Hallo, ja, ein Datum zum Ausbildungsende muss hinterlegt werden. Die Abrechnung der noch verfügbaren Urlaubstage erfolgt als Urlaubsabgeltung. Das Vorgehen hierzu finden Sie im Hilfe-Dokument unter Punkt 3.3 Urlaubsabgeltung Angestellte und Auszubildende bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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