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GewSt / KSt Stammdatenabgleich bei e.V.

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letzte Antwort am 30.12.2016 14:41:14 von Ute_Höpfner
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

beim Zwangsstammdatenabgleich wird bemängelt:

10.JPG

Da ich nicht abbrechen kann, bestätige ich mit ok. Das ist dem Programm aber egal, da e.V. im GewSt Formular nicht vorgesehen ist.

So kommt die Fehlermeldung immer wieder..

Im Formular habe ich erfasst:

11.JPG

Beim Verlassen des Programms kommt die Fehlermeldung dann wieder:

12.JPG

Gibt es keine Möglichkeit, dieses Hochpoppen des ärgerlichen Stammdatenabgleichs zu vermeiden?

Dem Programm müsste doch beigebracht werden können,dass e.V. zu akzeptieren ist, wenn im GewSt Formular "Sonstige ...) steht.

Schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
20 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

genau das geht leider nicht:

grundsätzlich sind die Auswahlwerte bei der Unternehmens- bzw. Rechtsform immer 1:1 - Beziehungen.

Beispiel:  "Sonstige juristische Personen des privaten Rechts" auf der Seite der Zentralen Stammdaten entspricht "Sonstige juristische Personen des privaten Rechts" auf Seiten der Körperschaftsteuer. Wird auf beiden Seiten dieselbe Ausprägung gewählt, kommt kein Stammdatenabgleich hoch.

Der "e.V." wird als Sonderfall zur erleichternden Neuanlage bzw. Bearbeitung in der Körperschaftsteuer der "Sonstige juristische Personen des privaten Rechts" zugeordnet, aber eben nicht als 1:1-Beziehung.

In diesem Fall lässt sich also das Dialogfenster des Stammdatenabgleichs nicht verhindern, kann aber ohne negative Folgen mit einem "OK" bestätigt werden.

 

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 30.12.2016 14:41:14 von Ute_Höpfner
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