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Ordnungsbegriff ändern

28
letzte Antwort am 06.11.2018 12:05:32 von 0815
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michael
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 29
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Hallo zusammen,

vor kurzem stand ich vor folgendem Problem: Ein Datenbestand aus dem Rechnungswesen wies eine bestimmte Zentrale Mandantennummer auf und eine bestimmte Beraternummer (Ordnungsbegriff). Nun war aber die Beraternummer falsch, d.h. ich stand vor dem Problem, wie ich die Beraternummer (und damit den Ordnungsbegriff des Datenbestands) ändere. Ein Anruf bei der DATEV brachte die Lösung: Ich sollte einen zweiten Datenpfad anlegen, den Datenbestand dorthin kopieren und dann mittels "Speichern unter" die Beraternummer ändern. (Wahrscheinlich gebe ich das hier falsch wieder...?) Irgendwie klappte das aber nicht, denn wenn ich den gesicherten Datenbestand vom ersten Datenpfad gesichert und auf dem zweiten Datenpfad eingespielt habe und dann über "Speichern unter" die Beraternummer ändern wollte, kam die Meldung, dass die Leistung unter der Mandantennummer bereits existiert. Irgendwie habe ich es dann schlussendlich doch noch geschafft, indem ich sowohl die Zentrale Mandantennummer und die Beraternummer geändert und die Leistung dann neu zugeordnet habe. (Ich hoffe, ich gebe das hier richtig wieder.)

Aber nun meine Bitte: Könnte mir jemand nochmal Schritt für Schritt erklären, was ich zu tun habe, wenn ich die Beraternummer des Datenbestandes unter Zuhilfenahme des zweiten Datenpfades ändern möchte. Denn so richtig verstanden habe ich das, was ich heute gemacht habe, noch nicht. Ich weiß nur, dass es schlussendlich dann geklappt hat. Aber ich will es halt für die Zukunft wirklich verstehen.

Ich freue mich über Antworten.

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 29
4400 Mal angesehen

(Wahrscheinlich gebe ich das hier falsch wieder...?)

Nein, alles korrekt so.

(Ich hoffe, ich gebe das hier richtig wieder.)

Jap, immer noch alles korrekt.

Aber nun meine Bitte: Könnte mir jemand nochmal Schritt für Schritt erklären, was ich zu tun habe, wenn ich die Beraternummer des Datenbestandes unter Zuhilfenahme des zweiten Datenpfades ändern möchte.

Naja, das kommt ganz drauf an, was es wie wo in DATEV schon gibt.

Fakt ist: pro Mandant(ennummer) darf es immer nur eine Leistung geben. Diese Leistung ist dann aber auch an die Beraternummer geknüpft. Wo die Daten liegen, also in welcher DATEV Datenbank, ist DATEV völlig egal. Diese 2. Datenbank wird nur benutzt, um die Beraternummern, wie Sie sagten mittels speichern unter zu ändern.

Nichts desto trotz bleibt der Fakt, dass es pro Mandant nur 1 Leistung geben darf, auch wenn diese z.B. im 2. Datenpad liegt. Die 2 Datenbanken behandelt DATEV wie 1 Große.

Sie wollten den Bestand also unter einer anderen Beraternummern speichern, was aber nicht möglich war, weil es unter der Ihr angegebenen Kombination aus Beraternummer/Mandatennummer schon eine Leistung Rechnungswesen gab (ob die im STANDARD Datenpaf liegt oder im 2. neu angelegten, ist DATEV völlig egal). Daher diese Meldung.

Deshalb mussten Sie die Leistung REWE, die mit Mandant xy verknüpft war, entknüpfen, sodass es keine REWE Leistung zu Mandant xy in DATEV gibt. Sehr wohl gibt es aber noch die REWE Daten in der Datenbank, die angepasst werden und mit denen am Ende was passieren muss, um weiter Ordnung zu halten.

Ich denke, Sie haben die Leistung dann via meine Kanzlei (links) > Rechnungswesen (... habe den Pfad gerade nicht im Kopf) von Mandanten getrennt, da hier alle Leistungen mit allen Mandanten aufgelistet werden, in der man die Verknüpfung aufheben kann.

