Hallo Herr Zoll, im Dokument Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1001300 wird darauf verwiesen, dass die im Sozialkassenbeitrag enthaltenen ZVK-Beiträge förderfähig sind, da die Zusatzversorgungskassen wie Pensionskassen behandelt werden. Die Förderung selbst kommt bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen in Betracht und wird erst automatisch in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt, sobald der Mindestbeitrag von 240,00€ erreicht wird. Wenn der Beitrag z.B. ab Januar 2018 schon berücksichtigt werden soll, befindet sich eine Anleitung zu den Einstellungen im o.a. Dokument unter Punkt 3.1 (Seite 3 ff). Mit freundlichen Grüßen Manuel Lubbe
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