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Automisches abspeichern von beA-Nachrichten funktioniert nicht mehr.

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letzte Antwort am 12.07.2019 14:22:03 von agmü
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paralegal
Einsteiger
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Nachricht 1 von 17
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Normalerweise speichert Datev die beA-Nachricht mit sämtlichen Anlagen (Signatur, Sendeprotokoll, ... ) nach dem Versand automatisch als zip-Datei in die Datev-Akte ab, sofern im Fenster "beA Nachricht anlegen" der Haken bei "Versendete Nachricht packen und zur Akte spichern" gesetzt ist.

Seit letzter Woche funktioniert das nicht mehr.

Ich dachte es wäre ein einmaliger Fehler - ist es aber nicht.

Ich muss nach dem Versand nun jedes Mal nochmal auf die beA Webseite und die Nachricht manuell in die Akte ziehen - bin gerade entsprechend angefressen.

Bitte behebt das Problem, danke.

metalposaunist
Unerreicht
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Doofe Frage aber DATEV Service Release sind bis dato alle installiert?

Am 12.07 kommt DATEV Anwalt 9.27, wobei da wieder andere Probleme behoben werden (sollen). 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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andreasnürnberger
Beginner
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Nachricht 3 von 17
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Das Problem hatte ich nicht. Dafür ein anderes. Das Mahngericht Berlin-Brandenburg kann seit zwei Tagen meine Mahnantrags-Nachrichten nicht einlesen. Es fehle die MsgProps.xml. In die Webanwendung des beA wurde die Datei allerdings übertragen. Denn von dort habe ich meine Mahnantrags-Nachricht dann unverändert noch einmal versandt. Diese konnte das Mahngericht verarbeiten.

Das aktuelle Datev Release (9.26) habe ich installiert.

Ich bin zwar kein IT-Experte. Ich könnte mir aber vorstellen, dass beide Probleme die gleiche Ursache haben. Im- und Export können ja nicht funktionieren, wenn die Schnittstelle den Metadatencontainer frisst.

Über eine schnelle Abhilfe würde ich mich freuen.

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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Auras,

dieser Fehler ist bei uns nicht bekannt. Bitte melden Sie mit dem Problem im Programmservice DATEV Anwalt, damit wir das analysieren können.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 17
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Hallo Herr Nürnberger,

auch dieser Fehler ist bei uns nicht bekannt; auf den ersten Blick haben die Probleme nichts miteinander zu tun. Bitte melden Sie mit dem Problem im Programmservice DATEV Anwalt, damit wir das analysieren können.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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agmü
Meister
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Sehr geehrte Fr. Auras,

ich kenne ein ähnliches Verhalten.  Ich beobachte dass es einige Zeit dauert, bis die Zip-Datei in der Dokumentenablage angezeigt wird.  Dass die Datei überhaupt nicht gespeichert wird, kenne ich nicht.

Ich muss nach dem Versand nun jedes Mal nochmal auf die beA Webseite und die Nachricht manuell in die Akte ziehen - bin gerade entsprechend angefressen.

Dieses Vorgehen würde ich persönlich bis zu einer eindeutigen gefestigten Rechtsprechung für alle fristgebundenen Schriftsätze in jedem Fall durchführen.

Nach der von der BRAK vertretenen Rechtsansicht kann nur durch den Nachweis der erfolgreichen Übermittlung der Nachricht das Verschulden der Fristsäumnis widerlegt werden.  Diese Information stellt die BRAK auf dem vom Anwaltspostfach genutzten Verbindungskanal zum beA (noch) nicht zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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paralegal
Einsteiger
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Nachricht 7 von 17
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Dieses Vorgehen würde ich persönlich bis zu einer eindeutigen gefestigten Rechtsprechung für alle fristgebundenen Schriftsätze in jedem Fall durchführen.

Dann brauch ich ehrlich gesagt auch kein Datev wenn es - selbst wenn es mal funktioniert - es nicht mal dann richtig macht

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agmü
Meister
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Wäre schön, wenn der Post richtig gelesen würde.

Daten auf die mit der Schnittstelle nicht zugegriffen werden kann, kann die DATEV-Software auch nicht abgreifen und in die Kanzleisoftware übertragen.