Via Bestandsdienste Rechnungswesen lässt nur der Bestand als solches inkl. Berater und Mandantennummer (meist) nur exportieren und importieren.

Ich hoffe, das ist verständlich. Ist etwas blöd zu erklären und selbst ich ITler habe daran lange knacken müssen, bis ich verstanden habe, wie die DATEV hier arbeitet.

EDIT: Vielleicht noch als Input: DATEV versucht beim speichern unter direkt eine Verknüpfung zwischen Mandat und Leistung herzustellen, sodass hier nicht manuell nachverknüpft werden muss.

Sie haben bsp. ein Mandat mit Nummer 1234/99998 und darunter keine REWE Leistung. Diese kommt bsp. durch Selbstbucher von 5678/100000, sodass Sie hier mittels speichern unter die Leistung / REWE Sicherung auf 1234/99998 umspeichern und DATEV dann direkt beides verknüpft und die Leistungsübersicht im DAP nach F5 direkt die REWE Bestände anzeigt. Ob diese nun in der STANDARD Datenbank oder 2. Datenbank liegt, ist der Leistungsübersicht / dem DAP egal. Das erkennen Sie nur, wenn Sie mit der Maus drüber fahren und dann der Pfad / die Datenbank angezeigt wird.

Ist beim speichern unter zum passenden Mandat schon eine REWE Leistung angelegt, erscheint die in Ihrem Beitrag beschriebene Fehlermeldung. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 3 von 29
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Da es diesen Ordnungsbegriff in den zentralen Stammdaten ja schon gab, ist diese Meldung ja auch folgerichtig. Es erscheint dann aber das Fenster, dass Sie einen "anwendungsspezifischen Fall" anlegen können.

Machen Sie das, dann können können Sie diesen Fall dann später in der "Geschäftsfeldübersicht Buchführung/Jahresabschluss) zumindest aufrufen.

Und natürlich in den Bestandsdiensten dann entsprechend im 2. Datenpfad dann neu abspeichern. Denn entweder sichern und/oder über kopieren an den ursprünglichen Bestand (den es ja mit dem richtigen Ordnungsbegriff schon gibt anhängen. Den Bestand im 2. Datenpfad können Sie dann löschen.

0815
Fachmann
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Nachricht 4 von 29
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Hallo.

(ob die im STANDARD Datenpaf liegt oder im 2. neu angelegten, ist DATEV völlig egal). Daher diese Meldung.

Meines Wissens nicht ganz. Wenn die Bestände auf verschiedenen Datenpfaden liegen, können zwei Bestände mit gleicher Beraternummer, gleicher Mandantenummer und gleichem Jahr exisitieren. Bspw. 98765/12345, Jahr 2018. So erinnere ich mich, bin aber nicht 100-%-ig sicher.

Viele Grüße.

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0815
Fachmann
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Nachricht 5 von 29
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Hallo,

Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer/Basis-Nummer) innerhalb der Mitgliedschaft ändern: Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071025

Relevant für:

Alle Steuerprogramme

Anlagenbuchführung

Basis Wirtschaftsberatung

Bilanzbericht compact / classic / comfort

DATEV Basis

DATEV DMS classic

DATEV Mittelstand Faktura und Rechnungswesen-Programme

Kanzlei-Rechnungswesen

Kanzlei-Rechnungswesen compact pro

LODAS compact / classic / comfort

Lohn und Gehalt compact / classic / comfort

Zahlungsverkehr

Viele Grüße.

marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 6 von 29
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Korrekt, bei Zwei Datenpfaden (z.B. "Standard" und "Neu") kann man einem Mandanten zwei Leistungen verknüpfen, allerdings keine zwei Leistungen des selben Datenpfads

Viele Grüße

Viele Grüße
Marc Brost
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marcbrost
Erfahrener
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Nachricht 7 von 29
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Hallo Herr Kuhlmey,

wenn SIe den Bestand bereits auf dem richtigen Datenpfad hatten und nur der Ordnungsbegriff falsch war wäre mein Vorschlag gewesen den Bestand im richtigen (Standard)-Datenpfad über "Speichern unter" von der alten auf die neue Nummer zu speichern. Wichtig ist dabei der Haken "ursprüngliche Daten löschen", damit sie keine zwei Bestände haben. Anschließend den Bestand in der Fibu/Jahresabschluss ggf. neu zum betroffenene Zentralen Mandanten zuordnen.

