Hallo, Wir würden gerne einen Mitarbeiter beschäftigen, der schon Rentner ist und auch die Altersregelgrenze erreicht hat. Der Mitarbeiter war schon mal bis zum 30.06.2026 bei uns beschäftigt. Meine Frage ist wie ich ihn richtig anlegen kann bzw. muss, da er keine definierte Stundenzahl vorgegeben hat und so gesagt „auf Abruf“ arbeiten soll, z.B. wird er vom 20.07.-31.07.2026 einen Mitarbeiter vertreten und danach 2-3 x im Monat bei anfallenden Tätigkeiten bei uns arbeiten wollen. Bis zum Ende der vorherigen Beschäftigung wurde er mit der Schlüsselung 3-3-2-1 abgerechnet. Vielen Dank im Voraus! 🙂
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