Da ich selbst den Wunsch in diese Richtung geäußert habe, ist mir auch bekannt, dass die Entwicklung sich des Problems bewußt ist.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
rabergert
Beginner
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Hallo Herr Kollege Müller,

welche Datei speichern Sie dann sicherheitshalber zusätzlich?

(xjustiz_nachricht.xml ?)

Viele Grüße

Ralf Bergert

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agmü
Meister
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Ich exportiere die gesamte Nachricht.  Die BRAK signiert die dabei generierte ZIP Datei und bestätigt folglich, dass die Nachricht über das System versendet wurde.

In dieser ZIP-Datei sind nicht nur die von Ihnen übermittelten Dateien enthalten sondern auch noch eine "Export.html".  Darin findet sich der entscheidende Part.

Zugang.PNG

Mit dieser Information können Sie den fristgerechten Zugang bei Gericht nachweisen.

Diese Informationen werden - nach meinem Kenntnisstand - über die von den Kanzleisoftwaren zu verwendende Schnittstelle - noch nicht bereitgestellt, so dass Anwalt classic diese Daten nicht mit in die eigene Zip-Datei integrieren kann.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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bremen
Einsteiger
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Ich glaube, dass letzteres nicht stimmt:

Andere Programme leisten, wie ich höre, den automatischen Import des Zugangsnachweises. Ich finde es befremdlich, dass ich mich nach jeder beA, die ich aus Datev Anwalt versende, im Web-Client einloggen, die Nachricht importieren, irgendwo zwschenspeichern und dann in Datev Anwalt verschieben soll.

Aber das klappt bestimmt mit dem nächsten Update. Auch das Versenden von eEB wird dann sicher wieder funktionieren. Ebenso wie die Texterkennung aller beA-Anlagen, die seit Monatsanfang gesetzlich gefordert ist.

Ich bin da sehr zuversichtlich.

agmü
Meister
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Ich kann nur meinen letzten Kenntnisstand wiedergeben. Da ich weder Zugang zur Schnittstelle selbst noch den technischen Feinheiten habe, muss ich die Auskunft der DATEV-Mitarbeiter, bis zum Nachweis des Gegenteils, als zutreffend bewerten.

Welchen Weg andere Programme gehen um auf die im beA hinterlegten Daten zuzugreifen, entzieht sich meine Kenntnis.  Wenn ich an die erste Ausbaustufe des Anwaltspostfach denke - und im Hinterkopf die Debatten bei FB - halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass das eine oder andere Programm schlicht auf die Webseite zugreift.

Zum Thema "Befremdliches" in der Software:  Niemand hat behauptet, dass das Anwaltspostfach mit seiner Schnittstelle zum beA bereits vollständig fertigprogrammiert ist.

Beim Umfang der bereitgestellten Funktionen richtet sich die DATEV zunächst nach den gesetzlichen Vorgaben.  Diese sehen derzeit "nur" die passive Empfangsbereitschaft vor.  Diese ist mit der DATEV-Software zu 100% gewährleistet.

Jede weitere Funktionalität kann dann nur noch im Rahmen der Entwicklungskapazitäten implementiert werden; und diese sind im Anwaltsbereich leider sehr begrenzt.

Ich bin mir - auch ohne Kenntnis der Wettbewerber - sicher, dass sich das Anwaltspostfach mit seiner Schnittstelle zum beA derzeit am Markt nicht zu verstecken braucht, wenn ich dann lese, dass im Schweinsgalopp Verordnungen durch die Gesetzgebungsgremien gepeitscht werden, um den zwingenden Versand der eEBs aufzuweichen, weil die Gerichte hierfür nur bedingt ausgestattet sind, oder Geschäftsstellen die SafeID's der Anwälte aus dem Anwaltsregister abtippen müssen, dann können sich DATEV-Anwender nicht ernsthaft über eine noch unvollständige Implementierung aller Funktionen, beschweren.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
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Aber das klappt bestimmt mit dem nächsten Update. [...] Ebenso wie die Texterkennung aller beA-Anlagen, die seit Monatsanfang gesetzlich gefordert ist.

Hallo Herr Bachmann,

da brauchen Sie nicht bis zum nächsten Update zu warten.

Seit dem Servicerelease Juni (Version 9.26) werden die Anlagen nicht nur in PDF umgewandelt, sondern auch gleichzeitig maschinenlesbar gemacht.

