Hallo Zusammen,
ich habe die Dezember Abrechnung gesendet und vom Rechenzentrum abgeholt, beim buchen ist mir aufgefallen, dass ich bei einem Mitarbeiter einen Fehler bei der Eingabe der Fehlzeiten gemacht habe. Er ist den ganzen Dezember noch im Krankengeldbezug und ich habe als Enddatum aber den 30.11.18 eingetragen.
Muss ich jetzt, um die korrekten Belege für die Krankenkassen, Finanzamt, BG etc. zu erhalten, eine Wiederabrechnung komplett durchführen? Oder gibt es noch einen anderen Weg den Dezember ordentlich abzuschließen.
Was gibt es hierbei zu beachten? Habe das noch nie machen müssen, bekomme ich dann alle Belege erneut ausgegeben? Und erhalten alle betreffenden Institutionen neue Belege?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe
Viele Grüße
Heike Hinze
Hallo Frau Hinze,
Sie müssen hier zurück in den Bearbeitungsmonat 12/2018 wechseln und dann die Änderungen vornehmen. Anschließend reicht es aus, wenn Sie eine Wiederholungsabrechnung für einzelne PNR durchführen und hier den Mitarbeiter auswählen. Dadurch werden alle betroffenen Auswertungen für den Mitarbeiter bzw. die den Mitarbeiter betreffen geändert. Z. B. wird nur der Beitragsnachweis von der Krankenkasse des Mitarbeiters abgeändert alle anderen bleiben bestehen, da es hier keine Änderungen gibt.
Gruß
Björn Niggemann
bekomme ich dann auch nochmal eine geänderte Buchungsliste und Personalkostenübersicht?
Ja. Es werden alle Listen geändert in denen der Mitarbeiter auftaucht.
ich habe jetzt die Abrechnung geändert und soweit sieht auch alles gut aus. Ich habe nur bei der Probeabrechnung den Hinweis bekommen:
Das Feld "Beitragsnachweise nicht ersetzten" kann mit einer Wiederabrechnung nicht geändert werden, die Eingabe wird im nächsten Monat berücksichtigt.
Unter Mandantendaten - Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV ist ein Häkchen bei "Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" kann ich das entfernen, oder hat das dann wieder weitere Auswirkungen.
Hallo,
der Haken "Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" muss gesetzt sein, wenn es sich um einen Schätz-Mandanten handelt und Sie vor dem Fälligkeitstermin abrechnen. Dieser Haken regelt, dass keine tatsächlichen Beitragsnachweise für den aktuellen Monat erstellt werden, sondern die Differenz zwischen Schätzung und Abrechnung in den Folgemonat einfließt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG