Theorie: In einer JA-Auswertung ist der VJ-Ausweis nur des Rumpfgeschäftsjahres (bzw. des Rumpf-WJ) korrekt (siehe Bilanzkommentare zu § 265 HGB bzw. IDW RS HFA 39 / 11). Freiwillige zusätzliche Werte zur Darstellung von Veränderungen aufgrund unterschiedlicher Dauer sind zulässig. Datev: Wohl aufgrund der rechtlichen Vorgabe werden bei der JA-Auswertung als VJ-Werte obligatorisch die des vorausgegangenen (Rumpf-)GJ angezeigt (also das, was auch offengelegt wird). Eine Möglichkeit zur Darstellungsänderung ist mir nicht bekannt. Vielleicht hilft Ihnen der Mehrjahresvergleich (Anzahl der Jahre = 3) weiter, der dann neben den Werten zum 31.12.2023 und 31.12.2022 auch die zum 30.09.2022 anzeigt.
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