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Wie kann ich die Sortierung ändern bei mehrseitigem Beleg

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letzte Antwort am 26.10.2023 10:17:53 von RichWeich
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groundhog
Beginner
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Hallo Zusammen,

nachdem wir die neue Version haben, finde ich nicht mehr, wie ich die Sortierung eines mehrseitigem Beleges ändere? Bisher musste man den Beleg markieren und mit rechter Maustaste konnte man die Sortierung ändern. Kann mir jemand sagen, wo ich das jetzt finde?

Lieben Gruß,

Simone Esser

anwender
Aufsteiger
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Den Beleg vor dem Scannen manuell sortieren...

... oder nach dem Drucken die Blätter vor dem Tackern in die richtige Reihenfolge legen.

- Welche Belege?
- Welche Form der Belege

- Welches Format der Belege?
- Welche betroffenen Anwendungen?

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groundhog
Beginner
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Nachricht 3 von 19
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Hallo,

sorry - ich wusste nicht, dass es so viele Möglichkeiten gibt.

Der Mandant faxt bzw. scannt nur die Belege nach Datev.

Um mir die Belege anzusehen, sind meine Schritte im Internet wie folgt:

Unternehmen online/Meine Anwendungen/Belege/Startseite Belege/Belege/ unbearbeitete Belege bearbeiten.

Dann folgt die Belegübersicht mit dem Posteingang, die der Mandant gefaxt hat. Manchmal stimmt die Reihenfolge eines Belegs mit mehreren Seiten nicht. Mit Markierung eines mehrseitigen Belegs konnte man früher mit rechter Maustaste die Sortierung ändern. Jetzt fehlt diese Aktion und ich denke, dass es jetzt an anderer Stelle möglich sein wird, die ich jetzt nicht finde.

LG.

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 19
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Hallo Frau Esser,

die Option, die Sortierreihenfolge bei gehefteten Belegen nachträglich zu verändern, ist in der neuen Version nicht mehr verfügbar. Wir möchten mit dieser Entscheidung zusätzlich die vorgelagerten Prozesse beim Scannen und Digitalisieren in ihrer Bedeutung stärken.

Je höher die Qualität der Belege in Bezug auf die Vollständigkeit und die Zuordnung zu einem Rechnungskreis direkt beim Belegzugang ist, umso stärker können die Anwender in Belege online von den Mechanismen zur Vorbelegung und der späteren Automatisierung profitieren.

Darum sollte das nachträgliche Entheften, neu Heften und Belegtyp ändern aus Effizienzgründen perspektivisch auf einzelne Ausnahmen und Fehlersituationen beschränkt werden.

Viele Grüße

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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swenzel
Einsteiger
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Hallo Frau Radicek,

ist es daher für die Bearbeitungsprozess grundsätzlich sinnvoll/ratsam, die Belege, die mit einem falschen Belegtyp hochgeladen wurden (z.B. eine Ausgangsrechnung wurde fälschlicherweise als Eingangsrechnung hochgeladen), in den Papierkorb zu verschieben und nochmals hochzuladen?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Wenzel

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen Herr Wenzel,

Sie können den Belegtyp nach wie vor in DATEV Unternehmen online ändern. Es ist nicht nötig, den Beleg zu löschen und erneut hochzuladen.

Ab der neuen Version von Belege & Bank 3.0 ist jedoch die Änderung des Belegtyps aus den oben genannten Gründen nur in der Belegübersicht möglich.

Viele Grüße und einen schönen Tag

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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benutzer
Beginner
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Nachricht 7 von 19
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Guten Tag,

von der Änderung der Sortierung profitiert ja der Mandant. Wenn man mehrere Seiten im Unternehmen online heften möchte, ist es nicht ersichtlich, in welcher Reihenfolge die Belege geheftet werden sollen. Man möchte doch nur die Reihenfolge ändern.

Bei mehreren Belege bietet sich die Einzelblattscanmethode mit nachträglichen Heften als die effizienteste bei unseren Mandanten an. Zumal da wurde dies bei der Einführung von Unternehmen online uns von Ihnen auch so nahegelegt.

