Eine Arbeitnehmerin war längere Zeit erkrankt.
In diesen Monaten wurde keine Auswertung / Lohnabrechnung von Datev erstellt.
Da die AN Leistungen vom Amt bezieht, möchten diese jetzt aber eine Lohnabrechnung von mir für diese Monate haben, der AG sei verpflichtet, diese monatlich auszustellen, auch wenn kein Arbeitsentgelt erzielt wurde...
Datev lässt dies aber nicht zu, und nun?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
mit welchem Programm arbeiten Sie? Am besten schreiben Sie dies schon in die Titelzeile, damit Ihnen besser geholfen werden kann.
mfG
Guten Tag,
ich habe Mittelstand Pro, Lohn und Gehalt
Bei den Mandantendaten gibt es unter dem Feld Gestaltung die Möglichkeit einen Haken zu setzen bei "leere Brutto-/Netto Formulare aufbereiten". Dann bekommen Sie eine Auswertung mit 0,00 EUR.
Viele Grüße
Hallo,
wie bereits beantwortet, können Sie unter Mandantendaten | Auswertungsdaten | Gestaltung den Haken "Leere Brutto/Netto-Formulare aufbereiten" aktivieren.
Hierbei ist zu beachten, dass der Haken nicht für rückwirkende Monat aktiviert werden kann. Die Aktivierung ist nur ab dem aktuellen Abrechnungsmonat möglich.
Freundliche Grüße
Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Hege,
das ist immer die Ansicht "der Behörde". Mir konnte aber noch niemand sagen, wo das denn stehen soll, dass ein Mitarbeiter auch in Monaten ohne Entgelt eine Abrechnung erhalten muss.
Der § 108 Abs. 1 GewO, der die Ausstellung regelt, sagt hierzu:
Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.
Da in den Monaten mit vollem Krankengeldbezug kein Entgelt gezahlt wird, besteht somit m.E. auch keine Verpflichtung, eine Abrechnung zu erteilen. Bisher waren die entsprechenden Behörden dann mit einer kurzen Bestätigung zufrieden, dass in den Monaten auch tatsächlich kein Entgelt gezahlt wurde.
Wenn es häufiger vorkommt, dass volle Monate ohne Entgelt vorliegen, mag es weniger Aufwand sein, dem Mitarbeiter gleich eine "Null-Abrechnung" zu erstellen. Aber letztlich gilt diese Einstellung dann übergreifend für alle Mitarbeiter, so dass auch diejenigen, die die Abrechnung überhaupt nicht benötigen, eine erhalten.
Viele Grüße
Uwe Lutz