Moin @AToelzer12 , die ganz einfach, kaum helfende, Antwort: Es kommt darauf an! Wir haben Mandanten mit 100+ Mandaten. Die sind unter verschiedenen Mandantenberaternummern gruppiert. Es macht Sinn für dem Mandanten, also warum nicht. Der muss damit zurecht kommen. In Ihrem Fall, bisher Meine Steuern und nun mit Unternehmen auch DUO, da muss man mit dem Mandanten sprechen, was möchte er gerne. Vor allem greift er alleine auf beide Anwendungen zu oder gibt es (dann wohl bei DUO) noch andere die Zugriff bekommen. Auch das ließe sich im allgemeinen wohl per Rechte regeln. DOch was, wenn die Ehefrau ebenfalls Zugriff zumindest auf einen Bestand oder einen Teilbestand oder was auch immer bekommen soll. Und wichtiger, was sie nicht sehen soll. Oder andere Personen, die auch die Beraternummer Rechte erhalten. Je nach den Antworten trennt man dann die Beraternummern oder nutzt nur eine. Das kann ganz schön tricky werden, wie ich erlebt habe. Sprich: quetschen Sie den Mandanten aus, was er möchte. Und fixieren Sie dies schriftlich. Nicht das es nachher heißt, das sollte so nicht sein. Dumm an der Stelle ist, dass das SmartLogin nicht mehrfach in der Datev-App abgelegt sein kann. Allerdings als Workaround kann man SmartLogin für Meine Steuern nutzen und DUO mit anderer Beraternummer per SMartCard nutzen.. Oder den Handy-Verkauf ankurbeln 😉 QJ
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