Hallo Datev,
durch welche Eingabe lässt sich dieser Hinweis vermeiden?
Anschriften der Kinder sind abweichend von der des Vaters erfasst; auch sonst ist keine Eingabe bei dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfolgt.
Dann ist dieser Hinweis doch entbehrlich.
Schöne Grüße
Willi Müller