Hallo, der Haken "Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" muss gesetzt sein, wenn es sich um einen Schätz-Mandanten handelt und Sie vor dem Fälligkeitstermin abrechnen. Dieser Haken regelt, dass keine tatsächlichen Beitragsnachweise für den aktuellen Monat erstellt werden, sondern die Differenz zwischen Schätzung und Abrechnung in den Folgemonat einfließt. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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