Achtung:

Sollten Sie die Berichtsschreibung (Bilanzbericht/Abschlussprüfung) bei diesem Mandant nutzen, müssen Sie diese erst als anwendungsspezifischen Fall wegordnen, da diese so stark mit der Buchführung verbunden ist dass Sie sonst porobleme bekommen würden. Anschließend auch den Berichtsschreibungsbestand auf die neue Nummer umspeichern und ggf. zuordnen, dann haben Sie die Fibu samt Bericht auf dem korrekten Ordnungsbegriff

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
michael
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 29
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Super! Vielen Dank für die vielen Antworten!

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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 29
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Hallo Community,

ich habe die Diskussion mit Interesse verfolgt. Lassen Sie mich aus Sicht des DATEV-Anwenderservice die wichtigsten Punkte kurz zusammenfassen.

Das Thema ist auf der Informations-Datenbank in mehreren Dokumenten zu finden. Als Einstieg eignet sich hier das schon genannte Dokument 1071025. Hier haben Sie einen Überblick über alle Programme mit Absprungpunkten zu den Dokumenten der einzelnen Programme.

Wenn wir uns nur auf das Ändern der Ordnungsbegriffe im Rechnungswesen beschränken, haben wir zwei Hauptdokumente in denen das Vorgehen erklärt wird:

Für Steuerberater: Dokument 1036136

Für Unternehmen mir DATEV Mittelstand: Dokument 1070308

Warum gibt es zwei Dokumente? Es gibt ein paar Unterschiede zwischen den Arbeitsplätzen für Kanzleien und Unternehmen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Mitarbeiter in Unternehmen mit dem Dokument 1036136 nicht zurechtkommen.

Beide Dokumente sehen auf den ersten Blick groß aus. Das liegt an den vielen Abhängigkeiten des Rechnungswesen-Bestands zu Daten im Rechenzentrum. Daher gibt es einige Absprungpunkte zu anderen Dokumenten, wenn die entsprechende Funktion genutzt wird.

Wenn Sie vor einem Ändern der Ordnungsbegriffe stehen, müssen Sie vorher eine zentrale Frage beantworten: Gibt es bereits einen Bestand auf dem Ziel-Ordnungsbegriff? Dabei ist es egal, ob es sich um dieselben Wirtschaftsjahre handelt oder unterschiedliche Wirtschaftsjahre.

Lautet die Antwort Nein, ist der Fall einfach. Gehen Sie nach der Anleitung in den Dokumenten 1036136 oder 1070308 vor.

Lautet die Antwort Ja, dann ist das Umspeichern nicht sofort möglich.

Sie haben nun grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Sie sichern und löschen den Zielbestand, speichern danach um und spielen fehlende Jahre aus der Sicherung wieder ein.

2. Sie weichen auf einen zweiten Datenpfad aus.

Auf der Informations-Datenbank haben wir im Dokument 1045820 den 1. Weg dokumentiert. Das Anlegen und spätere Löschen eines weiteren Datenpfades bereitet einigen Anwendern Probleme. Vor allem, wenn am Ende das Löschen vergessen wird, arbeiten mache Anwender danach versehentlich im falschen Bestand. Daher haben wir uns gegen eine öffentliche Dokumentation der Datenpfad-Lösung entschieden.

Nur in einem Spezialfall, wenn ausschließlich die Daten der Anlagebuchführung umgespeichert werden sollen, funktioniert nur die Datenpfad-Lösung. Dieser Fall ist im Dokument 1070302 beschrieben.

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch ein relativ neues Dokument erwähnen. Eine häufige Serviceanfrage ist der Fall, wenn eine Bestandssicherung von einem anderen Steuerberater eingespielt und dann direkt auf die eigene Beraternummer umgestellt werden soll. Dazu gibt es seit letztem Monat das Dokument 1003902.