Das Argument der Effizienz muss ich hier sehr stark zurückweisen, da Flexibilität wichtig ist.

Wo kann man sich einsetzen, dass dies wieder geändert wird?

bfit
Meister
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Nachricht 8 von 19
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Darum sollte das nachträgliche Entheften, neu Heften und Belegtyp ändern aus Effizienzgründen perspektivisch auf einzelne Ausnahmen und Fehlersituationen beschränkt werden.

Hallo Frau Radicek,

die Funktion des Entheftens einfach in der neuen Version von UO nicht mehr anzubieten ist absolut nicht sinnvoll. Anwender von UO sind Menschen - und Menschen machen Fehler.

Sie schreiben selbst, dass das Entheften und neu Heften auf einzelne Ausnahmen und Fehlersituationen beschränkt werden soll, aber das Entheften und neu Heften geht auch in Fehlersituationen nicht mehr (ich habe es soeben ausprobiert: er bietet mir die Funktion in der Belegübersicht bei Betätigung der rechten Maustaste zwar an, aber es passiert nichts). Damit machen Sie es dem Anwender unnötig schwer, seinen Fehler zu korrigieren.

Bitte nehme Sie auch mich in Ihrer Wunschliste für die Rückkehr dieser Funktion auf.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

andreasberger
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 19
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Wir möchten mit dieser Entscheidung zusätzlich die vorgelagerten Prozesse beim Scannen und Digitalisieren in ihrer Bedeutung stärken.

Je höher die Qualität der Belege in Bezug auf die Vollständigkeit und die Zuordnung zu einem Rechnungskreis direkt beim Belegzugang ist, umso stärker können die Anwender in Belege online von den Mechanismen zur Vorbelegung und der späteren Automatisierung profitieren.

Bin ich der Einzige, der sich von solchen Aussagen veräppelt fühlt?

Sie erzählen uns gerade, das wir ohne wichtige Funktionen doch viel glücklicher sein werden. Bitte trauen Sie uns doch etwas mehr Intelligenz zu.

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martin65
Meister
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Nachricht 10 von 19
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Hallo Frau Esser,

die Option, die Sortierreihenfolge bei gehefteten Belegen nachträglich zu verändern, ist in der neuen Version nicht mehr verfügbar. Wir möchten mit dieser Entscheidung zusätzlich die vorgelagerten Prozesse beim Scannen und Digitalisieren in ihrer Bedeutung stärken.

Sehr geehrte Frau Radicek,

die Aussage ist schon sehr befremdlich . Auf die vorgelagerten Prozesse hat der Berater nur eingeschränkt Einfluss. Der Steuerberater kann seinen Mandanten immer nur bitten die Sortierung zu beachten, Ob es aber umgesetzt wird ist ein langer zäher Prozeß. Eine Gängelung der Mandanten halte ich daher für nicht gerechtfertigt, wenn es andere Möglichkeiten gibt. Wenn mich dies in "meinem" Workflow stört, dann werde ich selbst den Mandanten um mehr Aufmerksamkeit bitten. Mit der Programmänderung erreichen Sie genau das Gegenteil, nämlich das der Workflow beim Berater erheblich gestört wird.

Gruß

Martin Heim

groundhog
Beginner
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Hallo Herr Heim,

das ist genau meine Meinung, was Sie schreiben! Bei uns als 'Praktiker' ist das nämlich die Realität, dass es für uns mehr Arbeit macht.

Viele Grüße

Simone Esser

benutzer
Beginner
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Guten Tag Frau Radicek,

vor knapp einem Monat habe ich Sie gefragt, auf welche Weise man sich gezielt einbringen kann, damit diese Änderung wieder rückgängig gemacht wird bzw. ob die weiteren Anmerkungen zu diesem Thema zur Kenntnis genommen werden.

Freundliche Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

Ihren Wunsch haben wir erfasst.

Die Funktion per rechter Maustaste zur nachträglichen Sortierung von gehefteten Belegen gibt es nicht mehr - Stand heute ist es nicht geplant, diese Funktion wieder einzubauen.

Im Vorfeld des Heftens kann jedoch die Reihenfolge der Belege festleget werden.