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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bachmann,

Hintergrundinformationen zur OCR-Texterkennung von Anlagen der beA Nachricht im Anwaltspostfach in Anwalt classic finden Sie im Dokument:

OCR-Texterkennung von Anlagen der beA Nachricht im Anwaltspostfach in Anwalt classic

Die wichtigsten Neuerungen von Anwalt classic werden regelmäßig hier veröffentlicht (siehe die OCR-Neuerung z. B. im Kapitel DATEV Anwalt classic 9.26 unter Neue / geänderte Funktionen):

Aktuelle Version von DATEV Anwalt classic

Viele Grüße

Silvia Kubisch

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andreasnürnberger
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Hallo Frau Kubisch,

wird mit dem heute zur Verfügung gestellten Service-Release auch der Fehler behoben, dass das Mahngericht Berlin-Brandenburg derzeit die von Datev Anwalt erzeugten Mahnantragsnachrichten nicht bearbeiten kann?

Ich hatte mich auf Ihre Empfehlung oben an den Programmservice gewandt. Der Fehler war dort auch schon bekannt. Ich finde dazu in dem von Ihnen verlinkten Dokument allerdings nichts.

Der Fehler ist lästig. Denn ich muss die Mahnantragsnachrichten derzeit immer doppelt versenden. Einmal über Datev Anwalt und dann noch einmal als Weiterleitung über den beA-Webclient. Den zweiten Schritt kann ich aber nicht auf Verdacht sofort anstoßen, weil ich ja nicht weiß, ob der Fehler immer auftritt, was seit dem letzten Service-Release aber der Fall war. Ich warte also immer die Nachricht  des Mahngerichts ab, dass die Nachricht nicht eingelesen wurde. Ansonsten würde ich ja riskieren, doppelte Gebühren zu bezahlen.

Über eine schnelle Abhilfe würde ich mich freuen.

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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Nürnberger,

Ihre Verärgerung über den Fehler können wir gut verstehen. Dafür bitten wir Sie um Entschuldigung. Der Fehler wird noch nicht mit dem heutigen Service-Release 9.27 behoben. Derzeit müssen wir die Lösung noch bauen und testen.

Der Fehler wird voraussichtlich am 17.07.2019, 17:00 Uhr mit einem Hotfix zum Anwaltspostfach (K0005078) behoben. Ab morgen finden Sie diesen Termin auch im o. g. Neuerungen-Dokument aufgelistet. DATEV-Hotfixes finden Sie hier:

DATEV-Hotfixes

Ursache des Fehlers ist die Umstellung des Anwalt classic Anwaltspostfachs auf die neue Version der von der Bundesrechtsanwaltskammer ausgelieferten Schnittstelle mit Service-Release Anwalt classic 9.26. Diese stellt die Kommunikation zwischen der Fachsoftware und dem beA-System sicher und führt auch das Aufbringen von qualifizierten Signaturen durch.

Hintergrundinformationen zum Fehler finden Sie im Dokument:

EDA-Mahnantrags-Nachrichten können vom Mahngericht nicht gelesen werden

Viele Grüße

Silvia Kubisch

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Silvia Kubisch
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agmü
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Den zweiten Schritt kann ich aber nicht auf Verdacht sofort anstoßen, weil ich ja nicht weiß, ob der Fehler immer auftritt..

Sehr geehter Herr Nürnberger,

ich habe wegen des gleichen Fehlers mit dem AG Coburg - Zentrales Mahngericht - telefoniert.  Dort hat mir der zuständige Mitarbeiter auf meine Nachfrage wegen eines Doppelversandes mitgeteilt, dass Mehrfacheingänge innerhalb von 14 Tagen ignoriert werden würden; mit anderen Worten:  jedenfalls in Bayern schadet der Doppelversand von Mahnanträgen nicht, wenn er innerhalb 14 Tage erfolgt.

Ich würde daher vorsorglich beim Mahngericht Berlin-Brandenburg nachfragen, ob dort die gleiche Technik eingesetzt wird. In diesem Fall würde sich zumindest der Abhilfeaufwand standardisieren lassen.

mfg.

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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letzte Antwort am 12.07.2019 14:22:03 von agmü
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