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nachträgliche Lohnänderungen - Gerichtsbeschluss

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letzte Antwort am 29.09.2017 08:05:26 von natze
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natze
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Nachricht 1 von 11
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Guten Tag,

ich habe wieder ein sehr kompliziertes Problem (für mich...)

Ein Mitarbeiter wurde gekündigt und nachträglich wurde nun vor Gericht per Vergleich ein anderer Lohn festgelegt, als ich im Lohn und Gehalt berechnet hatte.

Der Monat 07/17 ist ja bereits abgeschlossen und gesendet.

Ich habe den Betrag der vor Gericht festgelegt wurde eingetragen und nun versucht den falschen Betrag, wieder aus dem System heraus zu bekommen, indem ich ihn mit Minus erfasst habe.

Natürlich wurden Zuschläge bezahlt, Resturlaub und Lohnfortzahlung und eine Lohnänderung gab es in der Mitte des Monats auch noch...

Obwohl alle Bruttobeträge passen, kommt beim Netto ein anderer Betrag raus, als in meiner Abrechnung von 07/17. Ich habe auch schon versucht diese Korrekturen in einen aktuellen Monat zu erfassen, aber dann stimmt es auch nicht..

Gibt es einen anderen Weg, so eine alte Abrechnung zu stornieren?

Vielen Dank!

kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Hallo Frau Hege,

die bisher abgerechneten Bezüge für 07/17 bleiben doch bestehen und werden ggf. nur ergänzt um die Differenz lt. Gerichtsbeschluss?

Der Arbeitnehmer erhält z. B. Brutto eine Gehaltsnachzahlung von 500 €, die auf Juli nachzuberechnen ist.

Vielleicht können Sie Beispielszahlen nennen für eine konkretere Antwort?

Freundliche Grüße

Eva F.

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natze
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Guten Tag,

ich hatte im Juli ausgerechnet

1000 1856,25 brutto

1502 18,56 brutto

1511 62,37 brutto

1600 1069,20 brutto

Nachberechnung 6/17

1000 -526,50 brutto (wegen Stundenlohnänderung mitten im Monat

1511 -20,48 brutto

1650 81,- brutto

gab ein Gesamtbrutto 2540,40€ netto 1310,74€

Vor Gericht wurde nun festgelegt, dass er nur 1831,50€ brutto zzgl 554,40€ Urlaubsabgeltung erhält.

Jetzt habe ich versucht die alte Abrechnung wieder zu stornieren, da diese bereits abgerechnet ist geht das ja noicht mehr so einfach also habe ich alle Beträge genau so mit umgekehrten Vorzeichen eingegeben, hatte dann auch im Ergebnis -2540,40€ brutto aber -1087,64€ netto. So stimmen meine Lohnkonten ja nicht mehr...

Wie kann ich das anders lösen?

Ich könnte den Nettobetrag mit Minus erfassen, dann stimmt meine Buchhaltung im Bereich Löhne wieder, aber das Brutto nicht und die SV-Beiträge und Steuern werden  falsch abgerechnet...

Vielen Dank für die Hilfe!

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhales an unseren Service für Lohn und Gehalt. Dies bedarf einer individuellen Prüfung.

Den Programmservice für Lohn und Gehalt erreichen Sie unter +49 911 319 35600 oder über den Servicekontakt pro.

Freundliche Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

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hwp
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Die Nachberechnung darf NUR auf den Monat Juli 2017 erfolgen .. wegen Elstam usw. Was wurde vom Gericht genau festgelegt? Brutto 1831,50 € statt 1856,25 € LA 1000??

Wie ist  der ursprüngliche Austrittsdatum? wie ist das durchs Gericht festgelegte Austrittsdatum? Wie ist die Steuerklasse??

wenn sich das Austrittsdatum geändert hat -- kommt allein schon dadurch ein anderer Netto-betrag raus -- weil dann Tagestabelle statt Monatstabelle oder umgekehrt angewandt wird.

Als Netto-Abzug / Auszahlung müssen die ursprünglichen netto 1310,74 abgezogen werden ( Vorschuss LA 9000)

ich schau immer grob , ob 50% Auszahlung passen: wenn noch eine Nachzahlung von 554,40 € Urlaubsabgeltung auszuzahlen ist  .. dann passt ca netto 260 €

Gruß

Ca

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natze
Beginner
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Nachricht 6 von 11
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Gezahlt hatten wir noch nichts.  Weil noch Arbeitskleidung nicht zurückgegeben wurde usw...

Vom Gericht wurde ein Betrag von insgesamt 1831,50€ brutto (keine Zuschläge) und Urlaubsabgeltung 554,40€

insgesamt also 2385,90€ brutto und 1149,20 netto

Das habe ich im Juli erfasst und wurde jetzt mit September abgerechnet und auch bereits gesendet.

es geht jetzt also nur noch um die falschen 1310,74 netto.

Soll ich die einfach als Netto Betrag ausbuchen? Egal aus welcher Lohnart die Beträge stammen?

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hwp
Beginner
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Nachricht 7 von 11
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ja, wenn die 1310,74 € im Juli nicht  ausbezahlt wurden, brauchen sie auch auf der Lohnabrechnung nicht netto abgezogen werden. Sie haben also eine Lohnabrechnung September 2017, auf der nur die Nachberechnung Juli drauf steht ... und netto 1149,20 € ausbezahlt werden. Über die Datev-Verbuchung  Fibu- Buchungsliste müssten die 1310,74 € automatisch  storniert werden -- also keinen Betrag zusätzlich ausbuchen.

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 11
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Aber in den 1.310,74 € netto für Juli sind auch Beträge für Juni enthalten, richtig?

Der reine Bruttobetrag für Juli waren doch 3.006,38 € und sind jetzt lt. Gericht nur 2.385,90 €, richtig?

Für Juni gibt es ein negatives Brutto von -465,98 €, richtig?

Ich bin mir nicht sicher, ob sie nun insgesamt das richtige Brutto abgerechnet haben.

Vielleicht addieren Sie zu den kumulierten Werten Januar bis Juni die Bruttowerte lt. Gerichtsbeschluss und prüfen Sie diese mit den kumulierten Werten auf der September-Abrechnung?

MfG

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natze
Beginner
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mir wäre es am liebsten die alte Abrechnung vom Juli (mit Nachberechnung und allem) wieder rauszunehmen.

Er hat diese Abrechnung nicht erhalten und auch keine Zahlung.

Ich möchte nun nur noch das im System haben, wie es vor Gericht festgelegt wurde.

Ich denke nicht, dass Datev das automatisch storniert hat.

Ich kann alle Lohnabrechnungen noch ausdrucken und nirgends erscheint eine Verrechnung oder Abzug dieser Beträge... 

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 11
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Dann erfassen Sie die vier Lohnarten von Juli jeweils mit Minus.

Aber durch die Nachberechnung Juni, die wohl bleiben muss, entsteht ja schon mal eine Überzahlung.

Sie erfassen dann die Lohnarten von Juli mit den neuen Werten.

Dann entsteht aber doch Brutto trotzdem ein negativer Betrag?

Wurde das Austrittsdatum denn nun verändert?

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natze
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Nachricht 11 von 11
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ich werde das mal so ausprobieren und melde mich dann wieder.

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!

Am Austrittsdatum hat sich nichts getan...

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letzte Antwort am 29.09.2017 08:05:26 von natze
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