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Lohn und Gehalt Fristlose Kündigung Azubi Berechnung Resturlaubsvergütung

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letzte Antwort am 12.05.2026 13:46:46 von Gökhan_Aras
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TStraub
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Hallo Community,

 

wir mussten leider einem Azubi fristlos kündigen. Jetzt gibt es dazu mehrere Fragen. Zum einen, muss ein tatsächliches Ausbildungsende angegeben werden? da mir bei einer Probeabrechnung angezeigt wird, dass die Soka-Bau bei erfolgreichem Beenden oder Abbruch der Ausbildung ein Enddatum möchte. Und wie berechnet sich die Resturlaubsvergütung? Und wie wird diese dann in der Lohnabrechnung abgerechnet? Da ich ja das normale Urlaubsgeld sowie die 25% zusätzliches Urlaubsgeld abrechnen muss. Vielen Dank im Voraus. 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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68 Mal angesehen

Hallo,


ja, ein Datum zum Ausbildungsende muss hinterlegt werden. Die Abrechnung der noch verfügbaren Urlaubstage erfolgt als Urlaubsabgeltung.


Das Vorgehen hierzu finden Sie im Hilfe-Dokument unter Punkt 3.3 Urlaubsabgeltung Angestellte und Auszubildende bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.05.2026 13:46:46 von Gökhan_Aras
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