Hallo Frau Hege, das ist immer die Ansicht "der Behörde". Mir konnte aber noch niemand sagen, wo das denn stehen soll, dass ein Mitarbeiter auch in Monaten ohne Entgelt eine Abrechnung erhalten muss. Der § 108 Abs. 1 GewO, der die Ausstellung regelt, sagt hierzu: Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Da in den Monaten mit vollem Krankengeldbezug kein Entgelt gezahlt wird, besteht somit m.E. auch keine Verpflichtung, eine Abrechnung zu erteilen. Bisher waren die entsprechenden Behörden dann mit einer kurzen Bestätigung zufrieden, dass in den Monaten auch tatsächlich kein Entgelt gezahlt wurde. Wenn es häufiger vorkommt, dass volle Monate ohne Entgelt vorliegen, mag es weniger Aufwand sein, dem Mitarbeiter gleich eine "Null-Abrechnung" zu erstellen. Aber letztlich gilt diese Einstellung dann übergreifend für alle Mitarbeiter, so dass auch diejenigen, die die Abrechnung überhaupt nicht benötigen, eine erhalten. Viele Grüße Uwe Lutz
... Mehr anzeigen