Ich bin jetzt kein Profi, aber ich würde es nicht als versteckte Gewinnausschüttung sehen, da ein normaler Arbeitnehmer ebenfalls die Möglichkeit hat während des KG Bezugs den Firmenwagen weiter zu nutzen. Zumal er ja korrekt weiter versteuert wird. Und man könnte überlegen.... was passiert wenn der Firmenwagen zurückgegeben wird. Steht dann vermutlich still auf dem Hof und die Kosten für die Firma (Leasing, Steuern, Versicherung) laufen trotzdem weiter. Ändert also nichts am Gewinn der Firma.
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