Hier liegt meine Erachtens ein großes Manko bei der DATEV vor. Ich hatte bereits vor Monaten darauf hingewiesen, dass in dem Fehlerprotokoll stehen muss, wenn Krankenkassen abgerechnet werden, bei denen die Datenübermittlung nicht erfolgt. Dafür erscheint jeden Monat im Fehlerprotokoll, dass Krankenkassen nicht mehr gültig sind, die neue Krankenkasse aber bereits angelegt ist. Jeden Monat kommt man erneut ins Grübeln, ob alle Mitarbeiter richtig umgeschlüsselt sind. Wenn Krankenkassen, die nicht mehr gültig sind, im aktuellen Monat nicht abgerechnet werden, benötige ich auch keinen Fehlerhinweis (auch wenn diese Krankenkasse bei ausgeschiedenen Mitarbeitern noch geschlüsselt ist). Gleichwohl brauche ich einen Fehlerhinweis, wenn eine Krankenkasse abgerechnet wird, bei denen die DÜ nicht erfolgt. DK
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