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Unternehmen Online, Mandant mit mehreren Unternehmen

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letzte Antwort am 30.01.2023 12:30:28 von andrereissig
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larissa
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Hallo zusammen,

wenn ich einen Mandaten habe der mehrere Unternehmen hat, muss ich für jedes Unternehmen UO bestellen oder? Dann zahlt er auch für jedes Unternehmen die 10,50 p.M. ( + dann noch Belegarchiv).

Der Mandat selbst hat einen Stick wo er in UO zw. den Unternehmen wechseln kann und für seine Mitarbeiter bestelle ich jeweils auch einen Stick, bei denen ich dann nur die Rechte für das jeweilige Unternehmen freischalten lasse, was die sehen sollen.

Ein einfaches "JA" als Antwort reicht mir, wenn das so passt:)?

Vielen Dank und Grüße

Larissa Uzun-Unser

dsumann
Einsteiger
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Habe es in einer Rechnung und der Preisliste nachgeschaut:

Beraterbezogene Leistung

- Vertrag Unternehmen online               10,50 Euro   monatlich

darin enthalten sind 10 Nutzer (also 10 Mitarbeiter die per Zugangsmedium damit arbeiten können), jeder weitere Nutzer

kostet 2,00 Euro mehr.

Mandantenbezogene Leistung

- pro angelegtem Mandant                    je 3,50 Euro  monatlich (inkl. Belegvolumen bis 0,5 GB)

  bei Überschreitung des Belegvolumens Preise lt. Staffel in der Preisliste.

Der Rest "JA"

Die Mandanten alle unter der gleichen Beraternummer anlegen und pro Mandant immer nur den jeweils zuständigen Nutzer freischalten.

Dirk Sumann
KOB mayer+partner
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stbadelmann
Einsteiger
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Für die Mitarbeiter würde ich als Anmeldemedium Smart Login verwenden und die Unternehmen ohnehin unter einem Vertrag mit mehreren Mandanten anlegen.

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metalposaunist
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Für die Mitarbeiter würde ich als Anmeldemedium Smart Login verwenden

Und wenn man viele Belege hochladen will und womöglich noch ein großes MFP hat, in dem man die Ziele der Belegtypen hinterlegt, sodass die TIFFs gleich auf der Festplatte ankommen, kommt man mit SmartLogin nicht weit.

Im Windows Umfeld nutze ich immer einen mIDentity, zumal das SmartLogin auch alle 20min. von selbst die UO Sitzung abmeldet und ein Umzug des SmartLogin auf dem Smartphone viel umständlicher als ein PC Tausch mit mIDentity ist.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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stbadelmann
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Bei meinen Mandanten reicht meistens Smart Login. Viele wollen den Stick gar nicht mehr.

Was ist ein MFP? Tiff sagt mir was. Ich bin Anwender.

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andreashofmeister
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Für Mitarbeiter, die viel damit arbeiten immer beides.

Für leitende Personen, die nur administrative Auswertungen haben wollen, meist SmartLogin.

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metalposaunist
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Was ist ein MFP?

MultiFunctionPrinter, ein All in One: drucken, scannen, kopieren, faxen.

Gerade in größeren Unternehmen oder selbst auch alleine: immer die Belege von Hand einlegen und auf scannen drücken. Viel zu zeitraubend. Bei 50 Belegen / Monat vielleicht.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andreashofmeister
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Diese Geräte sterben bei uns gerade langfristig aus....eher kleine Scanner dann im Vormarsch.

DIN A3 ebenso......als Format...

larissa
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Nein SmartLogin kommt bei meinem Fall eh nicht in Frage, deswegen ist das mit dem Sticks schon richtig...aber irgendwie habe ich jetzt auf meine eigentliche Frage immer noch so keine befriedigende Antwort:)

Ich habe folgendes:

GmbH A

GmbH B

GmbH C....

Das gehört alles Herrn Mustermann und der will jetzt UO...d.h. ich mache 3x einen Vertrag für UO?