Leider nahmen in den letzten Jahren die Anfragen von Anwendern zu, die das Ändern von Ordnungsbegriffen vom DATEV-Service per Fernbetreuung machen lassen wollen. Da dies je nach Größe des Datenbestands und individueller Situation auch mal länger dauern kann, machen wir das nicht mehr im Rahmen einer normalen Serviceanfrage, sondern als individuelle Dienstleistung und berechnen nach Aufwand.

Sie können dafür Termine buchen. Einen Link zur Buchungsmöglichkeit finden Sie in den genannten Dokumenten im Kapitel Unterstützungsangebote. Die Fälle werden nicht direkt an der Hotline bearbeitet, da dies die Wartezeit für die nachfolgenden Anrufer stark erhöhen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
michael
Aufsteiger
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Cool! Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

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andreashofmeister
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Danke für die gut strukturierte Hilfe! Die Frage taucht ja durchaus regelmäßig auf!

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marcbrost
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Danke Herr Pollack, damit hat man nun eine ausführliche Antwort die alle Facetten abdeckt

Viele Grüße
Marc Brost
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0815
Fachmann
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Nachricht 13 von 29
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Hallo Herr Pollack,

vielen Dank auch von meiner Seite für die umfangreiche Beschreibung. Ist abgespeichert

Ich würde es begrüßen, wenn die Datenpfad-Lösung dennoch dokumentiert würde. Auch ich habe die Lösung nämlich nur "unter der Hand" bekommen. Und in manchen Fällen ist diese Lösung unumgänglich. Z.B. in diesem Fall: Mandant bucht, StB erstellt JA. Bis einschl. 2016 ist der Datenbestand beim StB aktueller, weil inkl. JA. Darf also keinesfalls mit dem Bestand vom Mandanten überschrieben werden. Mandant bucht 2017. 2017 ist also beim Mandanten aktueller. Mandant sichert für den StB nur 2017 (da alles bis 2016 beim StB ja nicht überschrieben werden darf). Soweit ich mich entsinne, geht das nur mit der Datenpfad-Lösung. In einem der LEXinform-Dokumente stand beschrieben, wie das mit Hin-und-Her-Speichern zu lösen sei. Hat aber (bei mir) auch in mehreren Anläufen nicht wie beschrieben funktioniert. Kam stets die Meldung, dass schon ein Bestand im Ziel existiert. Wie gesagt, soweit ich das gerade aus der Erinnerung rekapitulieren konnte.

VIele Grüße.

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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 29
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Hallo 0815,

sicher gibt es einzelne Fälle bei denen die Datenpfad-Lösung die bessere Wahl ist. Ihrer gehört meiner Einschätzung nach nicht dazu.

Ihrer Beschreibung nach nehme ich an, dass der Mandant die Buchführung unter seiner eigenen mandantengenutzten Beraternummer führt. Einmal im Jahr erhalten Sie die fertige Buchführung, kopieren Sie auf die Beraternummer der Kanzlei und erstellen dann den Jahresabschluss.

Die Sichern-Löschen-Einspielen-Lösung funktioniert auch in diesem Szenario. Ich vermute, dass Sie den Zielbestand nach dem Sichern und vor dem Speichern unter nicht vollständig gelöscht haben.

Ähnliche Fälle bearbeite ich fast täglich im Service. Und ich stelle den Anwendern immer eine Frage: Warum so kompliziert? Warum lassen Sie den Bestand auf zwei Ordnungebegriffen laufen und machen jedes Jahr den Umstand der Umkopiererei?

Sie können sich mit dem Mandanten auf eine gemeinsame Beraternummer einigen. Sowohl Sie können den Jahresabschluss auf der mandantengenutzten Beraternummer erstellen, als auch der Mandant kann die Buchführung auf der Kanzlei-Beraternummer führen.

Bei Nutzung der mandantengenutzten Beraternummer, muss einmal geprüft werden, welche anderen Leistungen sie einsetzen um Abhängigkeiten zu klären.

Bei Nutzung der Kanzlei-Beraternummer und Nutzung von RZ-Dienstleistungen müssen einmalig Rechte vergeben werden.

Die meisten Kanzleien entscheiden sich für die gemeinsame Nutzung der mandantengenutzten Beraternummer.

