Lt. Einschätzung der Finanzverwaltung (z.B. Erlass Finanzministerium MV, Lexinformdokument 7013493) liegt zwischen Verkehrsunternehmen und Arbeitgeber kein Leistungsaustausch vor (da die Fahrkarten vom AN bestellt werden). Somit ist danach ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Bei den Rechnungen der Verkehrsunternehmen an die Arbeitgeber, die ich von hier kenne, wird auch keine USt ausgewiesen.
... Mehr anzeigen