Hallo, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld kann nur für die letzten 3 Kalenderjahre automatisch berechnet werden. Wenn die letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn der letzten Mutterschutzfrist länger als 3 Kalenderjahre zurückliegen, muss das Entgelt manuell erfasst werden. Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1007045 .
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