Gerne kann ich Sie individueller im telefonischen Gespräch beraten. Schreiben Sie einfach einen Servicekontakt und bitten um meinen Rückruf. Beziehen Sie sich auf diesen Community-Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
Service Rechnungswesen (FIBU)
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andreashofmeister
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Danke Herr Pollack,

ich bearbeite diese "Sachverhalte" auch des Öfteren, von daher bin kann ich Argumentation der Fragen

"Warum so kompliziert? Warum lassen Sie den Bestand auf zwei Ordnungebegriffen laufen und machen jedes Jahr den Umstand der Umkopiererei?" nur zustimmen.

Man kommt dann als Anwender leider schnell an die Grenzen des DAP, wie man erkennt.

Was hier echt helfen würde(wie bei so vielen dieser Fälle) wäre eine Arte Tableau mit Aufzeichnung der Fallunterscheidungen und "Konsequenzen". So könnten die Anwendern von vornherein entsprechend dieser Aufzeichnung auf die entsprechenden Auswirkungen Ihrer Ordnungsbegriffsjongliererei  und Datenbestandsszenarien hingewiesen werden.....

Nur mal so als Tip......

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0815
Fachmann
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Nachricht 16 von 29
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Hallo Herr Pollack,

danke für Ihre Rückmeldung.

Gegenfrage: Warum so kompliziert, Datev? Warum kann ich aus einer Sicherung nicht einfach die einzelnen Jahre auswählen, die ich einspielen möchte? Und sollte das betreffende Jahr im Ziel existieren, dieses einzelne Jahr überschreiben? Und fertich.

– Ist die Software für den Kunden da, oder der Kunde für die Software?

Vergessen Sie bitte nicht: Wer Buchhalter ist, ist Fachmann auf seinem Gebiet. Aber dann eben nicht gleichzeitig noch Service-Techniker oder Informatiker, wie Sie (der seinen "Datev-RW"-Fachbereich hat, während wir Datev-Anwender alle gängigen Datev-Programme leidlich bedienen können müssen). Buchhaltungsprofi + IT-Fachmann in einer Person ist selten.

Eine Art Übersicht, wie von Herrn Hofmeister ins Spiel gebracht, würde sicher helfen. Das gleiche Thema, wie bei den Platzhaltern in der Vorlagenverwaltung ...

Vielen Dank für Ihr freundliches Unterstützungsangebot. Ich gebe es gern weiter. Vielleicht hilft es ja weiter.

Viele Grüße.

DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 17 von 29
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Hallo 0815,

hallo Herr Hofmeister,

vorweg, das Auswählen einzelner Jahre beim Einspielen einer Sicherung ist für die Finanzbuchführung möglich (nicht aber für ANLAG und Kostenrechnung). Was nicht geht ist das Einspielen und gleichzeitige Ändern des Ordnungebegriffs.

Aber ja, ich gebe Ihnen beiden Recht. Das Thema ist komplex aufgrund der vielen möglichen Abhängigkeiten zu anderen DATEV-Programmen und welche Funktionen im RZ genutzt werden. Bisher ist uns auch kein Weg eingefallen diese Komplexität zu reduzieren.

Wir hatten uns vor einiger Zeit auch schon einmal Gedanken gemacht, ob wir von DATEV Empfehlungen für eine richtige Vorgehensweise in Abhängigkeit von bestimmten Situationen geben können. Dabei ist uns schnell klar geworden, dass bei bestehenden Mandaten die Strukturen teilweise über viele Jahre sehr individuell auseinander gewachsen sind. Wir hätten ein Dokument oder eine Matrix oder was auch immer schreiben müssen, das so komplex geworden wäre, dass weder wir noch Sie damit etwas hätten anfangen können. Den Versuch haben wir schnell wieder aufgegeben.

Daher kann ich in diesen Fällen nur raten, lassen Sie sich von uns individuell beraten. Den meisten Kanzleien ist auch gar nicht bewußt, dass Sie hier Optimierungsbedarf haben. Oft kommt das erst heraus, wenn nach Jahren ein neuer Mitarbeiter das Umkopieren übernehmen soll und deswegen bei uns im Service anruft.

