Hallo @Tabea_Wieser, da der Wunsch, E-Rechnungen in der Belegfreigabe heften zu können, bereits in anderen Beiträgen aus technischen Gründen als nicht umsetzbar eingestuft wurde, hier eine Ergänzung von mir: Dass E-Rechnungen und digital signierte Dateien gemäß derGoBD unveränderlich gespeichert werden, ist nachvollziehbar. Gleichzeitig ist gerade im Rahmen eines mehrstufigen Freigabeprozesses eine Heftung von E-Rechnung und Lieferschein für die sachliche Prüfung (Abgleich der Positionen in der Rechnung und im Lieferschein) notwendig. In DUO Belege werden hierzu die Dateien nur auf Metadatenebene verbunden, bleiben aber inhaltlich unverändert. Dies sollte auch in der Belegfreigabe umgesetzt werden, da ansonsten durch den steigenden Anteil an E-Rechnungen die Belegfreigabe zunehmend unbrauchbar wird. Viele Grüße aus Berlin
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