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metalposaunist
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Das gehört alles Herrn Mustermann und der will jetzt UO...d.h. ich mache 3x einen Vertrag für UO?

Nein, machen Sie nicht. Sie müssen einmalig festlegen, wo die Kosten für UO hinsollen, auf welche der 3 GmbHs. Dort legen Sie eine Beraternummer (~Kundennummer) dann neu an und bestellen dazu UO inkl. der Sticks.

Dann erstellen Sie 3x die Stammdaten für die GmbHs und berechtigen die Sticks für die einzelnen GmbHs bzw. Stammdaten (Beraternummer/Mandatennummer).

Die Kosten für UO laufen aber immer dort auf, wo die Daten liegen. Heißt: wenn Sie möchten, dass das Mandat die Rechnung bzgl. UO direkt von der DATEV bekommt, müssen Sie das mitgliedsgebundene Mandatengeschäft vereinbaren und zusätzlich alle Leistungen auf die Beraternummer vom Mandat verschieben / anlegen. Falls Sie auch Lohn für das Mandat machen, müssen Sie die Leistung ebenfalls verschieben oder unter der  Beraternummer des Mandanten anlegen.

Andernfalls, wenn die Daten (REWE/Lohn/...) unter Ihrer Beraternummer liegen, bekommt das Mandat nur die 10,50€ für UO in Rechnung gestellt von der DATEV, falls das mitgliedgsgebundene Mandantengeschäft aktiviert ist.

Ich weiß, bisschen kompliziert .

Diese Geräte sterben bei uns gerade langfristig aus...

Herr Hofmeister! Gibt doch nichts Schöneres als ein dickes, schnelles MFP, das zentral in der Firma beim Mandaten steht, wo man einfach nur x Ziele anlegt, alle Belege zum Scanner nimmt und sortiert reinlegt, scannt und dann automatisch alle Belege ohne weiteren Klick übertragen werden.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
stbadelmann
Einsteiger
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Danke für die Antwort. Das sind auch die Geräte, die ich empfehle. Kannte nur die Abkürzung nicht.

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andreashofmeister
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Nein. Eine Unterberaternummer (kostenlos), dann darunter eben x Mandanten.

So mache ich das. Auch wenn es schon bestehende Mandate sind. Die werden dann auf die Unterberaternummer gezogen/umgespeichert.

Dann einmal DUO bestellen, und mehrere Mandanten einrichten.

Kostet dann wie von  Herrn Sumann dargelegte Entgelte.

War das die Antwort auf Ihre Frage?

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larissa
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Vielen Dank die Herren, jetzt ist meine Frage beantwortet....:)

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andreashofmeister
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Danke für den Feedback. Falls weitere Fragen, gern....

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lösungsorientiert
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Ich habe eine weiterführende Frage dazu.

 

Wie ist die Bepreisung für GmbH B bzw. das zweite Unternehmen in oben genannten Beispiel?

 

GmbH A : 10,50 Euro + 3,50 Euro Archivierung

GmbH B:  nur 3,50 Euro Archivierung oder auch die 10,50 Euro?

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stbadelmann
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Sie bezahlen nur die Speicherkosten mit 3,50€.

metalposaunist
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Das kommt streng genommen auf die Verhältnisse an. Dazu steht in den DATEV AGB alles drin und mal wieder suche ich das schicke Beispiel der @Gelöschter Nutzer, wo genau das gut erklärt wurde. 

 

Das kann man so machen, wenn denn der GF mit min. 50% auch an GmbH B beteiligt ist - oder so ähnlich hat das die DATEV schön dargestellt. 

 

Sind beide Firmen komplett unabhängig voneinander, braucht es eigentlich einen 2. DUO Vertrag inkl. 2. Beraternummer. Sonst läuft dort nichts, weil man ja SmartCard der Person A für GmbH A + B freischalten kann. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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lösungsorientiert
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Herzlichen Dank für den wertvollen Input.

