Hallo,
nun die erste Sammelprüfung der Deutschen Rentenversicherung mit euBP-Daten aus der Lohnabrechnung und der Finanzbuchführung durchgeführt.
Fazit:
Insgesamt sehr zufrieden
Vielleicht möchte noch jemand über Erfahrungen mit dieser neuen Unterstützungsmöglichkeit (euBP mit Finanzbuchführung) berichten.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo,
klasse, danke für die Info.
Die euBP hatte vorher ja bereits viel Zeit und Aufwand erspart. Durch die Berücksichtigung der Fibu konnte ich mir gut vorstellen, dass das noch besser wird. Schön, dass es tatsächlich so ist (sein kann).
Jetzt fehlen "nur" noch die elektrischen Meldekorrekturen und Bescheide. Dann nimmt auch endlich die leidige manuelle DEÜV-Meldung nach einer Prüfung ihr Ende.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
auch wir haben in diesem Jahr das erste Mal die euBP genutzt. Die Testvoraussetzungen waren gut, denn es waren allesamt kleine, überschaubare Mandanten. Bei uns allerdings ohne FiBu-Daten.
Hat alles wunderbar geklappt, die Prüferin hat ein paar Unterlagen angefordert (Studienbescheinigung, Mitteilung über die Note, Belege im Zusammenhang mit der KSK, Anträge Befreiung RV-Pflicht usw.) und gut war es.
Da man im Falle einer euBP nun aber keine Prüfer-DVD mehr erstellen lässt, fehlt mir persönlich etwas der Überblick über die SV-Schwerpunkte. Bei Löhnen, die recht umfangreich sind und Kfz-Nutzungen, Erholungsbeihilfen, bAV, Abfindungen, Studenten, Praktikanten u. ä. enthalten, ist die visuelle Aufbereitung der einzelnen Prüffelder per DVD sehr hilfreich.
Da man im Falle einer euBP nun aber keine Prüfer-DVD mehr erstellen lässt, fehlt mir persönlich etwas der Überblick über die SV-Schwerpunkte.
Sie können sich ja trotzdem die DVD vor einer Prüfung anfordern.
Wobei, die Möglichkeit der Auswertbarkeit der an die Deutsche Rentenversicherung übermittelten Daten, schon einen gewissen Charme hätte.
Natürlich kann man eine DVD anfordern, die kostet aber auch Geld. Wir sind nun mal aber so ehrlich und sagen dem Mandanten, dass wir die euBP nutzen werden. Wenn dann aber in der Rechnung eine Lohn-Archiv-DVD erscheint, gibt es Diskussionen.
Sicherlich, man muss dem Mandanten nicht alles sagen, aber ist dies dann wirklich noch mit dem Berufsstand vereinbar? Andererseits die zusätzliche DVD damit zu begründen, dass nur dadurch eine optimale Prüfungsvorbereitung gewährleistet werden kann, führt bei manchen auch nicht zum Ziel: "Wir bezahlen doch ohnehin schon für die Abrechnungen.", "Es ist mein Geld, welches Sie ausgeben." usw. Alles schon gehabt.
Moin Moin Herr Preuß,
auch vor Zeiten der euBP haben wir einmal jährlich eine Kanzlei-Lohn-Archiv-DVD für das letzte Jahr mit allen Mandanten abgerufen.
Der/ die Prüfer wurde hier vor Ort im Laufe des Jahres dann nur für die zu prüfenden Mandaten freigeschaltet. Ein Abruf einer DVD pro Mandant für Prüfungszwecke war und ist so nicht erforderlich.
So könnten Sie auch einmal jährlich 1 DVD abrufen und haben weiterhin die Übersicht die Sie schätzen für die Kosten 1 DVD.
Beste Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
die Möglichkeit ist mir auch bekannt, kann man auch so machen. Da ich aber bei uns der einzige Vorbereiter für die Prüfungen bin, sollte ich mir zwar etwas wünschen dürfen können, aber Wünsche bleiben manchmal halt auch unerfüllt.
Viele Grüße
Wir bezahlen doch ohnehin schon für die Abrechnungen.", "Es ist mein Geld, welches Sie ausgeben." usw. Alles schon gehabt.
Die Prüfung muss der Mandant aber sicher doch gesondert bezahlen. Sonst müssen Sie halt doch bis zu den Rückfragen des Prüfers warten, dann den Mandanten anschreiben, dass folgende Probleme aufgetaucht sind. Diese lassen sich durch aufwendige Suchen erledigen (ca. 3 bis 4 Stunden Zeit) oder den Abruf einer DVD und maximal die Hälfte der Zeit erledigen... . Dann wird es sicher mal spannend.
Da ich aber bei uns der einzige Vorbereiter für die Prüfungen bin, sollte ich mir zwar etwas wünschen dürfen können, aber Wünsche bleiben manchmal halt auch unerfüllt.
Das finde ich sehr schade. Bei uns gehört die optimale Prüfungsvorbereitung zur Prüfung und wenn ich als Vorbereitender empfehle, dass etwas benötigt wird, wird es in der Regel auch genehmigt.
Aber, wie ich ja oben schon sagte...
... ideal wäre es, wenn man mit Bereitstellung der Daten an die Deutsche Rentenversicherung auch eine Möglichkeit der Auswertung der bereit gestellten Daten hätte....
... hier wäre also noch Potenzial für die Datev, z. Bsp. einen weiteren Bereich in Daten-Analyse PW zu schaffen.
Es ist doch immer wider schön, wenn aus einem wirklich tollen "Produkt", dann doch immer wieder wünschenswerte Ergänzungen erarbeitet werden können.
Hallo Zusammen,
zur Aussage von T. Reich möchte ich gerne etwas ergänzen:
Jetzt fehlen "nur" noch die elektrischen Meldekorrekturen und Bescheide. Dann nimmt auch endlich die leidige manuelle DEÜV-Meldung nach einer Prüfung ihr Ende.
Zum Thema DEÜV-Meldekorrekturen gibt es gute Neuigkeiten. Diese können Sie in meinem aktuellen Post vom 20.09.2018 im Thread Extra nachlesen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
nur nochmal für mein Verständnis: die automatische elektronische Rückmeldung der Meldekorrekturen usw. wird zukünftig nur funktionieren, wenn die Prüfung als euBP durchgeführt wurde? Oder geht das dann auch bei der "normalen" BP?
Hallo Herr Kahl,
stellt die Deutsche Rentenversicherung die elektronischen Meldekorrekturen nicht ohnehin nur im EXTRA-Format bereit, wenn es sich um eine euBP handelte?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Keine Ahnung. Das wollte ich ja wissen. So als Argument für die Kolleginnen dann mal verstärkt euBP in Betracht zu ziehen ....
Hallo,
richtig. Nur wenn die Betriebsprüfung im Rahmen der euBP durchgeführt wurde, stehen die elektr. Meldekorrekturen im Programm Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft bereit.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Info!
Gibt es was neues bezüglich "Meldekorrekturen" oder finde ich das Feld einfach nicht?
Hallo,
die Meldekorrekturen sind über das Programm Digitale Betriebsprüfung nicht möglich. Sobald dies der Fall ist werden wir im Dokument 1080615 informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG