Hallo, der Hinweis wird ausgegeben, wenn noch Urlaubsgeld aus dem Vorjahr vorhanden ist, aber keine Urlaubstage dazu vorhanden sind. Die Abrechnung des Urlaubs aus dem laufenden Jahr wird korrekt durchgeführt. Der Sachverhalt befindet sich bei uns bereits in Prüfung und es wird an einer Bereinigung gearbeitet. Sobald uns neue Informationen vorliegen, geben wir an dieser Stelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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