könnte ein unnötiger Hinweis vermieden werden.
Für den Anwender ist nicht nachvollziehbar, dass dieser Hinweis nur erscheint, weil das Programm noch nicht gerechnet hat. Unter diesen Umständen könnten massenweise Hinweise kommen, die allerdings nach einer Berechnung unsinnig wären 🙂
Schöne Grüße
Willi Müller
Moin,
lieber Herr Müller, Sie benutzen den Konjunktiv "es könnte ein unnötiger Hinweis...", das ist schlicht falsch - der Hinweis kommt. ... und nervt, auch wenn die Tantiem(en) richtig berechnet wurden. Bei einem Premiumprodukt erwartet man bessere Hinweise.
Gruß
KP
PS: Oberlehrermodus wieder abgeschaltet.
Hallo Herr Müller,
wenn die Änderung so einfach wäre, würden wir sie vornehmen.
Im strukturellen Ablauf der Berechnung Änderungen vorzunehmen ist aber nicht so einfach, sondern will gut überlegt, geplant und durchgeführt werden.
Ihr Hinweis ist bei uns angekommen. Wir werden uns mit diesem und weiteren Prüfläufen im Rahmen größerer Berechnungsprozessänderungen auseinandersetzen.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Hallo Frau Höpfner,
Sie können ja nichts dafür... die Entscheidungen der DATEV darüber, was wichtig ist und was nicht, trifft ja vermutlich der Vorstand - der auch für das Einstampfen der Steuer PRO Programme verantwortlich ist.
Jetzt müsste wirklich mal Volldampf gegeben werden, damit die Datev Steuerprogramme nach 10 Jahren Entwicklungsstillstand (nur Anpassung an Gesetzesänderungen) den heutigen Anforderungen gerecht werden. Schwieriger als das Steuerrecht selbst wird die Programmierung auch nicht sein - und unsere Mandanten würden sich mit einem Hinweis auf die Komplexheit des Steuersystems auch nicht mit einer suboptimalen Beratung zufrieden geben 🙂
Schöne Grüße
Willi Müller
Das betrifft natürlich auch:
die "Versionierung" der Steuerprogramme (Schutz des Anwenders auch vor dem Druck von Auswertungen...) Jahr schützen in ESt (19.2)
oder der "halbherzigen" Spendenberechnung KSt: Erhöhter Spendenabzug wegen Tantieme...
oder dem Nichtanzeigen von Kapitalertragsteueranmeldungen Geschäftsfeldübersicht Steuern/Elektronische Übermittlung: Keine Anzeige der Kapitalertragsteueranmeldung
oder die fehlende Rundung bei der Übernahme Steuern: Rundung bei individueller Anlage
oder die Übernahme der korrekten Rechtsform GewSt / KSt Stammdatenabgleich bei e.V.
oder der unglückliche Hinweis auf den Entlastungsbetrag ESt: Wie lässt sich der Hinweis auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verhindern?
oder die Beschriftung der e+g Feststellung in der Leistungsübersicht Programmbezeichnung in der Leistungsübersicht "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung JJJJ