Die Sortierung der zu heftenden Belege bezieht sich auf die Klickreihenfolge beim Auswählen der zu heftenden Belege in der Belegübersicht.

Beim Heftvorgang wird somit der 1. angeklickte Beleg zu Seite 1, der 2. angeklickte Beleg zu Seite 2, der 3. angeklickte Beleg Seite 3, usw.

Bei bereits gehefteten Belegen mit "falscher" Sortierung muss der geheftete Beleg entheftet und wie beschrieben per gewünschter Sortierung in Klickreihenfolge erneut geheftet werden."

Freundliche Grüße

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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metalposaunist
Unerreicht
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Bei bereits gehefteten Belegen mit "falscher" Sortierung muss der geheftete Beleg entheftet und wie beschrieben per gewünschter Sortierung in Klickreihenfolge erneut geheftet werden."

Das geht aber nur, wenn man direkt im UO > Belege die Seiten heftet, korrekt?

Wenn man via www.datev.de/upload heftet oder im ScanModul und danach die Belege hochlädt, kann im UO > Belege nicht mehr entheftet werden, da der Beleg als 1 Datei mit mehreren Seiten gewertet wird, richtig?

Schade!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Hallo Herr Bohle,

ein bei entsprechender Anwendung revisionssicheres Archiv darf kein Veränderung an Belegen zulassen.

Meines Erachtens ist es daher nur konsequent, wenn Belege vor dem tatsächlichen Upload nach DUO noch bearbeitet (geheftet und entheftet) werden können, nach dem Zugang im DUO aber eben nur noch geheftet und wenn im DUO geheftet auch im DUO entheftet werden können. Hier wäre der ursprüngliche Upload-Zustand wieder herstellbar.

Ein mehrseitig hochgeladenes Dokument im DUO in seine Einzelteile zu zerlegen und dann ggf. irgendwie anders zu heften verändert ja das im Archiv zugegangene Dokument. Das ist meines  Erachtens für ein revisionssicheres Archiv nicht zulässig.

Beste Grüße

groundhog
Beginner
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Hallo Frau Radicek,

die Sortierung ändern mit einer neuen Klickreihenfolge ist doch die Lösung! Warum nicht gleich so? Ich denke, das dies viele nicht wissen.

Ist ja nicht so, dass man das ständig braucht, halt nur hin und wieder. Die Sortierung so zu ändern finde ich sogar noch besser als vorher!

Freundliche Grüße,

Simone Esser

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everar
Beginner
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Guten Tag,

prinzipiell ist das eine Lösung. Die klappt aber leider nur bedingt. Sobald ein bearbeiteter Beleg und ein nicht bearbeiteter Beleg geheftet werden soll, dann wird der bearbeitete Beleg priorisiert. Soll der bearbeitete Beleg an 2. oder 3. Stelle landen, wird dieser immer an 1. Stelle sein. Das sollte noch nachgebessert werden.

Freundliche Grüße

Armin Evers

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DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
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Hallo Herr Evers,

beim Heften kann nur die Reihenfolge von unbearbeiteten Belegen per Klickreihenfolge ausgewählt werden. Wenn ein Beleg bereits erfasst ist, gilt der einzige Erfasste als zentral und Belege, die hier zusammengeheftet werden sollen, verhalten sich wie bei "Seite hinzufügen" und werden dahinter angehängt.

Lösungsvorschlag: Erfassten Beleg herunterladen, in DATEV Unternehmen online löschen und erneut hochladen. Solange relevante Belegbilder beieinander sind (unabhängig von ihrer Reihenfolge), ist Alles konform für die Buchhaltung.

Freundliche Grüße

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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RichWeich
Einsteiger
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Völlig unbefriedigend! Bei mir kommen viele 2-6-seitige PDFs an, ganze Stapel. Alles geht gut und flott, aber dann beim OCR/Bearbeiten muss ich immer händisch zur LETZTEN Seite scrollen, um die Rechnungswerte zu prüfen. Wenn das einfach UMKEHRBAR wäre, wäre schon toll.

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letzte Antwort am 26.10.2023 10:17:53 von RichWeich
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