Folgende Situation in unserem System:
1. Streitwert über 13.000 im Deckblatt hinterlegt
2. Beklagte mit Sitz in Schönefeld in den Stammdaten eingegeben
3. Automatische Ermittlung des Gericht ergibt LG Cottbus
4. Mahnbescheid wird aber mit Streitgericht AG Königs-Wusterhausen erstellt, was leider niemandem auffällt.
Hier der Auszug aus der Klarschrift:
...
Straße:Lilienthalstr. 3a
PLZ/Ort/Nation:12529 Schönefeld
ProzessgerichtAnschrift:Amtsgericht (Zivilabteilung)
15745 Wildau
1. Gesetzlicher VertreterFunktion:Geschäftsführer
Ansprüche
Summe der Hauptforderungen:13.323,24 EUR
...
Wie kann das sein?
Wir haben die Verlegung allein aufgrund einer Gerichtsstandsvereinbarung nun zum LG Kiel bekommen, aber wie kann dieser Fehler im MB entstehen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Hayko,
ich kann den Fehler bei uns nicht nachvollziehen. Wenn ich die Akte (GW 13.000) und den Gegner mit denselben Daten (Berlin Schönefeld) anlege, wird als zuständiges Prozessgericht für die I. Instanz automatisch das Landgericht Berlin ermittelt, im Mahnbescheid ebenfalls. Vielleicht passt etwas beim Adressaten nicht? Bitte melden Sie sich im Service, damit die Kollegen das prüfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Danke für die Schnelle Antwort. Damit muss ich dann wohl wirklich in den Service, denn bei uns ermittelt das System ja Cottbus und bei Ihnen Berlin... Da scheint etwas mit den Stamm-Daten nicht in Ordnung zu sein.
Hallo Herr Kollege,
das Thema kenne ich zu meinem Leidwesen seit Jahren.
Nach meinem Kenntnisstand wird das Streitgericht Aktendeckblatt hinterlegten Streitwert ermittelt und dann an das EDA-Mahnverfahren übergeben.
Vermeiden lässt sich - derzeit - die Abgabe an die falsche Instanz nur durch Erfassung des Gegenstandswertes an der genannten Stelle.
Sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt, lässt sich diese bereits im Mahnverfahren berücksichtigen.
Hierzu müssen Sie "nur" die I. Instanz mit dem in der Gerichtsstandsvereinbarung genannten Gericht belegen. Im Mahnantrag wird dann das Gericht der Gerichtsstandsvereinbarung als Streitgericht bezeichnet.
mit freundlichen kollegialen Grüßen
Andreas G. Müller
PS: Die PLZ 12529 landet bei uns auch beim AG Königswursterhausen bzw. in Cottbus; andere PLZ landen in Berlin .
Hallo Herr Kollege,
meine Anweisung an das Büro war auch, immer die Klarschrift des MB zu prüfen, bevor signiert wird.
Mich wunderte nur, dass wir auf dem Deckblatt den Streitwert mit 13 TEuro angegeben haben und dieser ja auch in der Klarschrift des MB so auftaucht, dennoch aber das AG als Streitgericht genommen wurde.
Vielen Dank für den Tipp mit der I. Instanz. wir werden die ab jetzt immer gleich mit anlegen. Ich hoffe, dass auch das hilft.
VG aus dem sonnigen Norden (Ü30°)
Moin Herr Hayko,
mir ist vor kurzem ähnliches passiert, da lag es daran, dass der Gegenstandswert auf dem Deckblatt erst nach Erstellung des MB erfasst wurde.
Daraufhin hatte ich dem zuständigen Entwickler geschrieben, dass ich sehr dankbar über zumindest einen Hinweis gewesen wäre, dass gerade eine Sache mit Streitwert >5.000 € an das AG geht.
Bislang erfolgte noch keine Reaktion.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe die Probleme bei der Streitwertermittlung an unsere Entwicklung weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Hallo zusammen,
ich möchte auf dieses ältere Thema zurückkommen. Neben dem hier erwähnten Streitwertproblem taucht bei mir häufiger das "Problem" eines abweichenden Abgabegerichts (LG- KfH) auf, welches ich nur dadurch hinbekomme, dass ich bereits vor Beantragung des Mahnbescheides eine abweichende 1. Instanz anlege - was aber doch etwas "dirty" ist, da ja noch keine 1. Instanz anhängig ist (Folge: falsches Anhängigkeitsdatum).
Kann man das Abgabegericht wirklich nirgendwo anlegen?
Die Dokumentation dieser Punkte ist mE auch nicht wirklich erhellend:
Mahnverfahren anlegen https://apps.datev.de/dnlexka/document/1005549
Gerichtsinstanz anlegen https://apps.datev.de/dnlexka/document/1005548
Weiter irritiert mich jedesmal, dass nach der manuellen Auswahl des "Abgabe"-Gerichtes bei "OK" noch keine Übernahme ins Formular erfolgt, sondern erst beim "Akte speichern".
VG
Felix Richter
Hallo,
Solange das gerichtliche Mahnverfahren noch über das alte EDA-Modul läuft wird sich das "richtige" Streitgericht nur auf die von Ihnen skizzierte Art und Weise zuverlässig vorab festlegen lassen.
Die richtige Instanz "AG" oder "LG" lässt sich ohne Gerichtstabe auch über das Aktendeckblatt "Wirtschaftliche Daten: Gegenstandswert" steuern. Dieses Feld wird bei der Ermittlung der "richtigen" Instanz gezogen, wenn auf der Gerichtstabe nichts hinterlegt ist. Die Verweisung an die funktional zuständige Kammer innerhalb der Instanz kann m.E. auch im Abgabeantrag selbst ohne weitere Probleme erfolgen.
Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass das alte EDA-Mahnverfahrensmodul in naher Zukunft abgeschafft und die Funktionen in die bestehende Software (Anwaltspostfach) integriert werden. Vielleicht wird die Anpassung des RVG zum Anlass genommen, auch diese Baustelle abzuarbeiten
...kann man schon. Einfacher wäre es aber, wenn die Angabe "Kammer" mit in den MB übernommen würde.
Wir stellen keinen Abgabeantrag, sondern zahlen die GK ein, warten dann auf das AZ vom Streitgericht und geben dann erst die Anspruchsbegründung ab. Dann ist es ja schon "zu spät". Das machen wir deshalb so, weil sonst das Streitgericht quakt, dass wir die AB nochmal dahin übersenden sollen, da sie die nicht elektronisch vom Mahngericht bekommen.
@Silvia_Kubisch schrieb:Hallo Herr Hayko,
ich kann den Fehler bei uns nicht nachvollziehen. Wenn ich die Akte (GW 13.000) und den Gegner mit denselben Daten (Berlin Schönefeld) anlege, wird als zuständiges Prozessgericht für die I. Instanz automatisch das Landgericht Berlin ermittelt, im Mahnbescheid ebenfalls. Vielleicht passt etwas beim Adressaten nicht? Bitte melden Sie sich im Service, damit die Kollegen das prüfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Wer den Ärger um die Berliner Flughäfen in den Medien verfolgt hat, in der Causa hat sich auch mal ein Herr Mehdorn betätigt, weiß, daß für die Baugenehmigung das Landratsamt Dahme-Spreewald zuständig war.
Nun liegt Berlin zwar an der Spree, Wald gibt es da auch, aber warum ein Berliner Gericht für Streitigkeiten im Brandenburgischen zuständig sein soll, erschließt sich nicht wirklich ...