Für neue selbstbuchende Mandanten haben wir ein paar mögliche Standardszenarien identifizieren können und Empfehlungen im Dokument 1080952 veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen


Chris Pollack
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marcbrost
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Hallo Herr Pollack,

das Einspielen und gleichzeitige Ändern des Ordnungebegriffs wäre doch eine Möglichkeit die Komplexität zu verringern, bitte mal als PSI aufnehmen, ich bin mir sicher andreashofmeister​ und  0815​ würden dies ebenfalls so sehen

Zudem wäre die Unterteilung in Einzeljahren gerade bei Anlag und Kost hilfreich um einen besseren Austausch zu gewährleisten und das hin- und herkopieren zu vereinfachen.

VIele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
andreashofmeister
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Nachricht 19 von 29
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Für neue selbstbuchende Mandanten haben wir ein paar mögliche Standardszenarien identifizieren können und Empfehlungen im Dokument 1080952 veröffentlicht.

Danke für die Nennung des o. zitierten Dokumentes. Ich kann Ihnen durchaus wieder beipflichten, was die Inanspruchnahme Ihres Angebotes angeht. Sicherlich von Vorteil, wenn man plötzlich mit solchen Szenarien konfrontiert wird. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit (ich bearbeite solche Fälle in steter Regelmäßigkeit) weiß ich mir mittlerweile zu helfen auch ohne Dokument.

Genau so ein Dokument könnte als Leitlinie helfen und so eine Inanspruchnahme der Hotline nur noch auf "schwerste Fälle" bedeuten. Na klar, kommt da eine individuelle Beratung der Sache entgegen. Nur: vielfach haben Sie keine "Wahl" der Optimierung. Das kommt heutzutage vielfach vor, wenn Sie Mandate mit eigener Beraternummer von anderen Beratern übernehmen. Selbst das ist ja schon ein Formalismus.

Wie dem auch sei, ich werde es leider immer wieder zu erwähnen, endlich so ein Dokument (wie 1080952) herauszubringen, auf das man sich dann letztendlich mal berufen kann. Und dann weitere Probleme besprechen kann. Vielleicht bringt meine Bitte ja mal was...

Warum geben Sie so schnell auf? Woran sind Sie denn gescheitert? Praxisfälle kann ich Ihnen gerne aufzeigen. Da gibt es die "dollsten Kostellationen"....

VG, A. Hofmeister

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andreashofmeister
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Nachricht 20 von 29
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Zudem wäre die Unterteilung in Einzeljahren gerade bei Anlag und Kost hilfreich um einen besseren Austausch zu gewährleisten und das hin- und herkopieren zu vereinfachen.

Einzeljahre bei Anlag und Kost? Träumchen......

Ich halte mir die Begründung gegen diese Möglichkeit (also die Rechtfertigung der Unmöglichkeit) hin und wieder gedanklich vor Augen .....

Marc, ob das noch was wird........

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DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Brost,

Sie sprechen mir aus der Seele. Den PSI gibt es und ich bin froh über jede Nennung.

Es gilt noch die entsprechende Überzeugungsarbeit in unserer Entwicklung zu leisten. Ich spreche das Thema auch von Zeit zu Zeit an. Ich brauche Ihnen aber nicht zu erklären, wie das mit den Wünschen läuft und will hier auch keine der üblichen Standardsätze schreiben. Die Prioritäten liegen gerade woanders. Aber ich verspreche Ihnen, ich gebe nicht auf.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

Service Rechnungswesen (FIBU)

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Chris Pollack
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marcbrost
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Nachricht 22 von 29
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Das wird nichts, das ist mir schon klar.

Eben in der Datev-Seminarunterlage mit Erschrecken festgestellt, dass in 2019 die Anbindung an Shopsysteme wie JTL, Plentymarkets etc. anstehen soll. Wenn ich mich recht entsinne gibt es hier schon Schnittstellenanbieter wie JeraSoft, Dekodi Nexus etc. Im Umkehrschluss fehlen nach wie vor hunderte Programmänderungen die hier im Forum schon fleißig gesammelt werden, z.B: Einbindung von Kreditkarten, ein einheitliches Kontoblatt mit allen Funktionen der drei bisherigen Derivate (Kontoblatt, Arbeitskonto, OPOS-Konto). Ich versteh es einfach nicht wie man so stur sein kann...

