Hallo, grundsätzlich wird bei Änderung der Fehlzeit eine neue EEL Bescheinigung erstellt. Haben Sie den Fehlzeitbeginn angepasst? Prüfen Sie bitte auch, ob Sie das Datum in den Feldern "Beginn Arbeitsunfähigkeit" und "Letzter bezahlter Tag vor EEL" unter Personaldaten I Beschäftigung I Fehlzeiten korrigiert haben. Wurde das Kontrollkästchen "Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben" im Register Arbeitsentgelt aktiviert? Ist dies der Fall, wird keine neue EEL Bescheinigung erstellt. Haben Sie alle Felder geprüft, stoßen Sie bitte mit der Abrechnung eine Nachberechnung über die Bewegungsdaten mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 an. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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