wir arbeiten mit LODAS 10.5.
Ein Fliesenleger möchte eine Bürokraft als Minijobber einstellen.
Handelt es sich um Baunebengewerbe und ist es ZVK pflichtig?
Wie wird der Lohn eingerichtet, bei den vorgegebenen Branchen ist der Fliesenleger nicht vorhanden?
Danke für die Hilfe....
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Frau Greve,
ich gebe da jetzt einfach mal vorsorglich meinen "Senf" hinzu.
Sie sollten genau prüfen, ob der Schwerpunkt auf den Tätigkeiten nach oben genannter Nr. 15 bzw. der später folgenden Nr. 38 liegt.
Der Bodenleger, dieser verlegt überwiegend Parkett-, Laminat- PVC- und Teppichböden ohne weitere bauliche Arbeiten wäre außerhalb vom Baulohn.
Aber, es ist ein schmaler Grad zum Bau....
Viele Grüße
T. Reich
Ich kann Herrn Reich nur beifplfichten
reine Trockenbauarbeiten unterliegen in aller Regel nicht dem Baulohn.
Sollte ihre Fliesenleger Baulohnpflichtig sein und Sie noch nie Baulohn abgerehcnet haben, kann ich Ihnen nur empfehlen Seminar oder Mandat ablehnen.
Die ganzen Erfordernisse Baulohn ( vor allem ZVK Bau bzw. Soka Bau) sind extrem aufwändig und nicht sonderlich schnell zu durchschauen und dann muss man auch noch - wenn man die ganze Problematik schon kapiert hat- wissen wird das von Lodas (Datev) im Programm umgesetzt.