@guenther schrieb: Nach meiner Auffassung muss eine Kasse keine E-Rechnungen ausgeben können. Bei einem Gesamtbetrag der Rechnung über 250 Euro kann eine sonstige Rechnung in Form eines Kassenbelegs ausgestellt und nachträglich durch eine E-Rechnung berichtigt werden (siehe BMF-Schreiben). Es reicht eine E-Rechnung mit Verweis auf den Kassenbon als Anlage. Es soll in der Gastro durchaus auch Rechnungsbeträge jenseits von 250€ geben! Fast jedes Mal, wenn wir eine Betriebsveranstaltung haben, erkläre ich dem bedienenden Gastronom, was es mit § 14 UStG auf sich hat. eRechnung ist hier ja nur der Anfang, als nächstes kommt das zentrale Portal, wenn die Rechnung da nicht vorliegt, gibts keine Vorsteuer, Italien und Spanien machen es vor.
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