Viele Grüße
Marc Brost
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Hallo Herr Pollack,

mal ein revolutionärer Vorschlag: Wenn Sie froh über jede Nennung sind, dann öffnen Sie doch einen Thread und sammeln Sie dort Nennungen, dann unterstützen wir Sie gerne die Anzahl der Nennungen zu erhöhen

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
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Chris_Pollack
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Hallo Herr Hofmeister,

ich denke wir können mit den bestehenden Dokumenten etwa 95% der Fälle abdecken. Allein, dass ich inzwischen 6 verschiedene Dokumente allein in diesem Thema genannt habe, zeigt auf wie viele verschiedene Sachverhalte wir abdecken. Es wird aber nie möglich sein alles über Dokumente zu klären.

Wir sind kontinuierlich dabei die Dokumente zu verbessern. Das ist ein Dauerthema. Wir müssen aber immer darauf achten, dass der normale, nicht technisch versierte Benutzer noch versteht, was wir da schreiben. Das ist manchmal ein Drahtseilakt. Der gelingt uns mal besser und mal schlechter.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

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Chris Pollack
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0815
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Hallo Herr Pollack,

gefällt mir! Danke für das Verzichten auf Standardsätze. Und für das "Dranbleiben".

Gern schließe ich mich den von marcbrost​ genannten Vorschlägen an:

  • Einspielen und gleichzeitiges Ändern des Ordnungsbegriffs
  • Unterteilung in Einzeljahre bei Anlag und Kost

          (bei KOST wäre es in meinem Anwendungsbereich vmtl. verzichtbar)

BtW, wer oder was ist "PSI"? Wikipedia bietet mir interessante Erklärungen, wie z.B. "Potenziell systemgefährdenes Institut", an ...

Viele Grüße.

PS: Ihr freundliches Hilfsangebot habe ich an die Kollegin weitergegeben. Sie meint, dass dies bei uns viele weitere Kolleginnen und Kollegen betreffen dürfte. Sie wird sich ggf. bei Ihnen melden, allerdings nicht in nächster Zeit. Vermutlich, wenn das nächste Einspielen ansteht.

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andreashofmeister
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Es gilt noch die entsprechende Überzeugungsarbeit in unserer Entwicklung zu leisten.

Dieser Satz sagt alles. Wenn Sie es intern schon nicht schaffen, was sollen dann "unsere ständigen Wünsche oder aber gar Forderungen" bewirken?

Oder aber anders herum: man liest HIER unsere Wünsche und schlägt sich feixend auf die Schenkel....

Es geht hier um das schnöde Problem der Anpassung von Ordnungsbegriffen.....

DATEV-Mitarbeiter
Chris_Pollack
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Hallo Herr Brost,

Ihre Beiträge aus diesem Thema werden schon angehängt

Ich habe auch schon andere Ideen wie ich aus den Servicegesprächen in denen Dokument 1003902 zur Sprache kommt automatisch eine Nennung ableiten kann.

Wie gesagt, ich bleibe dran, kann aber nichts versprechen.

Hallo 0815,

PSI ist die Bezeichnung für unser internes Werkzeug mit dem wir u.a. die Wünsche sammeln. Egentlich ein interner Begriff, der aber schon ein paar Mal den Weg in die Community gefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Chris Pollack

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Chris Pollack
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marcbrost
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PSI, das ist doch der Typ von "Gangam Style" https://www.youtube.com/watch?v=9bZkp7q19f0

Spaß Beiseite, ein PSI bezeichnet die Datev als "Wunsch-Nennung", sprich wenn ein Verbesserungswunsch/Anforderung an die Datev weiter geleitet wird dieser als PSI erfasst und verschwindet in der Blackbox "Datev PSI-Sammlung", um in einigen Jahren eventuell mal versehentlich umgesetzt zu werden Je mehr Nennungen desto wahrscheinlicher wird ein Wunsch umgesetzt.

Viele Grüße
Marc Brost
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0815
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Danke! Mit Gangnam-Style in die Mittagspause! Läuft.

...

Ach und danke fürs Erklären

28
letzte Antwort am 06.11.2018 12:05:32 von 0815
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