Hallo in die Runde!
Folgendes Problem: Beim Mandanten wird 50% Kug abgerechnet. Die Arbeitnehmer haben Ihre Arbeitszeit so gekürzt, dass tageweise nicht gearbeitet wird, allerdings wechseln die Wochentage.
Nun ist ein Arbeitnehmer krank vom 13.08.-27.08.2021, er ist Gehaltsempfänger). Wie muss ich das erfassen? Habe bei der Agentur für Arbeit bisher keine Antwort erhalten. Bei 100% Kug ist mit LA 410 zu erfassen und die Erstattung der LFZ kommt vom Arbeitsamt, aber bei 50% Kug?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Heidrun,
hierzu gab es schon zahlreiche Beiträge in der Community.
Sie müssen in diesem Fall die KUG-Tage über das Kalendarium erfassen und die Fehlzeit normal über Fehlzeiten hinterlegen, wenn es sich um einen Gehaltsempfänger handelt. Hierbei müssen dann die tatsächlichen KUG-Stunden pro Tag eingegeben werden.
Näheres auch im Dokument DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1021773
Aber wie ist es mit der Erstattung der LFZ, teilweise durch die Krankenkasse?
Der Erstattungsantrag sollte automatisch mit den richtigen Werten erstellt werden. Wenn nicht müssen Sie die Fehlzeit entsprechend abändern. Das sehen Sie aber dann bei der Probeabrechnung und können dort die Werte nochmals prüfen.
Hallo Björn, vielen Dank für die Unterstützung:-)