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Überzahlung (LODAS)

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letzte Antwort am 24.08.2023 09:13:41 von lohnexperte
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greese
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Nachricht 1 von 12
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Guten Tag in die Runde,

folgende Problematik:
Aprilabrechnung MA wurde vollständig abgerechnet. Doch die MA ist seit 04.04.18 in Elternzeit, leider war die Elternzeit nicht korrekt erfasst und in der Maiabrechnung wurde die Überzahlung ausgewiesen. Wie kann ich jetzt die Überzahlung aus dem Lohnkonto "ausbuchen"?

Vielen Dank schon einmal.

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 12
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Warum ausbuchen? Korrekt ist doch, dass zu viel gezahlt wurde. Wenn alles korrekt geschlüsselt ist in LODAS wird die ÜZ von Monat zu Monat weiter vorgetragen. Und irgendwann, nach Ende der Elternzeit, wird die ÜZ mit der nächsten Abrechnung verrechnet.

MfG
T.Kahl
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mhaas
Erfahrener
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Moin,

ist die Überzahlung überhaupt ausgezahlt worden oder wurde das vor Auszahlung bemerkt und der MA hat nur das richtige Geld bekommen?

Lang may yer lum reek
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greese
Erfahrener
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Nachricht 4 von 12
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Die MA hat den vollen falschen Betrag erhalten und wurde aufgefordert, die Überzahlung zurück zu zahlen. Die Rückzahlung hat die MA auch bereits vorgenommen. Diese Überzahlung möchte ich nun ausbuchen.

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 5 von 12
1859 Mal angesehen

Ich gehe davon aus, dass die Abrechnung an sich bereits berichtigt ist. Dann einfach einen Netto-Bezug/Abzug anlegen und über diesen die Überzahlung berichtigen. Das dem Netto-Bezug/Abzug zugeordnete FiBu-Konto sollte das Gleiche seien, auf dass auch die Überzahlung geht. Dann gleicht es sich auch in der FiBu automatisch aus.

MfG
T.Kahl
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greese
Erfahrener
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Nachricht 6 von 12
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Hallo Herr Kahl,

danke schön für die Information. Muss der Netto-Bezug/Abzug im April erfasst werden oder im Mai?

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 7 von 12
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Ist im Grunde egal. Ich würde es aber in dem Monat tun, der berichtigt werden muss. Also April.

MfG
T.Kahl
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greese
Erfahrener
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Nachricht 8 von 12
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Vielen Dank Herr Kahl,

nun taucht der nächste Stolperstein auf...

Über das Fenster "Standard Nachberechnung" möchte LODAS eine Lohnart haben. Kann ich die 9989 (Vorschuss/Abschlag) dafür einsetzen?

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Thomas_Kahl
Meister
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Das wird nicht gehen. Das ist eine der Programmseitigen Netto-Bezug/Abzugs-Arten, die lassen sich nicht manuell ansprechen. Wie gesagt - eine Eigene anlegen.

MfG
T.Kahl
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an_mickiew
Beginner
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Nachricht 10 von 12
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Hallo,

 

und wie wäre es, wenn die Überzahlung bemerkt wurde, obwohl der MA das richtige Geld bekommen hat? Ich habe im Juli größere Wert eingegeben, der AG hat aber das Gehalt in richtiger Höhe überwiesen. Ich habe gedacht, ich kann es mit August Löhne korrigieren. Jetzt sieht die August Abrechnung schlecht aus, mit Minus-Beträgen als Auszahlungsbetrag. Und das schlimmste ist, ich kann jetzt auch keine Wiederabrechnung für Juli absenden. Ich habe gelesen, man soll es bei "Nachberechnung" eingeben, aber ich komme damit nicht klar

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 12
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Hallo,


es ist richtig, eine Wiederabrechnung kann immer nur für den zuletzt abgerechneten Monat durchgeführt werden. Alles andere muss über die Nachberechnung korrigiert werden.


Um Ihnen weiterhelfen zu können, müssen wir uns Ihre Abrechnungsdaten ansehen. Wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 12 von 12
439 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

an dieser Stelle werfe ich mal einen Aspekt ein, den ich immer im Auge habe:

 

https://www.kliemt.blog/2016/04/21/verrechnet-fallstricke-bei-der-aufrechnung-gegenueber-gehaltsforderungen/

 

Nach meinem Verständnis ist bei einem "automatischen/programmseitigen" Nettoabzug Vorsicht geboten, da es sich dabei um eine Aufrechnung handelt und diese nur im Rahmen von pfändbarem Einkommen erfolgen kann. Bei kleinen Beträhe mag das unproblematisch sein; bei Überzahlungen im drei oder gar vierstelligen Bereich wird es schon spannender ...

 

Ich behelfe mir in der Praxis in solchen Fällen damit, dass ich die Mitarbeiter per Anschreiben darüber informiere, dass, warum und in welcher Höhe eine Überzahlung eingetreten ist, für den Fehler und die Unannehmlichkeiten mein Bedauern ausdrücke und sie nett auffordere, den überzahlten Betrag per Überweisung an den Arbeitgeber bis zum xx.xx.2023 zurückzuüberweisen. Damit spare ich mir die notwendige Berechnung des aufrechenbaren Betrages und dessen "Verwaltung"; und habe gleichzeitig noch ein Dokument als Beleg zum eventuellen Saldo auf einem Forderungskonto.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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letzte Antwort am 24.08.2023 09:13:41 von lohnexperte
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