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stehe
Aufsteiger
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Ich betreue eine Mandatsgruppe, die soeben neu gegründet wird und aus diversen Gesellschaften bestehen wird. Grundsätzlich könnte ich somit alle Gesellschaften (max. 10 Stück) unter einer Beraternummer in DUO anlegen.

Wie verhält es jedoch, wenn später ggf. einzelne Gesellschaften veräußert und somit ggf. auf einen anderen Berater übertragen werden sollen. Können dann die DUO-Bestände für einzelne Gesellschaften übertragen werden?

Vielen Dank vorweg für die Hilfestellung 😉

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metalposaunist
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Ja, das geht. Sie übertragen dann nicht alle UO Bestände unter der 1 Beraternummer sondern nur die, die es schlussendlich betrifft. Ich gehe davon aus, dass jede Gesellschaft jeweils ihre eigenen DATEV UO Stammdaten bekommt. Dann können Sie Beraternummer/Mandantennummer a, c und i übertragen. Der Rest bleibt bei Ihnen. 

 

Bitte beachten, dass man dann DATEV bitten muss, die Medien (SmartCard/SmartLogin) einzeln aus der 1 Beraternummer auf jeweils andere übertragen zu lassen. Andernfalls müssen Sie diese löschen und der neue StB bestellt neue Medien auf eine eigene Beraternummer, die er neu anlegen muss, weil er ja die 1 Beraternummer nicht haben kann, sonst hätte er ja alle Medien und Sie keine mehr 😉.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Nutzer_8888
Erfahrener
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Nachricht 21 von 24
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Hallo Community,

 

möchte aus aktuellem Anlass mal diesen Thread aufwärmen.

 

Wir haben einen mit Mittelstand Faktura selbstbuchenden Mandanten (GmbH), der auch Unternehmen Online und darin neben Belege- und Bank-Online auch die Lohn-Vorerfassung nutzt. Nun möchte er eine weitere GmbH gründen. Er fragt nun, ob und was er (bzw. die betreuende Kanzlei - kein MigMag) nun neu bestellen muss. 

 

Hier hätte ich nun folgende Fragen, zu denen es zwar schon diverse Aussage hier im Forum gibt, in meinem Kopf bleiben aber immer ein paar Aspekte offen:

 

  1. Kann in Mittelstand Faktura grundsätzlich (technisch und lizenzrechtlich) auch die Buchhaltung für verschiedene Beraternummern erstellt werden (falls das neue Unternehmen extra DUO-Vertrag abschließt (oder schließen muss) und ist dafür "nur" das Unter-Beraternummernpasswort erforderlich?
  2. Wenn unter dem bestehenden DUO-Vertrag der GmbH 1 über die Stammdaten nun zusätzlich die GmbH 2 angelegt wird, besteht für den Mandanten dort ein volles der GmbH 2 zugeordnetes DUO-Umfeld (Bank-Online, Lohn Vorerfassung....)?
  3. Muss/kann eine solche Anlage (2. GmbH) vom DUO-Zugang des Mandanten oder über die DUO-Oberfläche der Kanzlei eingerichtet werden?
  4. Kann es in DUO eigentlich verschiedene Ordnungsbegriffe für Belege Online, Arbeitnehmer Online und Lohn-Vorerfassung geben bzw. wie (Ordnungsbegriffe) werden die sonstigen Daten in DUO (außer Belege Online - hier erscheint es recht klar) abgelegt?
  5. Was sind die Bedingungen der DATEV unter denen mehrere Unternehmen in einem DUO-Vertrag lizenzrechtlich geführt werden dürfen (hatte da schon mal was gelesen, kann es aber einfach nicht wiederfinden....)?

Falls diese Themen in einer von mir ungefundenen Stelle noch in gültiger Form aufgeführt ist, danke ich für entsprechende Hinweis.

 

Viele Grüße

 

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andrereissig
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@Nutzer_8888  schrieb:

Hier hätte ich nun folgende Fragen, zu denen es zwar schon diverse Aussage hier im Forum gibt, in meinem Kopf bleiben aber immer ein paar Aspekte offen:

 

  1. Kann in Mittelstand Faktura grundsätzlich auch die Buchhaltung für verschiedene Beraternummern erstellt werden (falls das neue Unternehmen extra DUO-Vertrag abschließt (oder schließen muss) und ist dafür "nur" das Unter-Beraternummernpasswort erforderlich?
  2. Wenn unter dem bestehenden DUO-Vertrag der GmbH 1 nun zusätzlich die GmbH 2 angelegt wird, besteht für den Mandanten dort ein volles der GmbH 2 zugeordnetes DUO-Umfeld (Bank-Online, Lohn Vorerfassung....)?
  3. Muss/kann eine solche Anlage (2. GmbH) vom DUO-Zugang des Mandanten oder über die DUO-Oberfläche der Kanzlei eingerichtet werden?
  4. Kann es in DUO eigentlich verschiedene Ordnungsbegriffe für Belege Online, Arbeitnehmer Online und Lohn-Vorerfassung geben bzw. wie (Ordnungsbegriffe) werden die sonstigen Daten in DUO (außer Belege Online - hier erscheint es recht klar) abgelegt?
  5. Was sind die Bedingungen der DATEV unter denen mehrere Unternehmen in einem DUO-Vertrag lizenzrechtlich geführt werden dürfen (hatte da schon mal was gelesen, kann es aber einfach nicht wiederfinden....)?

 


1. Ja und ja

 

2. Ja

 

3. DUO: Kanzlei - Mittelstand Faktura: Mandant vor Ort

 

4. Das würde ich vermeiden, denn dann hatte man ein DUO für Fibu-Belege und ein DUO für Lohnbelege. Das Unternehmen hieße jeweils gleich, aber man müsste ständig wechseln. Bloß nicht, das gibt nur Chaos! Denn dann lädt der Mandant irgenwann Lohnbelege unter der Fibu hoch und der Lohnsachbearbeiter kommt nicht an die Belege. Außerdem bezahlt man dann zwei Belege Online-Bestände.

 

5. DATEV AGB Punkt 2.3 agb_2018_deutsch_web.pdf (datev.de)

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Nutzer_8888
Erfahrener
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Wow, super schnelle Antwort - Danke!

 

Zu 4.: bedeutet, dass die Daten quasi an Belege-Online Bestände gekoppelt sind (Würde das auch niemals mischen, möchte aber die Ablagelogik in DUO verstehen (es gibt ja nicht nur Beleg-Daten sondern auch weitere, die ja auch irgendwo unter einem Ordnungsbegriff gespeichert werden müssen...).

 

Zu 5.: Habe da gerade noch folgenden Thread gefunden (https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/Auftragswesen-f%C3%BCr-unter-Unternehmen-bestellen/m-p/330650/highlight/false#M36791 ), der hier auf den Außendienst verweist ...

 

 

Danke!

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andrereissig
Experte
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@Nutzer_8888  schrieb:

Wow, super schnelle Antwort - Danke!

 

Zu 4.: bedeutet, dass die Daten quasi an Belege-Online Bestände gekoppelt sind (Würde das auch niemals mischen, möchte aber die Ablagelogik in DUO verstehen (es gibt ja nicht nur Beleg-Daten sondern auch weitere, die ja auch irgendwo unter einem Ordnungsbegriff gespeichert werden müssen...).

Genau. Wenn die Ordnungsbegriffe von Fibu-Bestand und Belege Online-Bestand nicht übereinstimmen, finden die Daten nie zueinander. Sie können also in Mandant 123 keine Belege unter dem Begriff 456 verknüpfen.

 


Zu 5.: Habe da gerade noch folgenden Thread gefunden (https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/Auftragswesen-f%C3%BCr-unter-Unternehmen-bestellen/m-p/330650/highlight/false#M36791 ), der hier auf den Außendienst verweist ...


Was ja zur Aussage aus den AGB passt, die eine Entscheidung durch die DATEV bedingen.

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letzte Antwort am 30.01.2023 12:30:28 von andrereissig
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